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Delegitimierung von Staat, Konkurrenz und Medien

Die AfD betreibt seit Jahren eine systematische Delegitimierung zentraler demokratischer Institutionen und ihrer politischen Gegner*innen. Die Delegiti­mierung von Institutionen und insbesondere der Regierung wird in diesem Gutachten nicht als per se demokratiefeindliche Ausrichtung gewertet (siehe oben B.II.2), sie ist aber Teil eines planvollen Vorgehens zur Erlangung von Macht. Die AfD stellt die etablierten Parteien als illegitime Vertretung der Bürger*innen dar (dazu unter F.II.3.a)) und deutet parlamentarische Mehrheitsentscheidungen gegen die AfD konsequent als Ausdruck einer korrupten Elite (dazu unter F.II.3.b)). Zivilgesellschaftliche Organisationen, die ihr kritisch gegenüberstehen, versucht sie diskursiv zu delegitimieren und durch parlamentarische Instrumente unter Druck zu setzen (dazu unter F.II.3.c)). Denselben Delegitimierungsmustern folgt ihr Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen institutionelle Schwächung sie programmatisch anstrebt (dazu unter F.II.3.d)). Dass es der Partei dabei weniger um sachliche Kritik als um die Einschränkung kritischer Stimmen ihr gegenüber geht, zeigt sich schließlich an ihrem systematischen Druck auf die Schulneutralität (dazu unter F.II.3.e)).

Delegitimierung der anderen Parteien und des Parlamentarismus

Abschnitt betitelt „Delegitimierung der anderen Parteien und des Parlamentarismus“

Die AfD betrachtet die etablierten Parteien als Feindbild. Mit Begriffen wie „Altparteien” oder „Kartellparteien” wird ihnen ihre Legitimität abgesprochen: Sie seien überholt und nicht mehr zeitgemäß, es gehe nicht um den Wettbewerb unterschiedlicher Positionen, sondern um eine Absprache zum Machterhalt (siehe oben B.II.2.a)). Sehr viele Funktionär*innen der AfD erklärten und erklären auch demokratisch legitimierte Entscheidungen des politischen Gegners zu strafbarem Verhalten und kündigen Strafverfolgung an (siehe oben B.II.3). In der Summe entsteht das Bild eines einheitlich agierenden politischen Blocks jenseits der AfD, dessen politische Entscheidungen als Verrat an der deutschen Bevölkerung gesehen werden. Durch diese Dramatisierung versucht die AfD, Wähler*innen zu ihren eigenen Gunsten zu mobilisieren.

Parlamentarisches Verhalten als Strategie der Delegitimierung

Abschnitt betitelt „Parlamentarisches Verhalten als Strategie der Delegitimierung“

Diese Logik hat unmittelbare Konsequenzen für das Verhältnis der AfD zum Parlament: Parlamentarische Mehrheitsentscheidungen gegen die AfD werden nicht als demokratisches Ergebnis eines legitimen Aushandlungsprozesses anerkannt, sondern als Ausdruck jener korrupten Elite, die den wahren Volks­willen unterdrückt. Das Parlament wird damit vom Ort demokratischer Repräsentation zum Instrument des Gegners umgedeutet.

Diese ideologische Prämisse schlägt sich auch im parlamentarischen Verhalten der AfD nieder. Seit die AfD 2017 im Bundestag vertreten ist, haben die parlamentarischen Ordnungsrufe stark zugenommen. In der 18. Wahlperiode von 2013 bis 2017 wurden zwei Ordnungsrufe erteilt, in der 17. nur einer und in der 16. ebenfalls zwei. In der 19. Wahlperiode von 2017 bis 2021 waren es hingegen 47, so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Zuvor gab es hingegen auch schon Wahlperioden mit noch mehr Ordnungsrufen. In der 20. Wahlperiode von 2021 bis 2025 stieg die Zahl weiter auf 135 Ordnungsrufe. Die meisten Ordnungsrufe in der 20. Wahlperiode richteten sich gegen Abgeordnete der AfD-Fraktion. Besonders häufig betraf dies Stephan Brandner mit 20, Beatrix von Storch mit 19 sowie Martin Reichardt mit 7 Rügen. In der laufenden 21. Wahlperiode wurden seit Beginn der Legislaturperiode im Mai 2025 bereits 42 Ordnungsrufe erteilt, davon 35 an AfD-Abgeordnete (Stand 31.12.2025).

Über den alltäglichen Parlamentsbetrieb hinaus zeigte sich die Strategie, demokratische Verfahren zu stören, bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags am 26. September 2024. Die AfD nutzte die formal-zeremonielle Funktion des Alterspräsidenten, um die Konstituierung des Parlaments zu blockieren. Jürgen Treutler verweigerte die Feststellung der Beschlussfähigkeit und ließ Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung nicht zu, wobei er sich mit den AfD-Abgeordneten Torben Braga und Stefan Möller beriet. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wurde kontaktiert, um die Klärung des Sachverhalts herbeizuführen. Der Vorgang ist exemplarisch für die Strategie, verfassungsrechtlich legitime Instrumente gegen die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen einzusetzen.

