Ergebnis
Die AfD verfolgt das Ziel, politische Gegner*innen zu unterdrücken und hierdurch den Prozess der politischen Willensbildung erheblich zu behindern.
Die Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung ist ein Kernbestandteil des Demokratieprinzips im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Für die Demokratie ist es unverzichtbar, dass an diesem Willensbildungsprozess alle Bürger*innen gleichberechtigt teilnehmen können (siehe oben B.II.1).
Funktionär*innen der AfD propagieren jedoch ein Weltbild, nach dem bestimmte politische Gegner*innen nicht legitimiert sind, am Prozess der politischen Willensbildung teilzunehmen: Diesen Politiker*innen unterstellen sie, die Bevölkerung zu unterdrücken und eine Diktatur errichten zu wollen; Personen und Organisationen, die den ihren entgegengesetzte politische Ziele verfolgen, unterstellen sie, Teil einer großen „Terrororganisation” zu sein oder diese zu unterstützen. Diese Ideologie ist für sich genommen nicht demokratiefeindlich und stellt auch kein Indiz für die Demokratiefeindlichkeit geforderter Maßnahmen dar, bildet allerdings das Fundament für solche Maßnahmen (siehe oben B.II.2).
Diese in der Partei verbreitete Ideologie materialisiert sich in demokratiefeindlichen Forderungen nach der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung bestimmter politischer Gegner*innen für demokratisch legitimierte Entscheidungen (siehe oben B.II.35.b)bb)). Dieses Ziel wird von erheblichen Teilen der Partei, insbesondere der Parteiführung, konkret verfolgt und trifft innerhalb der Partei nicht auf erkennbaren Widerstand. Strafverfolgungsforderungen werden auf allen Ebenen der Partei erhoben und als Ziel der Partei und sogar Versprechen gegenüber ihren Wähler*innen
Einzelne Funktionär*innen der AfD fordern weiter eine demokratiefeindliche Verfolgung der außerparlamentarischen Opposition durch ein „Antifa-Verbot” genanntes Gesinnungsverbot. Hierbei handelt es sich jedoch nur um Einzeläußerungen, der Gesamtpartei lässt sich gegenwärtig nicht nachweisen, mit dem geforderten „Antifa-Verbot” eine solche Zielrichtung zu verfolgen (siehe oben B.II.4).
Funktionär*innen der AfD verhalten sich allerdings auch bereits aktuell demokratiefeindlich, indem sie versuchen, parlamentarische und außerparlamentarische politische Gegner*innen durch Einschüchterung aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen (siehe oben B.II.5). Diese Einschüchterung findet auf allen Ebenen der Partei statt und zieht keine innerparteilichen Konsequenzen nach sich, wird im Gegenteil seitens der Parteiführung teilweise gerechtfertigt und unterstützt (siehe oben B.II.5.c)). Damit ist im Ergebnis festzustellen, dass die AfD trotz fehlender programmatischer Anknüpfungspunkte von einer Grundtendenz geprägt ist, in Zukunft durch Umsetzung angestrebter Maßnahmen sowie bereits jetzt durch einschüchterndes Verhalten ihrer Anhänger*innen politische Gegner*innen willkürlich aus dem politischen Willensbildungsprozess auszuschließen.