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Muslimfeindlichkeit und Rassismus

Die Vorarbeiten werfen der AfD sowohl eine allgemeine „Fremden”- und Minderheitenfeindlichkeit als auch eine spezifisch gegen Muslim*innen gerichtete Abwertung vor. Das BfV-Gutachten belegt dies auf über 220 Seiten anhand zweier großer Themenblöcke: „Fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen und Positionen” sowie „Muslim- und islamfeindliche Aussagen und Positionen”. Im ersten Block dokumentiert das BfV Äußerungen, die einen Zusammenhang zwischen Herkunft und Gewaltneigung konstruieren, Migrant*innen eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen unterstellen, ihnen okkupatorische Absichten zuschreiben, Migrationsprozesse mit Katastrophenmetaphern beschreiben, eine kulturelle Inkompatibilität behaupten und kollektive Rückführungsmaßnahmen fordern. Im zweiten Block werden pauschale negative Werturteile über Muslim*innen, ihre bewusste Ausgrenzung, die Behauptung einer Verdrängung der europäischen Bevölkerung durch den Islam sowie pauschale Verunglimpfungen als Islamisten belegt.

Ergänzend wurden die Wahlprogramme des Bundes und der Länder sowie parlamentarische Anträge ausgewertet. Hinzugezogen wurden ferner die einschlägigen Entscheidungen zur AfD sowie die Urteile des Bundesverfassungs­gerichts in den Verfahren NPD II (2017) und Heimat (2024), in denen auch rechtliche Maßnahmen angesprochen werden, die sich mit Forderungen der AfD überschneiden.

Aus diesen Erwägungen ergab sich, auch in diesem Gutachten einen Schwerpunkt auf Rassismus und Muslimfeindlichkeit zu legen. Ausgangspunkt war die Frage, ob sich die Äußerungen und Programmsätze der AfD zu einer kulturrassistischen Ideologie verdichten. Als rechtliche Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang besonderer Betrachtung bedürfen, sind insbesondere AfD-Forderungen nach einem Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen, nach einem Moschee- oder Minarettbauverbot sowie nach einem Verbot des Muezzinrufs zu nennen.

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