Zum Inhalt springen
Interaktive Ergebnisse Spenden

Parteiausschlussverfahren

Der Parteiausschluss ist der schärfste Eingriff in die mitgliedschaftlichen Rechte und unterliegt gemäß § 10 Abs. 4 Parteiengesetz (PartG) besonders hohen Hürden. Zulässig ist diese Maßnahme nur, wenn ein Mitglied vorsätzlich gegen die Bundessatzung oder erheblich gegen die Grundsätze beziehungsweise die Ordnung der Partei verstößt und der Partei hierdurch einen schweren Schaden zufügt. Nach § 7 Abs. 5 der AfD-Bundessatzung wird der Ausschluss vom zuständigen Vorstand beim Landesschiedsgericht beantragt; der Antrag bedarf gemäß § 7 Abs. 2 eines Beschlusses mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Nach § 10 Abs. 5 Parteiengesetz entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung der Partei zuständige Schiedsgericht über den Ausschluss, gegen dessen Entscheidung die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe zu gewährleisten ist.

Im Folgenden werden vier prominente Fälle sowie ein aktueller Fall näher betrachtet: Wolfgang Gedeon, Björn Höcke, Matthias Helferich und Kevin Dorow. Aufgrund der Prominenz der Betroffenen und der öffentlichen Aufmerksamkeit, die diese Fälle erfahren haben, lassen sich daraus Rückschlüsse auf die politischen Maßstäbe der Partei für Ordnungsmaßnahmen ziehen, insbesondere hinsichtlich Anlass und Schwellen.

Außerdem wird der Fall Andreas Kalbitz dargestellt, der etwas anders gelagert war: Kalbitz wurde nicht aus der Partei ausgeschlossen, sondern seine Mitgliedschaft wurde annulliert.

Wolfgang Gedeon, damaliger Abgeordneter der AfD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, war durch Bücher aufgefallen, in denen er die „Protokolle der Weisen von Zion” für echt erklärte oder „‚Ghetto-Juden’ als Feinde des Abendlands bezeichnete”. Nachdem diese Positionen erst Jahre nach der Veröffentlichung 2016 durch Medienberichte einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden, kam in der baden-württembergischen Fraktion keine Zweidrittelmehrheit für seinen Ausschluss zustande. Jörg Meuthen, der seinen eigenen Verbleib in der Fraktion mit der Forderung nach Gedeons Ausschluss verknüpft hatte, verließ daraufhin mit zwölf Abgeordneten die Fraktion und gründete die Fraktion Alternative für Baden-Württemberg. Auf Intervention von Petry trat Gedeon schließlich freiwillig aus der Fraktion aus. Einige Monate später vereinigten sich beide Gruppen wieder, obwohl die Abgeordneten damit erneut mit jenen Fraktionsmitgliedern kooperierten, die zuvor keinen Ausschluss Gedeons hatten durchsetzen wollen und dessen antisemitische Positionen damit zumindest toleriert hatten.

Das Parteiausschlussverfahren leitete der Landesvorstand im Sommer 2016 ein. Der erste Antrag des Landesvorstands scheiterte vor dem baden-württembergischen Landesschiedsgericht aus formalen Gründen. Eine inhaltliche Bewertung erfolgte laut Landessprecher nicht. In einem zweiten Anlauf 2019 wies das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein, das den Fall übernommen hatte, den Antrag des Bundesvorstands als teilweise unzulässig und unbegründet zurück. Im März 2020 beschloss das Bundesschiedsgericht den Parteiausschluss wegen parteischädigenden Verhaltens.

Das Parteiausschlussverfahren gegen Höcke leitete im Februar 2017 der Bundesvorstand ein. Treibende Kraft war die damalige Parteivorsitzende Frauke Petry; Weidel unterstützte den Antrag. Höcke wurde unter anderem vorgeworfen, sich zum „Führerprinzip” zu bekennen und eine „Wesens­ver­wandtschaft mit dem Nationalsozialismus” aufzuweisen. Bezug genommen wurde unter anderem auf die mutmaßliche Identität mit dem Pseudonym Landolf Ladig (siehe oben C.II.3.a)). Auslöser für das Verfahren waren Höckes geschichtsrevisionistische Aussagen in seiner Dresdner Rede. In dieser sprach er von einer „dämlichen Bewältigungspolitik” und plädierte stattdessen für eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad”. Zudem diffamierte er das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin als „Denkmal der Schande”.

Die Dresdner Rede löste parteiintern wie gesellschaftlich erhebliche Kritik aus und verschärfte den innerparteilichen Machtkampf. Während Petry und Weidel im Vorstand die notwendige Zweidrittelmehrheit organisierten, stimmten Meuthen und Alexander Gauland gegen das Verfahren. Meuthen soll intern gewarnt haben, dass ein Ausschluss die Partei zerreißen könne.

Im Mai 2018 scheiterte das Verfahren vor dem Thüringer Landes­schiedsgericht, das eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus nicht als erwiesen ansah. Der Bundesvorstand verzichtete auf Rechtsmittel. Zu diesem Zeitpunkt war Petry aus der Partei ausgetreten; Meuthen und Gauland führten inzwischen die AfD. 

Kalbitz musste die Partei 2020 als einziger prominenter Vertreter des „Flügels” aufgrund formaljuristischer Gründe verlassen. Der Bundesvorstand entzog ihm seine Mitgliedschaft, weil er bei seinem Parteieintritt 2013 frühere Mitglied­schaften in rechtsextremen Organisationen verschwiegen hatte. Nach § 2 Abs. 6 der AfD-Bundessatzung wird die Aufnahme einer Person in die Partei unwirksam, wenn festgestellt wird, dass diese eine aktuelle oder frühere Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Organisation verschwiegen hat. Kalbitz war zuvor Mitglied in der neonazistischen Heimattreuen Deutschen Jugend sowie bei den Republikanern gewesen; er selbst bestreitet beides. Für die Annullierung seiner Mitgliedschaft reichte Letzteres. Beteiligte betonten den formalen Charakter der Entscheidung. Meuthen stellte klar, der Ausschluss von Kalbitz sei kein Angriff auf den „Flügel” insgesamt. Die Abstimmung im Bundesvorstand soll mit sieben zu fünf Stimmen denkbar knapp gewesen sein. Das Bundes­schiedsgericht bestätigte die Annullierung; eine zivilgerichtliche Klärung zog sich bis April 2022 hin, als das Landgericht Berlin Kalbitz’ Klage abwies. Trotz der Annullierung blieb er als Parteiloser in der brandenburgischen AfD-Landtagsfraktion bis zum Ende der Legislaturperiode, nachdem diese ihre Geschäftsordnung entsprechend angepasst hatte.

Das Parteiausschlussverfahren gegen Helferich wurde 2024 eingeleitet, obwohl seine Aussagen der Parteiführung seit Jahren bekannt waren. Bereits 2021 waren interne Chats öffentlich geworden, in denen er sich selbst als „freund­liches Gesicht des NS” und als „demokratische[n] Freisler” bezeichnet hatte — eine Anspielung auf den NS-Richter Roland Freisler. Er verzichtete auf seine Fraktionszugehörigkeit und blieb als fraktionsloser Abgeordneter im Bundestag.