Die AfD inszeniert sich zwar als Stimme des ‚Volkes’, betrachtet aber weite Teile der Zivilgesellschaft als politische Gegner*innen. Zivilgesellschaftlichen Akteur*innen spricht sie ihre Unabhängigkeit ab, betrachtet sie als staatlich finanzierte Instrumente der etablierten Parteien — der AfD-Bundestags­abgeordnete Tobias Peterka spricht von einer „zombifizierte[n] Schein-Zivil­gesellschaft”. Exemplarisch dafür steht die Reaktion der Bundessprecherin Alice Weidel im August 2025 auf die seinerzeit diskutierte Erhöhung der Fördermittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben!”:

Anstatt die einseitige Förderung politisch linksgerichteter NGOs zu beenden, wird ihr Etat sogar noch aufgestockt. Damit werden Strukturen ausgebaut, die weder zivilgesellschaftlich noch unabhängig sind, sondern am Tropf der Bundesregierung hängen und systematisch in die politische Willensbildung eingreifen.

Noch schärfer formulierte es die Europaabgeordnete Christine Anderson im August 2024 auf Facebook, indem sie die Zivilgesellschaft insgesamt mit den Massenorganisationen der SED gleichsetzte:

[J]eder mit Durchblick weiß: Die heutige sog. Zivilgesellschaft ist nichts anderes als das mit Steuergeld angefütterte politische Vorfeld der Regierungs- und Altparteien. Durchsetzt mit staatlich finanzierten Vereinen, Bündnissen, Medienschaffenden und NGOs ist dies nichts anderes als das, was einst in der DDR die Massenorganisationen der SED waren: Kettenhunde und Speichellecker des Establishments. Wer hier ernsthafte Aufklärung erwartet, dem ist nicht mehr zu helfen.

Über die diskursive Delegitimierung hinaus versucht die AfD auch institutionellen Druck auf die Zivilgesellschaft auszuüben. Am 16. Dezember 2025 beantragte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Untersuchungsausschuss, der

die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit sog. „Nichtregierungsorganisationen” („NGOs”) untersuchen. Insbesondere soll untersucht werden, inwieweit personelle Überschneidungen und Verbindungen zwischen „NGOs”, Bundesministerien und Bundesbehörden bestehen oder bestanden und inwieweit „NGOs”, die sich politisch betätigen, staatliche Förderung erhalten oder erhielten.

Fraktionsmitglied Tobias Peterka forderte zu Beginn der Debatte, „[d]ie Verstrickungen von Staat und Parteien mit sogenannten NGOs müssten ‚kompromisslos durchleuchtet und ausgemistet werden’”. Einer Stellen­ausschreibung zufolge plant die AfD zudem eine parteiinterne Arbeitsgruppe im Bereich „NGO-Aufklärung”, die sich mit der Recherche und Analyse von NGOs und Förderprogrammen befassen soll.

Ein weiteres Instrument, mit dem die AfD Druck auf die Zivilgesellschaft ausübt, sind Kleine Anfragen. Solche Anfragen sind ein legitimes und wichtiges parlamentarisches Instrument. Die AfD macht davon in hohem Maß Gebrauch. In der 19. Wahlperiode von 2017 bis 2021 stellte sie 3.479 Kleine Anfragen, wobei sie noch knapp hinter der FDP mit 3.747 Anfragen lag. In der 20. Wahlperiode von 2021 bis 2025 führte sie mit 2.013 Anfragen den Bundestag an. Hinter ihr lag die CDU/CSU mit 1.097 und Die Linke mit 966, wobei die CDU ca. 2,5 Mal so viele Abgeordnete hatte wie die AfD. Auch bei den Großen Anfragen führte die AfD mit 20 zu 14 vor der CDU. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen” warf die Bundesregierung der AfD-Fraktion „Überkontrolle” vor. Die Anfrage erfrage bei fast allen Einzelfragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter und Antragsgegner sowie Einreichungsdaten, was die Grenze zur unzulässigen administrativen Überkontrolle überschreite. Die Bundes­regierung betonte, sie unterliege als eigenständiges Verfassungsorgan lediglich der politischen Kontrolle des Bundestages.

