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Ausrichtung gegen das Demokratieprinzip

  1. Sowohl die Ziele der AfD als auch das Verhalten bestimmter Anhänger*innen stehen im Widerspruch zum Demokratieprinzip. Wie unten näher ausgeführt wird (6.c)), gilt das bereits für das Ziel der AfD, einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff zu realisieren. Weiter verfolgt die AfD das Ziel, politische Gegner*innen zu unterdrücken und aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen. Eine solche Zielsetzung ist mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar, denn die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses ist für die Demokratie konstitutiv.

  2. Das Ziel, politische Gegner*innen aus dem Prozess politischer Willensbildung auszuschließen, ist bereits in — für sich genommen nicht demokratiefeindlichen — Einstellungen der Funktionär*innen der AfD gegenüber ihren politischen Gegner*innen angelegt: Diese werden nicht als legitime Konkurrent*innen im demokratischen Wettbewerb, sondern als ‚Feinde des Volkes’ dargestellt, die gegen das Interesse der Bürger*innen handeln. Die Zielsetzung konkretisiert sich in der seitens der Partei angestrebten Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen für demokratisch legitimierte Entscheidungen. Für dieses Ziel gibt es breite Unterstützung in der Partei, ausgedrückt in mehr als 220 Belegen, die sich durch alle relevanten Machtzentren der AfD ziehen.

  3. Erhebliche Teile der AfD fordern zudem ein Verbot ‚der Antifa’ — eine Forderung, die, weil ‚die Antifa’ keine einheitliche Organisation ist, die Gefahr in sich trüge, als ‚Gesinnungs­verbot’ und damit als Kriminalisierung einer politischen Überzeugung missbraucht zu werden. Dass mehr als einzelne Funktionär*innen der Partei einen solchen Missbrauch anstreben, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht nachweisen.

  4. Die Unterdrückung politischer Gegner*innen zeigt sich auch im Verhalten der Anhänger*innen der AfD. Denn sie versuchen in beträchtlichem Umfang, Einzelne durch Einschüchterung aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen: durch die Drohung mit Ausbürgerungen, mit anderen nicht-rechtsstaatlichen Maßnahmen und teils — vage — mit Gewalt.

  5. Es ist der Partei allerdings gegenwärtig nicht nachweisbar, dass sie über die Unterdrückung politischer Gegner*innen hinaus die parlamentarische Demokratie abschaffen und durch ein undemo­kratisches System ersetzen will. Zwar macht die AfD in einigem Umfang den Parlamentarismus ‚verächtlich’. Das wäre indes nur dann ein Indiz für ihre Demokratiefeindlichkeit, wenn eine begründete Annahme bestünde, dass die AfD die parlamentarische Demokratie als System abschaffen will. Dafür sind keine hinreichenden Anhaltspunkte ersichtlich.

  6. Nachfolgend werden zur Illustration der Beweisführung auch einzelne Belege wiedergegeben. Im eigentlichen Gutachten sowie im Anhang finden sich deutlich mehr vergleichbare Belege.

  1. Der aus dem Demokratieprinzip abgeleitete Grundsatz, wonach Einzelne nicht willkürlich dauerhaft oder vorübergehend aus dem Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen werden dürfen, bezieht sich sowohl auf die parlamentarische als auch auf die außer­parlamentarische Opposition. Weder dürfen Politiker*innen der Opposition aus dem Willensbildungsprozess ver­drängt noch darf die für diesen Willens­bildungs­prozess notwendige Äußerung bestimmter Meinungen unterdrückt werden.

  2. Nachfolgend werden zur Illustration der Beweisführung auch einzelne Belege wiedergegeben. Im eigentlichen Gutachten sowie im Anhang finden sich deutlich mehr vergleichbare Belege.

