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Rechtliche Maßnahmen: Rückbau von Inklusion

Unter den potentiell behindertenfeindlichen Positionen der AfD ist allein die zur schulischen Inklusion hinreichend gesichert (dazu unter A.VII.3.a)). Fraglich ist, ob diese Position beziehungsweise ob zumindest ihre extremste Ausprägung — die Beendigung von Inklusion in Schulen — die Menschenwürde der Betroffenen verletzt (dazu unter A.VII.3.b)).

Beschlusslage und Äußerungen zum Rückbau der Inklusion

Abschnitt betitelt „Beschlusslage und Äußerungen zum Rückbau der Inklusion“

Grundsätzlich hält sich die AfD mit behindertenpolitischen Positionen zurück. Ein Beispiel für eine kritikwürdige, ableistische Forderung liegt darin, die häusliche Betreuung durch Angehörige besser zu honorieren und bürokratische Auflagen abzuschaffen. Hier könnte zwar durch finanzielle Anreize ein faktisches Risiko dafür geschaffen werden, dass Menschen mit Behinderung aus der Öffentlichkeit in ihr häusliches Umfeld gedrängt werden, anstatt — zum Beispiel durch die unbürokratische Finanzierung einer persönlichen Assistenz — am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Allerdings wirkt die Forderung nicht unmittelbar diskriminierend und verletzt nicht die Menschenwürde.

Anders könnte es sich im Bereich der schulischen Inklusion verhalten. Die AfD stellt sich im Bund sowie in einzelnen Landesverbänden ausdrücklich und durchgängig gegen eine Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Schulen: Es dürfe „keine Inklusion um jeden Preis geben”, formulierte sie bereits in ihrem Grundsatzprogramm von 2016. Stattdessen sollten „Förderschulen als Bildungs­chance erhalten” bleiben beziehungsweise das Förderschulsystem ausgebaut werden. Eine Förderung sei in vielen spezialisierteren Sonder­schulen oder in speziell eingerichteten Förder­klassen an Regelschulen oftmals effektiver umzusetzen.

Vergleichbares ist in der am 6. November 2023 beschlossenen Resolution der AfD-Bildungspolitiker*innen auf Bundes- und Landesebene zu finden. Darin enthalten ist unter anderem die Forderung nach einem Erhalt der Förderschulen und einer Neugründung bei Bedarf. Es spreche nichts gegen eine Inklusion in den Regelunterricht, wenn der Grad der Beeinträchtigung eines Schülers oder einer Schülerin eine erfolgreiche reguläre Beschulung erwarten lasse und optimale Lern- und Förderbedingungen vorlägen.

Die AfD flankiert ihre Ablehnung gegenüber Inklusion mit einer Zuschreibung als „Experiment” oder „ideologisch motiviert”. Bei Inklusion würden „ideolo­gische Vorstellungen” eine übergeordnete Rolle spielen.

Am weitesten geht der Landesverband Sachsen-Anhalt, der Inklusion an Schulen vollständig abschaffen will:

Das Experiment „Inklusion”, also der gemeinsame Unterricht von behinderten Kindern mit normal begabten Kindern und die Abschaffung der herkömmlichen Förderschulen, ist auf ganzer Linie gescheitert. Die behinderten Kinder erhalten nicht die Aufmerksam­keit, die sie benötigen, finden unter ihren Mitschülern keinen Anschluss, lähmen den Unterrichtsfortgang und bleiben hinter ihren Möglichkeiten zurück. Gerade behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik, wie sie nur an Förderschulen möglich ist. Hinzu kommt, dass die in Inklusionsklassen oft praktizierte Doppelbesetzung (= zwei Lehrer pro Klasse) in Zeiten des Lehrermangels wertvolle Kapazitäten bindet. Wir werden die Inklusion unverzüglich beenden und die Förder­schulen ausbauen!

Behindertenpolitische Äußerungen der AfD betreffen ebenfalls in großen Teilen die schulische Inklusion (bzw. deren Abschaffung). So äußerte sich zum Beispiel Björn Höcke, Landesvorsitzender in Thüringen, 2023 wie folgt:

Unter anderem müssen wir das Bildungssystem auch befreien von Ideologieprojekten, beispielsweise der Inklusion, beispielsweise auch dem Gender-Mainstream-Ansatz. Alles das sind Projekte, die unsere Schüler nicht weiterbringen, die unsere Kinder nicht leistungsfähiger machen und die nicht dazu führen, dass wir aus unseren Kindern und Jugendlichen die Fachkräfte der Zukunft machen.