Die bereits erwähnte Studie zur Nutzung der Kleinen Anfragen der AfD-Fraktion in Thüringen des IDZ zeigt, dass die AfD das Instrument in der 6. Wahlperiode 2014—2019 neben Anfragen zu Asyl, Migration und Islam sowie Innerer Sicherheit (siehe oben F.II.1.c)) am dritthäufigsten (101 Anfragen) gegen zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Akteur*innen sowie Projekte richtete, die häufig staatlich gefördert sind. Dabei konfrontiert die AfD unter anderem Akteur*innen, die ihr kritisch gegenüberstehen oder sich gegen die Diskursverschiebung einsetzen, mit abwegigen Vorwürfen wie einer Nähe zum „Linksextremismus”. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass „die AfD aus dem Parlament heraus einen autoritären Gegenangriff auf die Zivilgesellschaft und besonders auf die zivilgesellschaftliche Demokratieförderung” führt.

Es geht der AfD damit nicht nur um Kritik an konkreten Mängeln in der Fördervergabe oder eine grundsätzliche Debatte über die Rolle staatlich finanzierter Zivilgesellschaft, sondern um die Schwächung jener Strukturen, die ihr und ihren Zielen kritisch gegenüberstehen. Dass die Partei dabei eine Zivilgesellschaft in ihrem eigenen Sinne anstrebt, zeigt ein internes Strategiepapier von 2026, das den Aufbau eigener Gemeinschaftszentren in ländlichen Räumen vorsieht sowie die Nähe zum Verein Ein Prozent (siehe oben G.I.3), der explizit als zivilgesellschaftliche Gegenstruktur auftritt und personelle Verbindungen zu Funktionär*innen der AfD aufweist.

Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für die AfD ein Feindbild. Ihm warf etwa der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt Ulrich Siegmund im Januar 2024 vor, Bürger*innen zu „manipulieren”. Dennis Hohloch, Bundesvorstandsmitglied der AfD und Mitglied des Rundfunkrats Brandenburg, schrieb am 27. Februar 2024: „Mittlerweile gehen Regierung und #Rundfunk Hand in Hand bei der Bekämpfung der Opposition. Dieser #ÖRR ist nicht frei, sondern zu einer Pressestelle der #Altparteien geworden.” Ähnlich äußerte sich Björn Höcke auf einer Podiumsdiskussion der Winterakademie 2024 in Schnellroda. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ein „Fehlkonstrukt, das dazu geführt hat, dass über die öffentlich-rechtlichen Sender mittlerweile nur noch Regierungspropaganda veräußert wird”. Das damalige Bundes­vor­standsmitglied Carlo Clemens formulierte am 31. Oktober 2022 dazu die These:

Dort, wo die Grenzen des Sagbaren erweitert werden, bröckelt die Macht eines polit-medialen Komplexes, der gegen Bürger und Volk agiert.

Auf Grundlage dieses Feindbilds forderte die AfD in ihrem Grundsatzprogramm von 2016 und in ihrem aktuellen Bundestagswahlprogramm von 2025 eine grundlegende Reform des ÖRR:

Dessen Zwangsfinanzierung ist umgehend abzuschaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln. […] Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird so zu einem Bürgerrundfunk, welches ausschließlich von seinen zahlenden Zuschauern und nicht mehr von der Politik abhängig ist.

In seiner jetzigen Form ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr zeitgemäß. Er muss grundlegend reformiert, verschlankt und entideologisiert werden.

Die AfD setzt sich vehement für eine nachhaltige Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein, dessen Aufgabe allein eine gebührenfreie Grundversorgung mit Informations-, Kultur- und Regionalprogrammen sein soll.

Viele Landesverbände gehen in ihren Wahlprogrammen noch weiter und fordern die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge. So fordert der Landesverband Schleswig-Holstein in seinem Landtagswahlprogramm von 2022:

Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ist überholt. Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren zu können, sind die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen.

Alice Weidel formulierte das strategische Ziel 2018 so: „Unser ambitioniertes Fernziel ist es, dass die Deutschen irgendwann AfD und nicht ARD schauen.” Flankiert wird dies durch die Empfehlung von Höcke, exklusive Informationen bevorzugt über Alternativmedien zu verbreiten.

Die geforderten Maßnahmen zeigen vor dem Hintergrund, dass die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als manipulative Instanz der etablierten Parteien versteht, dass es ihr nicht um eine sachliche Medienpolitik geht. Stattdessen zielen die Forderungen auf die Delegitimierung einer Institution, deren kritische Berichterstattung nicht durch inhaltliche Auseinandersetzung, sondern durch institutionelle Schwächung beantwortet werden soll.

Dass es der AfD vor allem darum geht, Kritik an ihr einzuschränken, zeigt sich auch am Thema Schulneutralität. Die Partei übt systematisch Druck auf Schulen aus, was sich an der steigenden Zahl parlamentarischer Kleiner Anfragen in diesem Bereich ablesen lässt. 2025 stellte sie dazu bundesweit 45 Kleine Anfragen, 2024 waren es noch 21. Zudem hat die AfD in der Vergangenheit in mehreren Bundesländern Online-Meldeportale unter dem Titel „Neutrale Schulen” eingerichtet, auf denen Schüler*innen und Eltern vermeintliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot anzeigen sollen*.*

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