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Sowohl Ziele der AfD als auch das Verhalten bestimmter Anhänger*innen stehen im Widerspruch zum Demokratieprinzip.

Wie bereits unter A.II dargestellt, verfolgt die Partei das Ziel, bestimmte Staatsbürger*innen in ihrem egalitären Status zu verletzen. Diese Zielsetzung verstößt nicht nur gegen die Menschenwürdegarantie, sondern auch gegen das Demokratieprinzip (siehe oben B.I).

Weiter verfolgt die AfD das Ziel, politische Gegner*innen zu unterdrücken und aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen (siehe oben B.II.3). Eine solche Zielsetzung ist mit dem Demokratieprinzip nicht ver­einbar: Die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses ist für die Demokratie konstitutiv (siehe oben B.II.1). Die hiermit unvereinbare Zielsetzung, politische Gegner*innen aus diesem Prozess auszuschließen, ist bereits in — für sich genommen nicht demokratiefeindlichen — Einstellungen der Funktio­när*innen der AfD gegenüber ihren politischen Gegner*innen angelegt: Diese werden nicht als legitime Konkurrent*innen im demokratischen Wettbewerb, sondern als ‚Feinde des Volkes’ dargestellt, die gegen das Interesse der Bürger*innen handelten (siehe oben B.II.2). Die Zielsetzung konkretisiert sich in der seitens der Partei angestrebten Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen für demokratisch legitimierte Entscheidungen. Für dieses Ziel gibt es breite Unterstützung in der Partei, ausgedrückt in mehr als 220 Belegen, die sich durch alle relevanten Machtzentren der AfD ziehen (siehe oben B.II.3.d)). Erhebliche Teile der AfD fordern zudem ein Verbot ‚der Antifa’ — eine Forderung, die, da ‚die Antifa’ keine einheitliche Organisation ist, die Gefahr in sich trüge, als ‚Gesinnungs­verbot’ und damit als Kriminalisierung einer politischen Überzeugung missbraucht zu werden. Dass mehr als einzelne Funktionär*innen der Partei einen solchen Missbrauch anstreben, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht nachweisen (siehe oben B.II.4). Die Unterdrückung politischer Gegner*innen drückt sich allerdings auch im Verhalten der Anhänger*innen der AfD aus. Denn sie versuchen in beträchtlichem Umfang, Einzelne durch Einschüchterung aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen (siehe oben B.II.5). Insgesamt zielt die AfD folglich darauf ab, ihre politischen Gegner*innen zu unterdrücken, und es verhalten sich ihre Anhänger*innen bereits gegenwärtig in diesem Sinne (siehe oben B.II.6).

Es ist der Partei allerdings gegenwärtig nicht nachweisbar, dass sie darüber hinaus die parlamentarische Demokratie abschaffen und durch ein undemo­kratisches System ersetzen will (siehe oben B.III). Zwar macht die AfD in einigem Umfang den Parlamentarismus ‚verächtlich’. Das wäre indes nur dann ein Indiz für ihre Demokratiefeindlichkeit, wenn eine begründete Grund­annahme bestünde, dass die AfD die parlamentarische Demokratie als System abschaffen will. Dafür sind keine hinreichenden Anhaltspunkte ersichtlich.

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