Zusammenfassung
Insgesamt ist festzustellen, dass die AfD auf der ideologischen Grundlage von Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität von einer LGBTIQ-feindlichen Grundtendenz geprägt ist. Ausgangspunkt ist die Überzeugung, dass es genau zwei biologisch determinierte Geschlechter gebe und Heterosexualität für die Reproduktion die einzig natürliche Sexualität sei. Davon abweichende sexuelle und geschlechtliche Identitäten hält sie für ablehnungswürdig.
Diese ideologische Grundtendenz zeigt sich im Verhalten zahlreicher Funktionär*innen. Allgemeine transfeindliche Herabwürdigungen, die Pathologisierung von trans Personen auf eine mit deren Achtungsanspruch unvereinbare Weise, gezieltes Deadnaming und Misgendern sowie die Assoziation von LGBTIQ-Personen mit Pädophilie belegen, dass der individuelle Achtungsanspruch der Betroffenen in der Parteipraxis konsequent missachtet wird. In über 100 dokumentierten Fällen haben AfD-Funktionär*innen diesen Achtungsanspruch verletzt, indem sie sich über die Betroffenen verächtlich machen — ein Befund, der in seiner Breite und Häufigkeit eine systematische Verletzung der Menschenwürde von LGBTIQ-Personen belegt.
Die gut belegbare LGBTIQ-feindliche Ideologie der AfD findet jedoch keine Entsprechung in hinreichend konkretisierten rechtlichen Maßnahmen. Ideologisch scheint es zwar nahezuliegen, dass die Partei, einmal an der Macht, die dritte Option in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Personenstand abschaffen würde. Solche Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend programmatisch verankert, sondern werden in Einzeläußerungen nur angedeutet.
Ähnliches gilt für die Frage, ob die AfD die Rechte von trans Personen einschränken würde. Einerseits finden sich Einzeläußerungen, wonach ein Wechsel des binären Geschlechtseintrags im Personenstand gar nicht möglich sein sollte; mitunter wird die „ersatzlose” Streichung des Selbstbestimmungsgesetzes gefordert, was genau dies zur Folge hätte. Andererseits gibt es auf der Ebene der Bundestagsfraktion zwei Anträge, die eine verfassungskonforme Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags vorsehen.
In Bezug auf die Abschaffung der gleichgeschlechtlichen Ehe gibt es zwar eine Beschlusslage. Diese sieht jedoch vor, zum Status quo ante der eingetragenen Lebenspartnerschaft zurückzukehren.
Zwar sind die von Teilen der AfD geforderten rechtlichen Maßnahmen nicht hinreichend konkretisiert, um eine verfassungsfeindliche Zielsetzung zu belegen. Das systematisch LGBTIQ-feindliche und im Speziellen transfeindliche Verhalten ihrer Anhänger*innen spricht jedoch neben der Ideologie für eine solche Ausrichtung.