Einleitung
Funktionär*innen der AfD verbreiten ein Weltbild, wonach Richter*innen in der deutschen Justiz nicht unabhängig, sondern auf Grundlage von Partei- und Regierungsinteressen entscheiden. Nach der Darstellung einzelner Funktionär*innen existiere die Gewaltenteilung faktisch nicht mehr, auf eine faire Rechtsprechung nach Recht und Gesetz könne man sich nicht verlassen.
Im Folgenden wird zunächst die Bedeutung dieser Delegitimierung der Justiz für das Rechtsstaatsprinzip eingeordnet (dazu unter C.II.1), bevor die in der AfD konkret verbreiteten Einstellungen gegenüber Gerichten und Richter*innen dargestellt werden (dazu unter C.II.2).
Wie auch bei der Prüfung von im Widerspruch zur Menschenwürde stehenden Zielen der AfD (siehe oben A.) wird der Begriff der Ideologie hier in einem weiten, allgemeinen Verständnis als weltanschaulicher Orientierungsrahmen, aus dem heraus eine Partei ihre Politik entwickelt und begründet, verwendet (siehe oben A.I.2). Im Rahmen dieses Kapitels kommt rein ideologischen Äußerungen allerdings keine Indizwirkung für die Auslegung durch die Partei geforderter rechtlicher Maßnahmen zu (dazu sogleich unter C.II.1), sondern sie werden lediglich dargestellt, um den Kontext darzustellen, in dem entsprechende Forderungen erhoben werden.