  1. In der AfD ist eine Ideologie verbreitet, wonach politische Gegner*innen nicht als gleichberechtigte und respektierte Gegner*innen im demokratischen Wett­bewerb, sondern als ‚Feinde des Volkes’ angesehen werden. Sowohl Politiker*innen anderer Parteien als auch Nichtregierungsorganisationen sowie politisch (eher) linksstehenden Journalist*innen und Aktivist*innen wird ein Verhalten unterstellt, das dem Interesse des ‚Volkes’ zuwiderlaufe. Sich selbst stellen AfD-Funktionär*innen als alleinige Vertreter*innen des ‚echten’ Volkswillens dar.

  2. Diese Ideologie ist nicht für sich genommen demokratiefeindlich. Auch übertriebene, polemische oder faktenwidrige Kritik an politischen Gegner*innen ist als Machtkritik im demokratischen Diskurs erlaubt und kann für sich genommen nicht als Anhaltspunkt für demokratie­feindliche Ziele gewertet werden. Die Darstellung politischer Gegner*innen als ‚Feinde des Volkes’ bildet jedoch das normative Fundament der geforderten Maßnahmen und wird im Folgenden dargestellt, um deren Kontext zu veranschaulichen: Das erschaffene Feindbild rechtfertigt es, politische Gegner*innen aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen.

  3. Funktionär*innen der AfD vertreten und verbreiten ein Weltbild, wonach die Politiker*innen der anderen Parteien nicht deutsche, sondern fremde Interessen vertreten und die deutsche Bevölkerung verachten. So bezeichnete der Bundes­sprecher der Partei, Tino Chrupalla, im April 2023 Politiker*innen anderer Parteien als „Vasallen Amerikas”, die Grünen als „gesteuert” und „bezahlt für ihr schlechtes Tun”. Martin Reichardt, Bundestagsabgeordneter, Beisitzer im Bundesvorstand und Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt, sprach ebenfalls im April 2023 von einer „aus Amerika gesteuerten pädophilen grünen Clique”. Björn Höcke, Landesvorsitzender der AfD Thüringen, erklärte im September 2023, die „Eliten” würden „aus dem Ausland fremd- und fern­gesteuert”. Hans-Thomas Tillschneider, Landtagsabgeordneter und stellvertretender Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt, bezeichnete die Bundesregierung im Januar 2023 als „Marionetten-Regierung”. Und der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah, zum Zeitpunkt der Äußerung Mitglied des Bundesvorstands der Partei, schrieb im Januar 2023 auf X, die Regierung liefere Panzer an die Ukraine, „[w]eil sie nicht dem Volk verpflichtet ist, sondern ausländischen Mächten”.

  4. Zugunsten dieser „ausländischen Mächte” würde die Regierung Probleme orchestrieren, um mit den dafür „von langer Hand erdachten ‚Lösungen’” die deutsche Bevölkerung zu kontrollieren und zu unterdrücken. Orchestriert wird nach dem thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke und der damaligen bayerischen Landtagsabgeordneten Anne Cyron etwa die „Massen­migration” bzw. Multikulturalisierung, um „Freiheitsrechte immer noch weiter einzuschränken und zu beschnei­den”, so Cyron im Februar 2021, und „einen KI-generierten Überwachungs­staat aufzubauen”, so Höcke im August 2024.

  5. Insbesondere würden die Politiker*innen der anderen Parteien gesammelt darauf hinarbeiten, in Deutschland Demokratie und Rechtsstaat abzuschaffen und eine Diktatur zu errichten. So erklärte Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestags­fraktion, im September 2024, die „#Altparteien” würden „Demokratie, Gewaltenteilung, Parlamentarismus” vernichten. Björn Höcke erklärte im Oktober 2024, wer Deutschland „im Brustton der Überzeugung als Demokratie (Volksherrschaft)” bezeichne, lebe „entweder von ihr oder” sei „nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte”. Der Bundestagsabgeordnete Kay-Uwe Ziegler schrieb im Februar 2024: „DIE DIKTATUR BEGINNT JETZT”. DDR- und NS-Vergleiche sind weit verbreitet.

