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Die AfD ist verfassungswidrig. Denn die Partei geht nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen.

Das Politikkonzept der AfD ist zunächst auf die Ausgrenzung, Verächtlich­machung und weitgehende rechtliche Abwertung von Ausländer*innen, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen und weiteren gesellschaft­lichen Gruppen gerichtet.

Die Partei ist von einer kulturrassistischen Ideologie geprägt und will Muslim*innen insbesondere durch Verbote von islamischen Kopftüchern in öffentlichen Einrichtungen, von Muezzinrufen und Minarettbauten und teilweise durch noch weitergehende Verbote diskriminieren und dadurch in ihrer elemen­taren Rechtsgleichheit verletzen (siehe oben A.I). Die Partei ist außerdem geprägt von einem ethnischen Volksverständnis, das sie insbesondere durch die Ausbürgerung bestimmter Deutscher mit Migrationsgeschichte sowie die Förderung von Geburten nur in ‚besonders’ deutschen Familien realisieren will, was die Betroffenen rechtlich abwertet und demütigt (siehe oben A.II). Die AfD verfolgt weiter eine „Remigrationspolitik”, die aufgrund ihres ideologisch stark fundierten Anspruchs an sehr hohe Abschiebezahlen und durch den Rückbau des Asylsystems für Schutzsuchende mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu Abschiebungen in Folter oder andere menschenunwürdige Behandlung führen würde; außerdem will sie Schutzsuchenden für eine menschenwürdige Existenz notwendige Leistungen vorenthalten und sie — in Brandenburg — von öffentlichen Veranstaltungen ausschließen und Flüchtlingskinder — in Sachsen-Anhalt — dauerhaft in „Sonderklassen” unterrichten (siehe oben A.III). Insgesamt folgt hieraus ein rassistisch motiviertes politisches Konzept, das hinsichtlich der angestrebten Maßnahmen dem der NPD — wenn überhaupt — kaum nachsteht (siehe oben A.IV). Weiter verletzen Anhänger*innen der AfD auf der Grundlage eines ideologischen Konzepts, das keinen Platz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten lässt, systematisch den Achtungsanspruch insbesondere von trans Personen (siehe oben A.V).

Des Weiteren plant die AfD die Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen für politisch legitimierte Entscheidungen, was zu einer erheb­lichen Beschränkung des politischen Wettbewerbs führen würde; ihre Anhänger*innen schüchtern auch bereits gegenwärtig politische Gegner*innen in einer Weise ein, die das Demokratieprinzip verletzt (siehe oben B.II5.b)).

Eine Gesamtbetrachtung der Ziele der AfD und des dargestellten Verhaltens ihrer Anhänger*innen ergibt, dass ihr politisches Konzept die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen würde. Denn den vielfältigen, teils tiefgreifenden und große Personengruppen betreffenden Menschenwürde­verletzungen und der Beeinträchtigung des demokratischen Wettbewerbs wäre mit rechtsstaatlichen Schutzmechanismen nicht mehr effektiv beizukommen (siehe oben D.).

Nicht nachweisbar sind der AfD als Partei auf Grundlage der ausgewerteten Daten gegenwärtig Ziele oder ein Verhalten ihrer Anhänger*innen, die die Menschenwürde von Jüdinnen*Juden (siehe oben A.VI) und die von Menschen mit Behinderungen (siehe oben A.VII) verletzen, obwohl sowohl antisemitische als auch behindertenfeindliche Einstellungen durchaus verbreitet sind und teils auch verfassungswidrige Maßnahmen in der Partei gefordert werden. Nicht nachweisbar ist der AfD auch, dass sie die parlamentarische Demokratie an sich abschaffen (siehe oben B.III) möchte, ebenso wenig rechtsstaatsfeindliche Ziele beziehungsweise ein rechtsstaatsfeindliches Verhalten ihrer Anhänger*innen (siehe oben C.). Die Partei ist trotz verschiedener Anleihen auch nicht von einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus geprägt (siehe oben E.).

Allerdings geht die AfD auch darauf aus, die freiheitliche demokratische Grund­ordnung zu beeinträchtigen, indem sie seit ihrer Gründung auf der Grundlage strategischer Konzepte planmäßig darauf hinarbeitet, die Macht zu erlangen und die vorgenannten Ziele umzusetzen. Sie hat dank einer wachsenden Mitglieder­basis, einer flächendeckenden parlamentarischen Präsenz und den damit verbundenen Ressourcen auch das Potenzial dazu (siehe oben F.).

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