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Keine sonstigen positiven Bezugnahmen auf den Nationalsozialismus

Fraglich ist, ob unabhängig von den obigen Kategorien Äußerungen vorliegen, die als positive Bezugnahmen auf den Nationalsozialismus zu verstehen sind und ob hieraus auf eine entsprechende Prägung der gesamten Partei geschlossen werden kann.

Auf ein grundsätzlich positives Verhältnis zum Nationalsozialismus weisen zunächst Ausführungen des Amtsgerichts Würzburg hinsichtlich des bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba hin.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Würzburg in seinem Urteil vom 2. Februar 2026 (nicht rechtskräftig) weist der bayerische Landtags­abgeordnete Daniel Halemba eine extrem rechte Gesinnung auf.¹ Das Gericht führte aus:

Der Angeklagte H[…] hat eine extrem rechte Gesinnung. Denn nach den glaubhaften Angaben der Zeugin wurde der SS-Befehl an dominanter Stelle mitten auf der Pinwand des Angeklagten H[…] in dessen Zimmer aufgefunden, und zwar mittig und ohne Überlappung oder andere Unterlagen in der Nähe und so angebracht, dass der Blick des Angeklagten H[…] aus seinem Bett als erstes auf diesen SS-Befehl fiel. Die Sammlung der Reden und Lieder auf dem in seinem Zimmer aufgefundenen USB-Stick sind laut der Zeugin die größte Sammlung dieser Art der Kripo Würzburg der letzten mindestens fünf Jahre. Daher ist davon auszugehen, dass der Angeklagte H[…] den SS-Befehl, diese Reden und diese Musik mag. Insofern würde es zu ihm gut passen, wenn er derartige Musik laut abspielen würde.

Die gerichtliche Feststellung lässt eine positive Bezugnahme zu national­sozialistischen Inhalten erkennen. Zwar betrifft der festgestellte Sachverhalt privates Verhalten und kein politisches Handeln in seiner Eigenschaft als Parteifunktionär; gleichwohl lässt er wenig Zweifel an seinem positiven Verhält­nis zum Nationalsozialismus.

Weiter liegen Äußerungen einzelner AfD-Funktionär*innen vor, die als positive Bezugnahme auf Protagonisten des NS-Regimes verstanden werden könnten.

Der Bundestagsabgeordnete Christopher Drößler aus Thüringen teilte am 8. August 2025 auf X und Telegram einen Beitrag, zu dem er schrieb:

Albrecht Leo Schlageter, Veteran, Idealist, Freiheitskämpfer, stellt sich den französischen Besatzern im Ruhrgebiet entgegen. Sabotageakte, Mut und eiserner Wille machen ihn zum Symbol des Widerstands — und zum Ziel der Besatzungsmacht. 1923 wird er gefasst und hingerichtet. Sein Tod — ein Mahnmal für jene, die auch in dunklen Zeiten nicht knien und bereit sind, zu Ihrer Meinung zu stehen.

Albrecht Leo Schlageter war Mitgründer einer NSDAP-Ersatzorganisation, beteiligte sich an mehreren Sprengstoffanschlägen und wurde im NS-Staat als „Märtyrer” kultisch verehrt. Bis heute dient er neonazistischen Kreisen als Identifikationsfigur. Das Teilen des Beitrags durch einen Mandatsträger stellt eine affirmative Bezugnahme dar und signalisiert politische Nähe zu dieser Rezeptionsgeschichte. Gleichwohl war Schlageter kein Protagonist des NS-Regimes selbst: Er starb bereits 1923, also vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten, und gehörte der frühen nationalistischen Bewegung an, die das NS-Regime später instrumentalisierte. Eine glorifizierende Bezugnahme auf eine vom NS-Regime vereinnahmte, ihm aber nicht angehörende Figur genügt für sich genommen nicht als Hinweis auf eine NS-Wesensverwandtschaft im engeren Sinne.

Der damalige Bundestagsabgeordnete Siegbert Droese ließ sich 2018 an der Wolfsschanze mit der Hand auf dem Herzen fotografieren und verschickte das Bild in seiner Funktion als Pressesprecher des AfD-Kreisverbands Leipzig an Parteifreunde. Der Begleittext lautete: „Der Führerbunker. ER ist also wirklich nicht mehr da.” Das Foto an der Wolfsschanze kommt einer glorifizierenden Bezugnahme auf einen Protagonisten nahe. Der Satz bleibt jedoch mehrdeutig: Er lässt sich sowohl als Ausdruck von Bedauern als auch von Erleichterung lesen. Aus einer Äußerung, deren Bedeutungsrichtung nicht eindeutig bestimmbar ist, lässt sich eine Verbundenheit mit den Zielen des Nationalsozialismus nicht mit der erforderlichen Sicherheit ableiten. Jedenfalls wäre es aber nur eine einzelne positive Bezugnahme auf Adolf Hitler.

Der Thüringer Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke sagte gegenüber dem Wall Street Journal in einem im Februar 2017 veröffentlichten Interview: „Das große Problem ist, dass man Hitler als das absolut Böse darstellt.” Er dementierte die Aussage später; das Wall Street Journal erklärte dazu, es verfüge über eine sie bestätigende Tonaufnahme. Ohne Kontext ist die Aussage jedoch schwierig zu interpretieren; insbesondere bleibt offen, ob Höcke Hitlers ‚Politik’ etwas Positives abgewann, ob er ihn als Mensch glorifizierte — oder ob er auf etwas gänzlich anderes hinauswollte. Ohne diesen Kontext kann die Aussage eine positive Bezugnahme auf den Nationalsozialismus nicht begründen.

