Einleitung
Der Einzelbelegeapparat ist in zwei Teile aufgeteilt: 1. Ideologie (dazu unter B.II.1) und 2. Maßnahmen (dazu unter B.II.2).
Der Ideologieteil beginnt mit Äußerungen, die herangezogen wurden, um programmatische Äußerungen der AfD auszulegen: zur Geburtenförderung (dazu unter B.II.1.a)aa)) und zu ethnisierten Kriminalitätsstatistiken (dazu unter B.II.1.a)bb)), schließlich folgen weitere Äußerungen zu Kriminalitätsstatistiken, die im Gutachten nicht angeführt wurden (dazu unter B.II.1.a)cc)). In den ersten beiden Abschnitten werden die Vollzitate in der Reihenfolge des Gutachtens aufgeführt. Die weiteren Belege sind nach Bund/Ländern und darin chronologisch sortiert.
Danach folgen Einzeläußerungen zum ethnisch-kulturellen Volksbegriff (dazu unter B.II.1.b)aa)), zur Abwertung bestimmter Deutscher mit Migrationsgeschichte (dazu unter B.II.1.c)aa)), zu Untergangsszenarien des ethnisch-kulturellen Volkes (dazu unter B.II.1.d)aa)) und zur ethnisierten Delegitimierung des Staatsvolkes (dazu unter B.II.1.e)aa)). In diesen Abschnitten entspricht die Reihung der Belege der Reihenfolge im Gutachten. Danach folgen jeweils Abschnitte mit weiteren, nicht im Gutachten angeführten Belegen, die chronologisch nach Bund/Ländern sortiert sind: Ethnisch-kultureller Volksbegriff (dazu unter B.II.1.b)bb)), Abwertung bestimmter Deutscher mit Migrationsgeschichte (dazu unter B.II.1.c)bb)), Untergangsszenarien des ethnisch-kulturellen Volkes (dazu unter B.II.1.d)bb)) und ethnisierte Delegitimierung des Staatsvolks (dazu unter B.II.1.e)bb)).
Im zweiten Teil sind die Belege zunächst nach den vier Phasen geordnet, in denen im Gutachten die Entwicklung der Ausbürgerungsforderung nachgezeichnet wird: Phase 1: Mehrheitsfähige Ausbürgerung straffälliger Eingebürgerter (dazu unter B.II.2.a)); Phase 2: Remigration auch als Ausbürgerung 2022 bis Anfang 2024 (dazu unter B.II.2.b)); Phase 3: Keine Distanzierung von Ausbürgerungen 2024 bis 2025 (dazu unter B.II.2.c)); Phase 4: Keine Abkehr vom Ausbürgerungsziel nach dem Parteitag in Riesa 2025 (dazu unter B.II.2.d)). Diese Abschnitte sind nach Bund/Ländern chronologisch sortiert. Danach folgt ein Abschnitt zu fehlender Distanzierung vom Sellnerschen Remigrationsbegriff, in dem sich die Sortierung an der Reihenfolge der Belege im Gutachten orientiert.
Zu den vier Phasen des Ausbürgerungsziels gibt es jeweils noch weitere Belege, die nicht im Gutachten angeführt wurden: Phase 1: Mehrheitsfähige Ausbürgerung straffälliger Eingebürgerter (dazu unter B.II.2.a)bb)); Phase 2: Remigration auch als Ausbürgerung 2022 bis Anfang 2024 (dazu unter B.II.2.b)bb)); Phase 3: Keine Distanzierung von Ausbürgerungen 2024 bis 2025 (dazu unter B.II.2.c)bb)); Phase 4: Keine Abkehr vom Ausbürgerungsziel nach dem Parteitag in Riesa 2025 (dazu unter B.II.2.d)bb)).