Muslimfeindlichkeit und Rassismus
Die Vorarbeiten werfen der AfD sowohl eine allgemeine „Fremden”- und Minderheitenfeindlichkeit als auch eine spezifisch gegen Muslim*innen gerichtete Abwertung vor. Das BfV-Gutachten belegt dies auf über 220 Seiten anhand zweier großer Themenblöcke: „Fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen und Positionen”
Ergänzend wurden die Wahlprogramme des Bundes und der Länder sowie parlamentarische Anträge ausgewertet. Hinzugezogen wurden ferner die einschlägigen Entscheidungen zur AfD sowie die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren NPD II (2017) und Heimat (2024), in denen auch rechtliche Maßnahmen angesprochen werden, die sich mit Forderungen der AfD überschneiden.
Aus diesen Erwägungen ergab sich, auch in diesem Gutachten einen Schwerpunkt auf Rassismus und Muslimfeindlichkeit zu legen. Ausgangspunkt war die Frage, ob sich die Äußerungen und Programmsätze der AfD zu einer kulturrassistischen Ideologie verdichten. Als rechtliche Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang besonderer Betrachtung bedürfen, sind insbesondere AfD-Forderungen nach einem Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen,