Einleitung
Funktionär*innen der AfD kündigen an, gerichtliche Entscheidungen straf- oder dienstrechtlich zu sanktionieren, und veröffentlichen, teilweise gemeinsam mit scharfer Kritik zu bestimmten Entscheidungen, auch Fotoaufnahmen und volle Namen der entscheidenden Richter*innen. Das könnte eine im Widerspruch zur richterlichen Unabhängigkeit als Teil des Rechtsstaatsprinzips stehende Zielsetzung der AfD oder rechtsstaatsfeindliches Verhalten ihrer Anhänger*innen begründen.
Im Folgenden wird zunächst der Maßstab der richterlichen Unabhängigkeit dargestellt sowie insbesondere, wann ein Angriff auf sie auch das Rechtsstaatsprinzip verletzt (dazu unter C.I). Dann wird, um den Kontext darzustellen, in dem entsprechende Äußerungen getätigt wurden, dargestellt, welche Einstellungen gegenüber Gerichten und Richter*innen in der AfD verbreitet sind (dazu unter C.II). Unter C.III werden Äußerungen aufgeführt, die mit der richterlichen Unabhängigkeit und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sein könnten. Schließlich wird unter C.IV geprüft, ob hieraus unter Anwendung der entwickelten Maßstäbe folgt, dass Ziele oder Verhalten der Partei im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip stehen. Das so ermittelte Ergebnis folgt unter C.V.