Einleitung
Um den Anforderungen an die vorgeschaltete Sachverhaltsermittlung sowie den verschiedenen Prüfungsdimensionen (zu diesen unter E.) gerecht zu werden, wurde das vorliegende Gutachten von einem interdisziplinären Team aus Jurist*innen, quantitativ und qualitativ arbeitenden Sozialwissenschaftler*innen sowie einem Journalisten erstellt. Dieser interdisziplinäre Ansatz zeigte sich auf allen Stufen der Arbeit: Bei der Entwicklung der Prüfungsdimensionen und der damit zusammenhängenden juristischen Maßstäbe, bei der Datenerhebung und -auswertung sowie bei der Verschriftlichung des Gutachtens.
Eine Anwendung der wissenschaftlich anerkannten juristischen Methodik sowie die Ergebnisoffenheit des Erkenntnisprozesses — sowohl in Bezug auf das Gesamtergebnis als auch in Bezug auf die tragenden Zwischenergebnisse — waren leitende Prinzipien der Arbeit. Letztere schlugen sich nieder in einer konservativen Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 GG, einer aufwendigen Begründung der Grundtendenz der AfD in entscheidenden Sachverhaltsfragen und einer zurückhaltenden Subsumtion dieses Sachverhalts unter die Merkmale der Verfassungswidrigkeit.
Das Ergebnis ist eine rechtswissenschaftliche Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD auf der Basis einer enormen Menge an Primärdaten. Weil eine solche Datenbasis für ein juristisches Gutachten ungewöhnlich ist, liegt der Schwerpunkt dieses Methodik-Teils auf der Beschreibung der Erhebung (dazu unter D.II), Aufarbeitung beziehungsweise Filterung (dazu unter D.III) und Auswertung dieser Daten (dazu unter D.IV). Abschließend werden in diesem Kapitel datenschutzrechtliche und forschungsethische Herausforderungen bei der Erstellung des vorliegenden Gutachtens diskutiert (dazu unter D.VI).