Höcke hatte diese Äußerung mit den Worten eingeleitet:

Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass es eine kluge Einordnung gibt, die lautet: Gesunde Gesellschaften haben gesunde Schulen.

Hierzu schrieb Maximilian Krah, Mitglied des Bundestages:

Es gibt sehr gute und wohlbegründete Argumente gegen #Inklusion. […] Aber wehe, @BjörnHoecke spricht es aus — dann wird aus deinem fragwürdigen pädagogischen Konzept der Lackmustest der Verfassungstreue.

Auf ähnliche Weise äußerte sich Ulrich Siegmund, Vorsitzender der Land­tagsfraktion und Ministerpräsidentenkandidat der AfD in Sachsen-Anhalt, im Januar 2026:

Wir haben die fehlgeschlagene Inklusion […] Es ist eigentlich für alle schlecht, weil es ideologisch gedacht ist. Und diese Zustände möchten wir wieder zurück abwickeln.

Oder Carlo Clemens, Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen und ehemaliger Beisitzer im Bundesvorstand der AfD, in einer Presseerklärung von 2023. Unter der Überschrift „Linksgrüne Bildungsexperimente verantwortlich für desaströses Abschneiden deutscher Schüler bei Pisa-Studie” schrieb er:

Bildungsexperimente, von Einheitsschule bis Inklusion, haben ein bewährtes Bildungs­system demoliert.

Dennis Hohloch, Landtagsabgeordneter in Brandenburg und Mitglied des Bundes­vorstands, nutzte als Videoüberschrift:

Inklusion und Integration an unseren Schulen sind gescheitert. Schluss mit diesen linken Experimenten an unseren Kindern

und antwortete bei früherer Gelegenheit auf die Frage, was er in den ersten 100 Tagen als Bildungsminister in Brandenburg machen würde:

Das Thema Lehrerausbildung […] muss angegangen werden. Da geht es vor allem um die Ausbildung von Förderschullehrern. Es geht um den Rückbau der Inklusion […]

Markus Frohnmaier, Vorsitzender der AfD Baden-Württemberg und Bundestagsabgeordneter, verbreitete bereits 2018 auf Facebook den Spruch:

Leistungsprinzip statt Inklusion und Kuschelunterricht

Martin Reichardt, familienpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, schrieb am 22. August 2025 auf X:

Es wäre allen Kindern zu wünschen, wenn der linksideologische Unfug einer generellen, sogenannten Inklusion schnellstens beendet würde.

Marc Jongen, Mitglied des Bundesvorstands und damals des Bundestags, veröffentlichte am 19. Dezember 2023 einen Ausschnitt aus seiner Bundestags­rede mit dem Kommentar:

Inklusion nicht um jeden Preis! Ohne Leistungsprinzip keine Bildung und keine Kultur!

Götz Frömming, Mitglied des Bundestags und kulturpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, merkte in einer Rede 2023 an:

Wir brauchen weiter darüber hinaus natürlich eine Rückkehr zur Bildung und Wissen statt Gender und Inklusion um jeden Preis.

Rechtliche Würdigung: Möglicher Verstoß gegen die elementare Rechtsgleichheit

Abschnitt betitelt „Rechtliche Würdigung: Möglicher Verstoß gegen die elementare Rechtsgleichheit“

Ein Rückbau von Inklusion in Schulen oder sogar eine vollständige Trennung der Schulsysteme könnte die Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung dadurch verletzen, dass sie gegen die elementare Rechtsgleichheit verstößt.

Dafür muss zunächst eine Ungleichbehandlung wegen eines nicht oder kaum verfügbaren Merkmals vorliegen. Können Kinder und Jugendliche mit Behin­derun­gen Regelschulen nicht besuchen — oder können weniger sie besuchen —, benachteiligt das die Betroffenen in ihrem aus dem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf schulische Bildung. Denn Regelschulen sind der Standard, insbesondere auch in sozialer Hinsicht. Diese Benachteiligung knüpft mit der Behinderung auch an ein nicht oder jedenfalls kaum verfügbares Merkmal an.

