Parteiausschlussverfahren
Der Parteiausschluss ist der schärfste Eingriff in die mitgliedschaftlichen Rechte und unterliegt gemäß § 10 Abs. 4 Parteiengesetz (PartG) besonders hohen Hürden. Zulässig ist diese Maßnahme nur, wenn ein Mitglied vorsätzlich gegen die Bundessatzung oder erheblich gegen die Grundsätze beziehungsweise die Ordnung der Partei verstößt und der Partei hierdurch einen schweren Schaden zufügt. Nach § 7 Abs. 5 der AfD-Bundessatzung wird der Ausschluss vom zuständigen Vorstand beim Landesschiedsgericht beantragt; der Antrag bedarf gemäß § 7 Abs. 2 eines Beschlusses mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Nach § 10 Abs. 5 Parteiengesetz entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung der Partei zuständige Schiedsgericht über den Ausschluss, gegen dessen Entscheidung die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe zu gewährleisten ist.
Im Folgenden werden vier prominente Fälle sowie ein aktueller Fall näher betrachtet: Wolfgang Gedeon, Björn Höcke, Matthias Helferich und Kevin Dorow. Aufgrund der Prominenz der Betroffenen und der öffentlichen Aufmerksamkeit, die diese Fälle erfahren haben, lassen sich daraus Rückschlüsse auf die politischen Maßstäbe der Partei für Ordnungsmaßnahmen ziehen, insbesondere hinsichtlich Anlass und Schwellen.
Außerdem wird der Fall Andreas Kalbitz dargestellt, der etwas anders gelagert war: Kalbitz wurde nicht aus der Partei ausgeschlossen, sondern seine Mitgliedschaft wurde annulliert.
Wolfgang Gedeon
Abschnitt betitelt „Wolfgang Gedeon“Wolfgang Gedeon, damaliger Abgeordneter der AfD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, war durch Bücher aufgefallen, in denen er die „Protokolle der Weisen von Zion” für echt erklärte oder „‚Ghetto-Juden’ als Feinde des Abendlands bezeichnete”
Das Parteiausschlussverfahren leitete der Landesvorstand im Sommer 2016 ein. Der erste Antrag des Landesvorstands scheiterte vor dem baden-württembergischen Landesschiedsgericht aus formalen Gründen. Eine inhaltliche Bewertung erfolgte laut Landessprecher nicht.
Björn Höcke
Abschnitt betitelt „Björn Höcke“Das Parteiausschlussverfahren gegen Höcke leitete im Februar 2017 der Bundesvorstand ein. Treibende Kraft war die damalige Parteivorsitzende Frauke Petry;
Die Dresdner Rede löste parteiintern wie gesellschaftlich erhebliche Kritik aus und verschärfte den innerparteilichen Machtkampf.
Im Mai 2018 scheiterte das Verfahren vor dem Thüringer Landesschiedsgericht,
Andreas Kalbitz
Abschnitt betitelt „Andreas Kalbitz“Kalbitz musste die Partei 2020 als einziger prominenter Vertreter des „Flügels” aufgrund formaljuristischer Gründe verlassen. Der Bundesvorstand entzog ihm seine Mitgliedschaft, weil er bei seinem Parteieintritt 2013 frühere Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen verschwiegen hatte. Nach § 2 Abs. 6 der AfD-Bundessatzung wird die Aufnahme einer Person in die Partei unwirksam, wenn festgestellt wird, dass diese eine aktuelle oder frühere Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Organisation verschwiegen hat. Kalbitz war zuvor Mitglied in der neonazistischen Heimattreuen Deutschen Jugend sowie bei den Republikanern gewesen; er selbst bestreitet beides. Für die Annullierung seiner Mitgliedschaft reichte Letzteres.
Matthias Helferich
Abschnitt betitelt „Matthias Helferich“Das Parteiausschlussverfahren gegen Helferich wurde 2024 eingeleitet, obwohl seine Aussagen der Parteiführung seit Jahren bekannt waren. Bereits 2021 waren interne Chats öffentlich geworden, in denen er sich selbst als „freundliches Gesicht des NS” und als „demokratische[n] Freisler”
Erst nachdem er auf Instagram einen Post mit dem Slogan „Raus mit die Viecher” mit „Super. #Remigration”
Kevin Dorow
Abschnitt betitelt „Kevin Dorow“Im Februar 2026 leitete der Bundesvorstand ein Parteiausschlussverfahren gegen Kevin Dorow ein, der als Beisitzer der Generation Deutschland (GD) und Mitglied des Landesvorstands Schleswig-Holstein fungierte. Vorausgegangen waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gießen aufgrund von Äußerungen, die Dorow während des Gründungskongresses der GD tätigte. Die Behörde prüft die Rede auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 86a StGB, da der Verdacht besteht, dass Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet wurden. Dorow griff in seiner Rede den Leitsatz der Hitlerjugend „Jugend muss durch Jugend geführt werden”
Der Beschluss zur Einleitung des Ausschlussverfahrens wurde mit einer Enthaltung und ohne Gegenstimme gefasst; Alice Weidel nahm an der Sitzung nicht teil.
Mitarbeit trotz Ausschluss oder Austritt
Abschnitt betitelt „Mitarbeit trotz Ausschluss oder Austritt“Einzelne Personen wurden trotz ihres Ausschlusses oder Austritts später als Mitarbeitende eingestellt, wodurch formale Verfahren faktisch unterlaufen werden. Dies betrifft Frank Pasemann, der wegen Antisemitismus aus der Partei ausgeschlossen wurde. Der Bayerische Rundfunk ermittelte 2024, dass er zum Zeitpunkt der Recherche laut eines Namensschilds für den Bundestagsabgeordneten Jürgen Pohl weiterhin im Parlament arbeitete. Auch der ehemalige JA-Vorsitzende Marvin Neumann, der die Partei nach Aussagen über eine „weiße Vorherrschaft” verließ und damit einem Parteiausschlussverfahren zuvorkam, war später für das Bundesvorstandsmitglied Hannes Gnauck tätig; aktuell arbeitet er als Mitarbeiter beim Europaabgeordneten Tomasz Froelich.