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Zurückhaltender Bewertungsmaßstab

Das Gutachten orientiert sich an einem Prüfungsmaßstab, der dem Ausnahmecharakter des Parteiverbots Rechnung trägt. Dasselbe gilt für die Anwendung dieses Maßstabs auf die konkreten Belege, also für die Subsumtion: Wo verschiedene Deutungen möglich waren, wurde die für die AfD jeweils günstigere Auslegung gewählt. Dies betrifft die Einordnung von ideologischen Aussagen und politischen Zielen ebenso wie die Verhaltensweisen der Anhänger*innen der AfD.

Die Forderung der AfD nach „millionenfacher Remigration” beispielsweise wird verschiedentlich so interpretiert, dass davon nicht nur Ausländer*innen, sondern auch Deutsche mit Migrationsgeschichte erfasst sein müssten. Wie im Gutachten gezeigt wird, ist dieser Schluss jedoch unzulässig: Zwar mögen einzelne AfD-Funktionär*innen mit dieser Aussage auch auf Deutsche mit Migrations­geschichte abzielen; allerdings lebt in Deutschland eine siebenstellige Anzahl an Ausländer*innen ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus, sodass für Zwecke einer juristisch belastbaren Bewertung zugunsten der AfD diese Forderungen nur auf Ausländer*innen zu beziehen sind.

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