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Queer- und Transfeindlichkeit

Eine vergleichbare Lücke besteht hinsichtlich einer möglichen Herabwürdigung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten. Auch insoweit liegen keine eingehenden Vorarbeiten vor, die der Frage nachgehen, ob und unter welchen Voraussetzungen Ziele der AfD und das Verhalten ihrer Anhänger*innen gegenüber LSBTIQ*-Personen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verletzen. Weder das Ogorek-Gutachten noch die bisherige verwaltungs- und verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur AfD nehmen eine solche Prüfung vor und das BfV-Gutachten behandelt diesen Bereich nur am Rande — obwohl es einige Anhaltspunkte — wie etwa offen transfeindliche Äußerungen im Deutschen Bundestag — gibt.

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