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Die AfD verfolgt das Ziel, politische Gegner*innen zu unterdrücken und hierdurch den Prozess der politischen Willensbildung erheblich zu behindern.

Die Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung ist ein Kern­bestand­teil des Demokratieprinzips im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grund­ordnung. Für die Demokratie ist es unverzichtbar, dass an diesem Willens­bildungs­prozess alle Bürger*innen gleichberechtigt teilnehmen können (siehe oben B.II.1).

Funktionär*innen der AfD propagieren jedoch ein Weltbild, nach dem bestimmte politische Gegner*innen nicht legitimiert sind, am Prozess der politischen Willensbildung teilzunehmen: Diesen Politiker*innen unterstellen sie, die Bevöl­kerung zu unterdrücken und eine Diktatur errichten zu wollen; Personen und Organisationen, die den ihren entgegengesetzte politische Ziele verfolgen, unterstellen sie, Teil einer großen „Terrororganisation” zu sein oder diese zu unterstützen. Diese Ideologie ist für sich genommen nicht demokratiefeindlich und stellt auch kein Indiz für die Demokratiefeindlichkeit geforderter Maß­nah­men dar, bildet allerdings das Fundament für solche Maßnahmen (siehe oben B.II.2).

Diese in der Partei verbreitete Ideologie materialisiert sich in demokratie­feindlichen Forderungen nach der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung bestimmter politischer Gegner*innen für demokratisch legitimierte Ent­scheidun­gen (siehe oben B.II.35.b)bb)). Dieses Ziel wird von er­heb­lichen Teilen der Partei, insbesondere der Parteiführung, konkret verfolgt und trifft innerhalb der Partei nicht auf erkennbaren Widerstand. Straf­verfolgungsforderungen werden auf allen Ebenen der Partei erhoben und als Ziel der Partei und sogar Versprechen gegenüber ihren Wähler*innen geäußert und in dieser Form von Bundes- und Landesverbänden sowie Parlaments­frak­tio­nen weiterverbreitet (siehe oben B.II.3.d)). Dies betrifft im weit überwiegenden Teil demokratisch legitimierte Entscheidungen insbesondere von Regierungs­mitgliedern, wird aber vereinzelt sogar auf bloßes Abstimmungsverhalten in Parlamenten bezogen.

Einzelne Funktionär*innen der AfD fordern weiter eine demokratie­feindliche Verfolgung der außerparlamentarischen Opposition durch ein „Antifa-Verbot” genanntes Gesinnungsverbot. Hierbei handelt es sich jedoch nur um Einzel­äußerungen, der Gesamtpartei lässt sich gegenwärtig nicht nachweisen, mit dem geforderten „Antifa-Verbot” eine solche Zielrichtung zu verfolgen (siehe oben B.II.4).

Funktionär*innen der AfD verhalten sich allerdings auch bereits aktuell demokratiefeindlich, indem sie versuchen, parlamentarische und außer­parla­men­tarische politische Gegner*innen durch Einschüchterung aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen (siehe oben B.II.5). Diese Einschüchterung findet auf allen Ebenen der Partei statt und zieht keine innerparteilichen Konsequenzen nach sich, wird im Gegen­teil seitens der Parteiführung teilweise gerechtfertigt und unterstützt (siehe oben B.II.5.c)). Damit ist im Ergebnis festzustellen, dass die AfD trotz fehlender programmati­scher Anknüpfungspunkte von einer Grundtendenz geprägt ist, in Zukunft durch Umsetzung angestrebter Maßnahmen sowie bereits jetzt durch ein­schüch­terndes Verhalten ihrer Anhänger*innen politische Gegner*innen willkürlich aus dem politischen Willensbildungsprozess auszuschließen.

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