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In der AfD verbreitete Einstellungen gegenüber Gerichten und Richter*innen

AfD-Funktionär*innen vertreten ein Weltbild, wonach Gerichte und Richter*innen durch Regierungen und andere Parteien gesteuert sind und keine unabhängigen Entscheidungen treffen.

In Teilen sind entsprechende Einstellungen bereits oben (siehe oben B.II.2) dargestellt. So sprach der Bundesverband bezüglich der Verpflichtung des Alterspräsidenten Jürgen Treutler im Thüringer Landtag im September 2024 zur Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtages (siehe oben B.II.2.d)) von „La familia […] am Ver­fassungs­gericht Thüringen”; der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner erklärte, das Thüringer Verfassungsgericht habe den „#Thüringenputsch […] devot flankiert”, die „Gewaltenteilung” werde „durch die #Altparteien vernichtet”. Der Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen Björn Höcke erklärte ebenfalls im September 2024, „[i]n der Corona-Zeit” seien „die Urteile der Verfassungsgerichtsbarkeit der Macht und nicht dem Recht” gefolgt, Verfassungsrichter*innen verdankten „ihre Positionen den Parteibüchern, die sie selbst besitzen”. Am 30. Oktober 2024 erklärte Höcke, die Gewaltenteilung in Deutschland sei „[g]ebrochen[…]” und bezeichnete Gerichte als „Parteibuchgerichte”. Der Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg und Bundestagsabgeordnete René Springer erklärte bereits im August 2021, die Gewaltenteilung existiere „nur noch auf dem Papier”. Der Berliner Abgeordnete Gunnar Lindemann erklärte im Juni 2023, die damalige Regierung habe „deutsches Asylrecht in dem Wissen” gebrochen, dass die „deutsche Justiz” sie „sowieso nicht” daran hindern würde.

Weiter erklärte etwa der Bundestagsabgeordnete und Ehrenvorsitzende des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Martin Renner im März 2023, es gebe in Deutschland eine Entwicklung von der „Drei-Gewaltenteilung” zu einer „Drei-Gewalten-Einheits-Tyrannis”. Der Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich erklärte im Juni 2023, „erfolgreiche Oppositionspolitiker” würden „in Schauprozessen angeklagt […], weil sie lediglich mit Worten für eine bessere Heimat streiten”. Der Berliner Abgeordnete Harald Laatsch schrieb im Oktober 2025 auf X, „Justiz, Politik und Medien” seien „Komplizen”, es gelte „der Grundsatz: Kein Kläger kein Richter”.

Diese Einstellung gegenüber Gerichten zeigt sich auch in Äußerungen, wonach in der deutschen Justiz Doppelstandards gälten: Während Straftäter*innen aus dem politisch linken Spektrum oder mit Migrationsgeschichte milde Urteile bekämen oder gar nicht erst angeklagt würden, würden ‚Meinungsverbrechen’ von politisch rechts eingeordneten Straftäter*innen unangemessen hart bestraft.

So schrieb etwa die Bundestagsabgeordnete Christina Baum im Februar 2026 auf X, der „deutsche Rechtsstaat” habe „aufgehört zu existieren”, „Gedanken­verbrechen” würden „brutalst geahndet und Schwerverbrecher frei­gelassen”. Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah erklärte im Februar 2026, es gebe in Deutschland „eine von allen guten Geistern verlassene politische Strafjustiz”. Der Bundestagsabgeordnete und Ehrenvorsitzende des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Martin Renner schrieb im Juli 2024 von „‚Germania hassende[n]’ […] rechtsverdrehende[n] Richter[n]”. Der Berliner Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Weiß erklärte im Februar 2026, das Justizsystem funktioniere „nur noch bei Hausdurchsuchungen wegen Meinungsdelikten”. Harald Laatsch, ebenfalls Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, bezeichnete die Justiz im Juli 2025 als „durchseucht”, im Februar 2025 teilte und übersetzte er einen Post von Elon Musk, wonach es „KEINE Demokratie”, sondern „eine TYRANNEI der JUSTIZ” gebe. Der Plauener Bezirksrat Fabian Küble schrieb im Februar 2026 auf X, man suche im „Linksstaat […] Recht und Gerechtigkeit […] vergebends”, was man früher „auch Rechtsbeugung genannt” habe, sei „nun einfach wehrhafte Demokratie™”.

Insgesamt wird ein Bild gepflegt, wonach die Justiz nicht unabhängig, sondern aufgrund von Parteiinteressen entscheide; auf den Rechtsstaat ist nach dieser Darstellung kein Verlass mehr. Richter*innen werden als bloße ‚Dienstleister’ der Regierenden dargestellt, Gewaltenteilung als faktisch nicht mehr existent.

Das schafft den Boden für weitreichende Angriffe auf die Unabhängigkeit von Richter*innen: Ist nach dem erzeugten Bild der Rechtsstaat aktuell gewissermaßen ‚außer Kraft’ gesetzt, müssen alle Mittel genutzt werden, um ihn wiederherzustellen — Forderungen nach der Bestrafung und Ersetzung der hierfür Verantwortlichen erscheinen in dieser Logik nicht rechtsstaatswidrig, sondern gerade notwendig.

Soweit auf B.II.2 verwiesen wird, sind die soeben paraphrasierten oder nur in Ausschnitten dargestellten Äußerungen im Anhang unter C.I.1 vollständig dargestellt. Die übrigen oben paraphrasierten oder unvollständig dargestellten Zitate werden im Anhang unter D.I vollständig dargestellt.

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