  6. Viele AfD-Funktionär*innen behaupten, die übrigen Parteien hätten die Covid-19-Pandemie zur böswilligen Unterdrückung und Schädigung der Gesellschaft genutzt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen solchen Vorwürfen an die Politik während der Pandemie, die zwar überspitzt formuliert wurden, aber als polemische Kritik an teils einschneidenden Maßnahmen betrachtet werden müssen. In die davon abweichende Kategorie böswilliger Unterstellungen fällt etwa eine Äußerung Christina Baums, wonach das „Deutsche Volk” mit der Corona-Impfung, die eine „häufig schädliche[…] #Injektion” sei, „vergewaltigt” werde und die Regierung „samt #Scheinopposition […] eine Art #Krieg der unheimlichen Art gegen das eigene Volk” führe.

  7. Auch ansonsten würden Politiker*innen anderer Parteien zur Durchsetzung ihrer „finstere[n] Agenda” einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung führen und wollten Deutschland „zerstören”. Mittel dieses ‚Krieges’ ist nach Björn Höcke etwa „die Zerstörung der Nation durch Masseneinwanderung”.

  1. Laut Bundesverfassungsgericht ist die unbehinderte Oppositionsarbeit konstitu­tiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Politisch motivierte Strafverfolgung — möglich durch die Weisungsgebundenheit der Polizei und Staatsanwaltschaft — würde offensichtlich zu einer solchen Behin­derung der Oppositionsarbeit führen. Dadurch — und erst recht durch tatsächliche Verurteilungen — könnten Oppositionspolitiker*innen gezielt ‚ausgeschaltet’ werden, ebenso die von ihnen vertretenen politischen Positionen. Außerdem unterbricht die strafrechtliche Verfolgung demokratisch legitimierter Entscheidungen die Legitimationskette zurück zum Souverän und untergräbt damit den Volkswillen selbst. Forderungen nach der strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen deuten damit jedenfalls dann auf eine demokratiefeindliche Zielsetzung hin, wenn sie klar politisch motiviert sind und nicht tatsächliche Straftaten bestraft werden sollen.

  2. Die offizielle Programmatik und Beschlusslage der AfD lässt für sich genommen noch keine Schlüsse auf das Ziel zu, politische Gegner*innen wegen demo­kratisch legitimierter Entscheidungen strafrechtlich zu verfolgen. Allerdings erheben Bundes- und Landesverbände, die Bundestags- und verschiedene Landtagsfraktionen, die Bundessprecher und mehrere Landesvorsitzende, weitere Mitglieder des Bundesvorstands, Bundestags­abgeordnete, Landtags­abgeordnete und Kommunalpolitiker*innen der AfD in Reden, Interviews und sozialen Medien entsprechende Forderungen — in mehr als 220 nachweisbaren Fällen. Die Forderungen richten sich gegen weite Teile der politischen Gegner*innen der AfD, vor allem gegen Angehörige der Bundesregierungen unter Olaf Scholz und Angela Merkel. Insgesamt wird die strafrechtliche Verfolgung von 21 konkret benannten Politiker*innen gefordert. Daneben werden verschiedene Personengruppen als Ziel der Strafverfolgung benannt, etwa „diese Bundesregierung” und ihre „Vollstrecker”, sowie „die verant­wortlichen Politiker” für bestimmte politische Entscheidungen.

  3. Als Begründung für die angebliche Strafbarkeit der genannten Personen(gruppen) und die Notwendigkeit ihrer Verfolgung und Verurteilung werden dabei politische Entscheidungen von „Impfzwang”, Lockdowns und Maskenpflicht über die Migrationspolitik seit 2015 und das Compact-Verbot bis hin zu Waffenlieferungen an die Ukraine und der angeblichen wirtschaftlichen Schädigung Deutschlands genannt. Hierfür werden empfindliche Maßnahmen und Strafen gefordert — Haftbefehle, Anklagen, langjährige Gefängnisstrafen.

