Zum Gutachten selbst
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Das vorliegende rechtswissenschaftliche Gutachten prüft, ob die AfD nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen (Art. 21 Abs. 2 GG). Die Initiative dazu ging von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) aus. Finanziert wurde die Arbeit ausschließlich durch private Spenden. Die GFF finanziert sich auch im Übrigen nicht durch öffentliche Mittel.
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Verschiedene wissenschaftliche und anderweitige Vorarbeiten konnten auf die Forschungsfrage noch keine angemessen fundierte Antwort liefern, weil sie die AfD nicht ausreichend breit und tief untersucht haben und/oder nicht am Maßstab des Art. 21 Abs. 2 GG. Auch aus strukturellen Gründen blendet etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Gutachten von 2025 Forderungen der AfD zur Ausbürgerung von Eingebürgerten und Doppelstaatler*innen sowie diskriminierende familienpolitische Maßnahmen aus, diskutiert nicht die mögliche Verletzung der Menschenwürde von Schutzsuchenden — insbesondere durch segregierende Maßnahmen —, geht nicht auf feindliche Verhaltensweisen gegenüber LGBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen ein und problematisiert nicht die Forderungen, Politiker*innen anderer Parteien für demokratisch legitimierte Entscheidungen strafrechtlich zu verfolgen.
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Die bestehenden Lücken in der Debatte versucht das vorliegende Gutachten zu schließen: Einerseits durch eine möglichst vollständige Erfassung der AfD mitsamt ihrer Landesverbände, unter Berücksichtigung der Wahlprogramme der Partei, der Positionen ihrer Parlamentsfraktionen und der Äußerungen ihrer Funktionär*innen; andererseits durch eine intensive Auseinandersetzung mit den dogmatischen Grundlagen von Parteiverboten und deren konsequente Anwendung in allen in Frage kommenden Politikfeldern.
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Eine Anwendung der wissenschaftlich anerkannten juristischen Methodik sowie die Ergebnisoffenheit des Erkenntnisprozesses — sowohl in Bezug auf die Bildung beziehungsweise Weiterentwicklung der rechtlichen Maßstäbe als auch bei ihrer Anwendung — waren leitende Prinzipien der Arbeit.
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Auch dieses Gutachten kann zwar die Forschungsfrage nicht erschöpfend beantworten, unter anderem weil ausschließlich mit öffentlich verfügbarem Material gearbeitet wurde und weil die Verarbeitungskapazitäten der Gutachter*innen begrenzt waren. Gleichwohl kann sich das Gutachten auf eine breite empirische Basis stützen:
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mehr als 50 Kurz- und Langfassungen von Wahlprogrammen sowie das Grundsatzprogramm,
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einzelne Beschlüsse durch Parteigremien,
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gut 7.700 Drucksachen aus dem Bundestag und knapp 70.000 Drucksachen aus den Landtagen,
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54.972 Pressemitteilungen,
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2.928.163 Social-Media-Posts (von X, Instagram, TikTok, YouTube, Facebook und Telegram).
- In dem Gutachten sind Daten bis Ende Februar 2026 in großem Umfang berücksichtigt, für den darauffolgenden Zeitraum nur noch punktuell.