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Einleitung

Ein erstes Indiz für das planvolle Vorgehen können parteiförmige Organisations­strukturen darstellen. Diese schaffen die „typische[ ] verbandmäßige[ ] Wirkungsmöglichkeit”, auf deren Gefährlichkeit bei einer verfassungs­feindlichen Zielsetzung das Parteiverbot reagiert. Aus diesem Grund wird im Folgenden zunächst analysiert, ob die AfD über eine gefestigte und parteiförmige Organisationsstruktur verfügt.

Unter F.I.1 wird der Aufbau der AfD, unter F.I.2 ihre parlamentarische Präsenz betrachtet. Weiter wird unter F.I.3 dargestellt, welche Einrichtungen die Partei zur Schulung und Weiterbildung ihrer Mitglieder und Anhänger*innen unterhält. Schließlich folgen unter F.I.4 Ausführungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Partei.

Das Fazit zu Organisationsstrukturen der AfD als mögliches Indiz für ein planvolles Vorgehen folgt unter F.I.5.

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