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Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?

Abschnitt betitelt „Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?“

Hier können Sie das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte verfasste „Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei Alternative für Deutschland nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes“ in seiner Gesamtheit lesen.

Navigieren Sie über die Seitenleiste durch die Kapitel oder nutzen Sie die Buttons am Fuß einer Seite, um sich durch das Gutachten zu bewegen.

Eine interaktive Tour durch die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens finden Sie hier: Zur interaktiven Zusammenfassung


Das Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD gibt es nur dank 20.000 Einzelspender*innen. Vielen Dank!

Ein Gutachten allein schützt die Demokratie nicht. Die GFF ist das juristische Frühwarnsystem für Grundrechte: Wir handeln und klagen strategisch, bevor Angriffe auf Grundrechte und unsere Demokratie irreversibel werden. Das schaffen wir nur gemeinsam.

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Jede Textpassage und jeder Beleg im Gutachten wurden mehrfach individuell überprüft und wissenschaftliche Gründlichkeit hatte für uns oberste Priorität. Dennoch ist es nicht zu vermeiden, dass sich in einer so umfassenden Untersuchung einzelne Fehler einschleichen.

Sie haben einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns bitte eine Mail mit einer kurzen Beschreibung (Seitenangabe oder URL, Fußnotennummer, Fehlerbeschreibung) an korrektur@freiheitsrechte.org.


In der folgenden Tabelle protokollieren wir nachträgliche Änderungen am AfD-Gutachten.

Stand: 08.07.2026

ÄnderungBegründungAuswirkung
Löschung eines X-Posts von Sandro Scheer (MdL Baden-Württemberg) aus dem Anhang zum Gutachten, in dem er die Aufarbeitung angeblichen massenhaften Betrugs in Einbürgerungsverfahren fordertAnders als andere Aussagen gleicher Art ist die Aussage im Kontext von Baden-Württemberg kein Beleg für die Forderung von Ausbürgerungen, die gegen die elementare Rechtsgleichheit aller Staatsbürger*innen verstoßenKeine, weil der Beleg im Gutachtentext selbst keine Rolle spielte, sondern lediglich im Anhang als „weitere [relevante] Äußerungen“ geführt wird
Parteiaustritt Dirk Spaniel von 2023 zu 2024 korrigiert, Fußnote 5269.Parteiaustritt war fälschlicherweise als 2023 angegeben.
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