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Datenschutzrechtliche Anforderungen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Vorgaben des Datenschutz-, des Persönlichkeits- und des Urheberrechts. Zwar handelt es sich bei den einzelnen Personen zuzurechnenden Äußerungen ganz überwiegend um solche Daten, aus denen die politische Meinung der Äußernden hervorgeht, sodass ihre Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt wäre. Allerdings wurden nur Äußerungen von Funktionär*innen der AfD verarbeitet, die diese in den Sozialen Medien, in Parlamenten, Interviews, Pressemitteilungen oder auf sonstige Weise selbst öffentlich gemacht haben, sodass das Verbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO nicht gilt (Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO). Außerdem diente die Verarbeitung dieser Daten ausschließlich wissen­schaft­lichen Forschungszwecken und war auf das für die Untersuchung der Prüfungs­dimensionen erforderliche Maß beschränkt (Art. 89 Abs. 1 DSGVO), sodass das Verbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO auch aus diesem Grund nicht galt (Art. 9 Abs. 1 lit. j DSGVO). Die Verarbeitung der Daten war also zulässig.

Schutzwürdige Belange Dritter — etwa von Privatpersonen, deren Äußerungen ohne politischen Bezug in den erfassten Datenbeständen auftauchen — werden gewahrt, indem die Belege (Text oder Screenshot) auf Aussagen der AfD und ihrer Funktionär*innen beschränkt sind.

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