In der AfD verbreitete Einstellungen gegenüber Gerichten und Richter*innen
AfD-Funktionär*innen vertreten ein Weltbild, wonach Gerichte und Richter*innen durch Regierungen und andere Parteien gesteuert sind und keine unabhängigen Entscheidungen treffen.
In Teilen sind entsprechende Einstellungen bereits oben (siehe oben B.II.2) dargestellt. So sprach der Bundesverband bezüglich der Verpflichtung des Alterspräsidenten Jürgen Treutler im Thüringer Landtag im September 2024 zur Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtages (siehe oben B.II.2.d)) von „La familia […] am Verfassungsgericht Thüringen”;
Weiter erklärte etwa der Bundestagsabgeordnete und Ehrenvorsitzende des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Martin Renner im März 2023, es gebe in Deutschland eine Entwicklung von der „Drei-Gewaltenteilung” zu einer „Drei-Gewalten-Einheits-Tyrannis”.
Diese Einstellung gegenüber Gerichten zeigt sich auch in Äußerungen, wonach in der deutschen Justiz Doppelstandards gälten: Während Straftäter*innen aus dem politisch linken Spektrum oder mit Migrationsgeschichte milde Urteile bekämen oder gar nicht erst angeklagt würden, würden ‚Meinungsverbrechen’ von politisch rechts eingeordneten Straftäter*innen unangemessen hart bestraft.
So schrieb etwa die Bundestagsabgeordnete Christina Baum im Februar 2026 auf X, der „deutsche Rechtsstaat” habe „aufgehört zu existieren”, „Gedankenverbrechen” würden „brutalst geahndet und Schwerverbrecher freigelassen”.
Insgesamt wird ein Bild gepflegt, wonach die Justiz nicht unabhängig, sondern aufgrund von Parteiinteressen entscheide; auf den Rechtsstaat ist nach dieser Darstellung kein Verlass mehr. Richter*innen werden als bloße ‚Dienstleister’ der Regierenden dargestellt, Gewaltenteilung als faktisch nicht mehr existent.
Das schafft den Boden für weitreichende Angriffe auf die Unabhängigkeit von Richter*innen: Ist nach dem erzeugten Bild der Rechtsstaat aktuell gewissermaßen ‚außer Kraft’ gesetzt, müssen alle Mittel genutzt werden, um ihn wiederherzustellen — Forderungen nach der Bestrafung und Ersetzung der hierfür Verantwortlichen erscheinen in dieser Logik nicht rechtsstaatswidrig, sondern gerade notwendig.
Soweit auf B.II.2 verwiesen wird, sind die soeben paraphrasierten oder nur in Ausschnitten dargestellten Äußerungen im Anhang unter C.I.1 vollständig dargestellt. Die übrigen oben paraphrasierten oder unvollständig dargestellten Zitate werden im Anhang unter D.I vollständig dargestellt.