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Rechtsstaatsprinzip

Das Rechtsstaatsprinzip ist ebenfalls unverzichtbarer Bestandteil der freiheit­lichen demokratischen Grundordnung. Es zielt darauf ab, die öffentliche Gewalt an das Recht zu binden und zu begrenzen, um den Schutz individueller Freiheit zu gewährleisten. Die darin ausgedrückte Rechtsbindung öffentlicher Gewalt und die Kontrolle dieser Rechtsbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) sind maßgeblich. Damit in Zusammenhang ist auch das Gewaltmonopol des Staates Teil dieser Ordnung im Sinne des Rechtsstaatsprinzips, denn der Schutz der Freiheit des Einzelnen kann nur dann gewährleistet werden, wenn auch die Anwendung von physischer, die Freiheit einschränkender Gewalt staatlichen Organen vorbehalten ist, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegen.

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