Forderungen nach strafrechtlicher Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen
Wie oben (E.I.4) dargestellt, beschränken sich Vorarbeiten in Bezug auf eine mögliche Demokratiefeindlichkeit der AfD im Wesentlichen auf Äußerungen, mit denen der Parlamentarismus ‚verächtlich gemacht’ wird.
Das brandenburgische Landesamt für Verfassungsschutz stellte allerdings ebenfalls fest, dass wiederholt durch maßgebliche Akteur*innen des Landesverbandes die Absicht erklärt worden sei, „im Falle einer Regierungsübernahme die verantwortlichen Eliten verhaften oder auf die Anklagebank bringen zu wollen”.
Forderungen nach der strafrechtlichen Verfolgung politischer Gegner*innen werden in diesem Gutachten nicht als Unterfall eines ‚Verächtlichmachens des Parlamentarismus’ betrachtet, sondern eigenständig als potenzielle demokratiefeindliche Zielsetzung der AfD geprüft.