Schlussfolgerung
Die AfD ist von einem strukturell antisemitischen Weltbild geprägt. Codiertes antisemitisches Vokabular und entsprechende Erzählmuster sind weit verbreitet. Ein Antisemitismus, der Jüdinnen*Juden unmittelbar herabwürdigt, lässt sich hingegen nicht nachweisen; zudem schlägt sich der strukturelle Antisemitismus nicht in konkretisierten rechtlichen Maßnahmen nieder.
Bei Funktionär*innen der AfD zeigt sich ein verschwörungsideologisches Weltbild, das strukturell — also nicht notwendig intentional — antisemitisch ist und mit Chiffren wie „Globalisten”, „internationales Finanzkapital” oder der Bezugnahme auf George Soros das antisemitische Motiv einer jüdischen Weltverschwörung reaktiviert. Demnach steuert eine verborgene internationale Elite Regierungen, Parteien und Medien und verfolgt das Ziel, nationale Souveränität zugunsten globaler Herrschaft aufzulösen. Das ethnisch definierte Volk erscheint dabei als Angriffsziel, das durch gezielte Vermischung und Auflösung der Identität vernichtet werden soll — womit die Logik des völkischen Antisemitismus aktualisiert wird, der Jüdinnen*Juden als kosmopolitische ‚Gegennation’ konstruiert. Zugleich erscheint die Elite als verborgene Finanzmacht. Personen wie Soros oder die Familie Rothschild stehen dabei für die „Hochfinanz”, die dem arbeitenden und produzierenden Volk gegenübergestellt wird.
Jüdinnen*Juden werden dabei überwiegend nicht ausdrücklich benannt. Es werden vielmehr Chiffren verwendet, die antisemitische Bildwelten reaktivieren. Es handelt sich damit um strukturellen Antisemitismus, der geeignet ist, antisemitische Einstellungen zu fördern und zu verstärken.
Das Verschwörungsnarrativ bildet die Grundlage eines exklusiven politischen Vertretungsanspruchs, bei dem sich die AfD als einzige authentische Vertreterin des Volkes gegenüber dessen angeblich verborgenen Feinden inszeniert.
Belegen lässt sich zudem ein ausgeprägter Geschichtsrevisionismus. Die untersuchten Äußerungen enthalten keine offene Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen, weisen jedoch deutliche Relativierungstendenzen auf. Diese zeigen sich insbesondere in der Verharmlosung der historischen Bedeutung des Nationalsozialismus, in erinnerungsabwehrenden Narrativen wie dem Begriff des „Schuldkults”, in Forderungen nach einer stärkeren Erinnerung an die „eigenen Opfer” — eine Konstruktion, die Jüdinnen*Juden sprachlich aus dem deutschen Kollektiv ausschließt — sowie in Formen der Täter-Opfer-Umkehr. Diese Ausprägungen des sekundären Antisemitismus begründen jedoch keine unmittelbare Verletzung der Menschenwürde von Jüdinnen*Juden.
Schließlich externalisieren AfD-Funktionär*innen Antisemitismus als durch Migration „importiertes” Problem. Damit instrumentalisieren sie Jüdinnen*Juden für ihre migrationspolitischen Ziele und übergehen zugleich die Gefahr des rechten Antisemitismus.
In Einzelfällen lässt sich ein Verhalten von Funktionär*innen der AfD nachweisen, das die Menschenwürde von Jüdinnen*Juden verletzt, etwa durch die Verbreitung antisemitischer Karikaturen mit nationalsozialistischer Bildsprache oder durch Inhalte, die die mittelalterliche Ritualmordlegende reaktivieren. Eine hinreichende Systematik ist jedoch nicht feststellbar.
Die strukturell antisemitische Ideologie der Partei begründet für sich genommen noch keine Verletzung der Menschenwürde von Jüdinnen*Juden im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG. Die untersuchten Äußerungen belegen jedoch einen strukturellen Antisemitismus, der antisemitische Denkmuster normalisiert und zur Förderung antisemitischer Einstellungen beitragen kann. Für sich genommen reichen diese Befunde allerdings nicht aus, um insoweit eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD nachzuweisen.