Erst nachdem er auf Instagram einen Post mit dem Slogan „Raus mit die Viecher” mit „Super. #Remigration” kommentierte, wurde ein Ausschlussantrag gestellt. Das Verfahren ist Teil eines länger schwelenden Machtkampfes mit dem nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Martin Vincentz. Nach der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 wurde Helferich trotz des laufenden Ausschlussverfahrens in die AfD-Bundestagsfraktion aufgenommen. Im Juli 2025 entschied das Landesschiedsgericht Nordrhein-Westfalen in erster Instanz auf Parteiausschluss. Gegen diese Entscheidung legte er Einspruch beim Bundesschiedsgericht ein. Der Bundesvorstand ist dem Verfahren nicht aufseiten des NRW-Landesverbands beigetreten, obwohl ihm dies gemäß § 7 Abs. 9 der AfD-Bundessatzung als übergeordnetem Vorstand möglich gewesen wäre. Nach einer öffentlichen Erklärung Helferichs vom 6. Juni 2026 empfiehlt das Bundesschiedsgericht einen Vergleich; Helferich selbst erklärte seine Vergleichsbereitschaft. Am 16. Juni 2026 berichtete Helferich, dass der Landesvorstand mit sieben zu fünf Stimmen beschlossen habe, keinem Vergleich zuzustimmen; das Bundesschiedsgericht muss also entscheiden.

Im Februar 2026 leitete der Bundesvorstand ein Parteiausschlussverfahren gegen Kevin Dorow ein, der als Beisitzer der Generation Deutschland (GD) und Mitglied des Landesvorstands Schleswig-Holstein fungierte. Vorausgegangen waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gießen aufgrund von Äußerungen, die Dorow während des Gründungskongresses der GD tätigte. Die Behörde prüft die Rede auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 86a StGB, da der Verdacht besteht, dass Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisatio­nen verwendet wurden. Dorow griff in seiner Rede den Leitsatz der Hitlerjugend „Jugend muss durch Jugend geführt werden” auf. Zudem veröffentlichte er in sozialen Medien ein Video, in dem er einen Treueschwur der SS verwendete: „Und wenn alle untreu werden, so bleiben wir doch treu”. In einem Beitrag im Magazin Freilich unterschied er zwischen „Passdeutschen” und „Volksdeutschen”.

Der Beschluss zur Einleitung des Ausschlussverfahrens wurde mit einer Enthaltung und ohne Gegenstimme gefasst; Alice Weidel nahm an der Sitzung nicht teil. Innerhalb und außerhalb der Partei wurden das Verfahren und der Vorstand anschließend kritisiert, unter anderem vom Vorsitzenden der Jugend­organisation Jean-Pascal Hohm. Einige Tage nach dem Beschluss schrieb Kay Gottschalk auf X, er habe dem Ausschlussverfahren ungeprüft zugestimmt, bewerte den Fall nach genauerer Betrachtung jedoch anders und wolle eine erneute Beratung im Bundesvorstand anstoßen. Der Bundesvorstand lud die Parteijugend erneut zu einer Anhörung ein. Am 23. März 2026 wurde das Parteiausschlussverfahren nach einstimmiger Wahl zurückgenommen und statt­dessen eine zweijährige Amtssperre beantragt. Eine inhaltliche Distanzierung blieb aus, Hohm sagte im Anschluss: „Ich hätte mir eine vollständige Rücknahme der Parteiordnungsmaßnahmen gewünscht, da ich sie nach wie vor für sachlich überzogen halte.”

Einzelne Personen wurden trotz ihres Ausschlusses oder Austritts später als Mitarbeitende eingestellt, wodurch formale Verfahren faktisch unterlaufen werden. Dies betrifft Frank Pasemann, der wegen Antisemitismus aus der Partei ausgeschlossen wurde. Der Bayerische Rundfunk ermittelte 2024, dass er zum Zeitpunkt der Recherche laut eines Namensschilds für den Bundestags­abgeordneten Jürgen Pohl weiterhin im Parlament arbeitete. Auch der ehemalige JA-Vorsitzende Marvin Neumann, der die Partei nach Aussagen über eine „weiße Vorherrschaft” verließ und damit einem Parteiausschlussverfahren zuvorkam, war später für das Bundesvorstandsmitglied Hannes Gnauck tätig; aktuell arbeitet er als Mitarbeiter beim Europaabgeordneten Tomasz Froelich.

Jetzt deinen Abgeordneten schreiben