Wie schwer die Nachteile wiegen und ob sie gerechtfertigt sein könnten, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Rückbaus von Inklusion ab.

Wenn die AfD im Bund sowie in einzelnen Landesverbänden die bereits jetzt unzureichenden Maßnahmen zur Inklusion von Schüler*innen mit Behinderun­gen weiter zurückbauen würde, läge wohl ein Verstoß gegen Art. 24 UN-BRK vor. Mangels Konkretion der jeweiligen Vorhaben lässt sich daraus jedoch nicht schließen, dass die nach den Plänen der AfD verbleibenden Möglichkeiten einer integrativen Erziehung und Unterrichtung den Belangen behinderter Kinder und Jugendlicher ausreichend Rechnung tragen würden, wie es Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verlangt (dazu bereits oben A.VII.1); denn dazu ist schlicht zu wenig über diese Vorhaben bekannt. Eine ungerechtfertigte Einschränkung der Betroffenen in ihrem Recht auf Bildung ist folglich nicht nachweisbar.

Verneinen lässt sich eine Rechtfertigung allerdings sicher für die AfD Sachsen-Anhalt, die ausweislich ihres Regierungsprogramms (2026) — und in Abgrenzung zu den übrigen AfD-Forderungen nach einem Rückbau — sämtliche Inklusionsmaßnahmen an Schulen beenden will. Das würde die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in ihrem aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf schulische Bildung verletzen, weil überhaupt keine Maßnahmen mehr ergriffen würden, um ihren Belangen Rechnung zu tragen. Das gälte auch dann, wenn einzelne Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichwohl am Regelunterricht teilnehmen könnten — also nicht alle von Regelschulen ausgeschlossen würden —, weil auch in diesem Fall den Belangen aller übrigen Kinder und Jugendlichen gerade keine Rechnung getragen würde.

Die generelle Beendigung von Inklusion an Schulen wiegt für all jene Kinder und Jugendlichen schwer, die (nur) unter Inanspruchnahme von Inklusions­maßnah­men am Unterricht in Regelschulen teilnehmen könnten und dies auch wollten. Denn ihnen signalisiert dieser Ausschluss, dass sie zu einem Regelunterricht generell nicht in der Lage sind und — wie die AfD Sachsen-Anhalt ausführt — den Unterricht „lähmen” würden, also eine Last sind und den Bildungsfortschritt von Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung verlangsamen. Das demütigt die Betroffenen auf erhebliche Weise, weil die Schullaufbahn einen überragenden Teil des Lebens schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher einnimmt. Der Unter­richt an einer Regelschule integriert behinderte Kinder und Jugendliche, statt sie auszugrenzen. Er mindert auch das Risiko von Ausgrenzung außerhalb der Schule und später im Berufs- und sonstigen gesellschaftlichen Leben, indem er die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen erhöht und diese möglichst nah an den Anforderungen des sogenannten Ersten Arbeitsmarkts ausbildet. Pauschal alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, die dank Inklusions­maß­nahmen in einer Regelschule unterrichtet werden könnten, aus ihr aus­zuschließen, signalisiert den Betroffenen schon in frühen Jahren, dass sie nicht dazugehören können und nicht dazugehören werden. Das wiegt besonders schwer.

Allerdings scheitert die Einstufung der Beendigung von Inklusion an Schulen als Verletzung der elementaren Rechtsgleichheit der Betroffenen daran, dass sie nicht willkürlich ist. Zwar wäre die vollständige Beendigung von Inklusion an Schulen nicht zu rechtfertigen; wie oben dargestellt vermittelt Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG jedoch laut der Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts einen Anspruch auf gleiche Teilhabe „nach Maßgabe des finanziell, personell, sachlich und organisatorisch Möglichen”. Das bedeutet, dass finanzielle und personelle Erwägungen als Sachgrund gegen Inklusionsmaßnahmen grund­sätzlich in Betracht kommen. Die AfD Sachsen-Anhalt begründet ihre Haltung unter anderem mit der Bindung von Lehrkräften durch Inklusionsmaßnahmen. Das ist — auch wenn es die Beendigung aller Inklusionsmaßnahmen nicht recht­fertigen kann, diese also verfassungswidrig bleibt — keine willkürliche Erwägung.

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