Eine positive Bezugnahme könnte weiter aus Sprechchören und Formeln mit nationalsozialistischem Anklang folgen.

Höcke schrieb am 1. August 2025 auf X mit Blick auf die neue AfD-Jugendorganisation: „Jugend muss durch Jugend geführt werden.” Diesen Leitsatz verwendete die Hitlerjugend. Der Beitrag wurde inzwischen gelöscht; gegenüber dem ARD-Magazin Kontraste verweigerte Höcke eine Stellungnahme. Die bewusste Anknüpfung an einen Leitsatz der Hitlerjugend im Zusammenhang mit der Jugendorganisation der Partei begründet zwar den Verdacht einer gezielten NS-Evokation, überschreitet aber nicht die für die hier entscheidende Indizwirkung notwendige Schwelle zur positiven Identifikation mit national­sozialistischen Zielen.

Einen engeren Bezug zur NS-Symbolik weist die Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland” auf. Höcke verwendete sie im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in der Abwandlung „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland”. Er wurde dafür rechtskräftig verurteilt; da § 86a StGB Vorsatz voraussetzt, stützt sich die Verurteilung auf seine wissentliche Verwendung einer SA-Parole. Auf dem AfD-Bundesparteitag in Riesa Anfang 2025 griffen Delegierte die Formel auf und skandierten gegenüber der Kanzlerkandidatin Alice Weidel „Alice für Deutschland”. Die Formel lehnt sich erkennbar an die SA-Parole an. Weidel kritisierte später das Urteil gegen Höcke und bagatellisierte seine Verwendung der Parole im Dezember 2025 in einem Interview mit Welt TV:

Also, ich wusste jetzt auch nicht, dass das irgendwie irgendwann mal gesagt wurde, so genauso wie alles für Deutschland, alles für Deutschland. Huch. Ja, ich verstehe den Aufreger nicht.

Auch dieser Komplex begründet keine Wesensverwandtschaft. Eine glorifizierende Bezugnahme, die eine Verbundenheit mit den Zielen des Nationalsozialismus erkennen ließe, folgt aus der bloßen Verwendung der Parole nicht. Es fehlt an einem den Nationalsozialismus glorifizierenden, jedenfalls positiven Aussagehalt.

Bei Veranstaltungen des Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten zur Landtagswahl 2026, Ulrich Siegmund, riefen „Anheizer” dem Publikum „Sieg” zu, worauf dieses mit „Mund” antwortete. Siegmund unterband das nicht. Dies kann als Anspielung auf die „Sieg Heil”-Sprechchöre im Nationalsozialismus verstanden werden. In einem am 21. November 2025 veröffentlichten Podcast des Portals Politico erklärte Siegmund auf Nachfrage, er kenne „keine negativen Assoziationen mit dem Namen Siegmund”. Siegmunds Weigerung, die „Sieg-Mund”-Rufe zu unterbinden oder die naheliegende Assoziation auch nur zu problematisieren, begründet allerdings für sich keine Verbundenheit mit nationalsozialistischen Zielen.

Bei einer Veranstaltung des New York Young Republican Club sang der Tenor Emilio Pons zu Ehren der AfD-Gastdelegationsreise Anfang Dezember 2025 die erste Strophe des Deutschlandlieds. Der Bundestagsabgeordnete Jan-Wenzel Schmidt (inzwischen fraktionslos) räumte auf Nachfrage ein, mitgesungen zu haben — er habe den Gastgeber nicht brüskieren wollen. Als kurz darauf bei einer Bundeswehr-Weihnachtsfeier die erste Strophe des Deutschlandlieds gesungen wurde und dies zum Rücktritt einer beteiligten Person führte, kommentierte der stellvertretende Bundessprecher Kay Gottschalk diesen Vorfall am 24. Dezember 2025 auf X:

Der einzige „Skandal” ist sein Rücktritt. Und was sagt das über die Bundeswehr aus? Wenn man nichtmal den Mut hat zu einem, zu Unrecht verpönten Liedtext zu stehen. Wie will man dann ein ganzes Land verteidigen? Never back down!

Auch dieser Befund begründet keine Wesensverwandtschaft mit dem National­sozialismus. Die erste Strophe des Deutschlandlieds ist kein national­sozialis­tisches Symbol; sie entstand 1841 und wurde vom NS-Regime lediglich verein­nahmt. Aus diesem Grund ist sie zwar geächtet, aber nicht (als Kennzeichen des Nationalsozialismus) verboten. Ihre Verteidigung begründet daher keine positive Identifikation mit nationalsozialistischen Zielen.

Lediglich im Fall Halemba lassen die gerichtlich festgestellten Umstände damit eine positive Zuwendung zu nationalsozialistischen Inhalten erkennen. Die übrigen Beispiele zeigen zwar bewusste Anknüpfungen an nationalsozialistische Symbolik, Parolen und Figuren. Sie bleiben jedoch unterhalb der Schwelle, die eine NS-Wesensverwandtschaft im verfassungsrechtlichen Sinne begründen könnte. Ohnehin kommt den angeführten Belegen mit Blick auf die Größe der AfD nur eine völlig untergeordnete Bedeutung zu.

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