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Einleitung

Funktionär*innen der AfD kündigen an, gerichtliche Entscheidungen straf- oder dienstrechtlich zu sanktionieren, und veröffentlichen, teilweise gemeinsam mit scharfer Kritik zu bestimmten Entscheidungen, auch Fotoaufnahmen und volle Namen der entscheidenden Richter*innen. Das könnte eine im Widerspruch zur richterlichen Unabhängigkeit als Teil des Rechtsstaatsprinzips stehende Ziel­setzung der AfD oder rechtsstaatsfeindliches Verhalten ihrer Anhänger*innen begründen.

Im Folgenden wird zunächst der Maßstab der richterlichen Unabhängigkeit dargestellt sowie insbesondere, wann ein Angriff auf sie auch das Rechts­staatsprinzip verletzt (dazu unter C.I). Dann wird, um den Kontext darzustellen, in dem entsprechende Äußerungen getätigt wurden, dargestellt, welche Einstellungen gegenüber Gerichten und Richter*innen in der AfD verbreitet sind (dazu unter C.II). Unter C.III werden Äußerungen aufgeführt, die mit der richter­lichen Unabhängigkeit und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sein könnten. Schließlich wird unter C.IV geprüft, ob hieraus unter Anwendung der entwickel­ten Maßstäbe folgt, dass Ziele oder Verhalten der Partei im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip stehen. Das so ermittelte Ergebnis folgt unter C.V.

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