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Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Sämtliche für das Zustandekommen des Gutachtens relevanten Verfahrens­schritte wurden so dokumentiert, dass sie durch Dritte nachvollzogen und überprüft werden können. Dies umfasst insbesondere die Dokumentation der Datenerhebung (Quellen, Erhebungszeiträume, Abrufdaten, eingesetzte Schnitt­stellen und Werkzeuge), der Datenaufbereitung (Transkription, Segmentierung, Bereinigung), der KI-gestützten Vorfilterung (eingesetztes Modell, System­prompts, Parameter) sowie der anschließenden manuellen Prüfung durch die Jurist*innen und Sozialwissenschaftler*innen.

Die Herkunft jedes im Gutachten verwendeten Belegs wurde kenntlich gemacht; Zitationen ermöglichen den Rückbezug auf die Originalquelle. Belege, die im Fließtext auszugsweise wiedergegeben werden, sind im jeweils zugehörigen Anhang vollständig und — soweit angezeigt — in ihrem Kontext dokumentiert.

Die im Forschungsprozess entstandenen Daten und Dokumentationen werden gegen Manipulation gesichert.

Die im Projekt erhobenen und aufbereiteten Daten wurden in adäquater Weise gesichert und werden für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Gutachtens werden sämtliche im Gutachten aufgeführten Belege durch „Frag den Staat” in einer Datenbank der Öffentlichkeit zugänglich gemacht: https://fragdenstaat.de/afd-datenbank/.

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