  4. Die Äußerungen beziehen sich nicht auf die Übernahme politischer Verant­wortung, sondern ausdrücklich auf die Strafverfolgung von Politiker*innen. So erklärte die Bundessprecherin Alice Weidel im Oktober 2019, sie werde „persönlich dafür sorgen”, dass Angela Merkel „letztendlich vor einem Gericht” lande. Der Bundesverband postete im August 2021 ein Video mit einer Rede des stellvertretenden Bundessprechers Stephan Brandner, in dem dieser erklärte, „jede Stimme für die AfD bringt uns einen Schritt näher an den Haftbefehl für Angela Merkel”. Die Bundestagsfraktion erklärte in einer Pressemitteilung im Oktober 2024 in Bezug auf die Corona-Pandemie, sie werde „nicht eher ruhen, bis jeder Verantwortliche, der sich an dem Gesellschafts- und Menschenexperiment beteiligt hat, rechtlich belangt worden ist.”

  5. Als Anknüpfungs­punkt der Strafverfolgung werden nicht Anhaltspunkte für tatsächliche Straftaten, sondern demokratisch legitimierte Entscheidungen herangezogen. So erläuterte der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner ausführlich, dass Angela Merkel Beihilfe zu „Körperverletzungen”, „Sexualdelikte[n]”, „Totschlagsdelikte[n]” und „Morde[n]” dadurch geleistet habe, dass sie Menschen nach Deutschland gelassen habe, die dann wiederum diese Taten begangen hätten. Der AfD-Bundesverband forderte im April 2023 in einer Presseerklärung, Angela Merkel wegen des „unsinnige[n] Entschluss[es] zum Atomausstieg”, der „Verwahrlosung der Infrastruktur”, der „Verursachung der folgenschweren Flüchtlingspolitik” und weil sie Wahlen „rückgängig” gemacht habe, „vor Gericht” zu bringen. Der Landesverband Brandenburg postete im Januar 2026 auf X ein KI-generiertes Video, in dem zu sehen ist, wie Karl Lauterbach in Handschellen von Polizisten abgeführt wird und dann in einem gerichtsähnlichen Raum sitzt:

KI-generiertes Bild von Karl Lauterbach, der in Handschellen und mit gesenktem Kopf von zwei Polizist abgeführt.KI-generiertes Bild von Karl Lauterbach im Portrait, wie er in einem gerichtsähnlichen Raum sitzt.

Anlässe für solche Forderungen waren und sind insbesondere Entscheidungen während der Corona-Pandemie und in der Migrationspolitik.

  1. Schließlich handelt es sich nicht einfach um polemische Kritik an bestimmten Personen und Entscheidungen, sondern um ernst gemeinte Ankündigungen. Der Landesverband Thüringen teilte etwa bereits 2017 ein Video einer Rede von Petr Bystron, in der dieser ankündigte: „Und an die Politiker da oben sage ich Gnade euch Gott, wir werden euch der Gerechtigkeit zuführen.” Der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner erklärte im Mai 2022, irgendwann habe man „mal einen schneidigen Justizminister und einen schneidigen Staatsanwalt, die sich das Ganze mal vornehmen”. Im Dezember 2025 erklärte er, „in einem funktionierenden Rechtsstaat” würden „fast alle”, die er zuvor genannt habe — nämlich Angela Merkel, „ihre Spießgesellen in CDU, CSU, SPD, FDP, bei Grünen und Linken” sowie „Lauterbach, Spahn und Co.” — in „Untersuchungshaft sitzen, mindestens, und das schon sehr lange”, für einen solchen „funktionierenden Rechtsstaat” kämpfe die AfD. Mehrere Abgeordnete, darunter der Bundestagsabgeordnete Maximilian Kneller und der stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Sven Tritschler, posteten ein KI-generiertes Bild, auf dem statt des von US-Truppen festgenommenen Nicolás Maduro Angela Merkel zu sehen ist:

KI-generiertes Bild, auf dem Angela Merkel mit verbundenen Augen und Ohrschützern in einer Art Container sitzend zu sehen ist. Sie trägr eine graue Jacke und hält eine Wasserflasche in der Hand. Neben ihr steht eine halb im Bildrahmen sichtbare Person.

  1. Aus den vielen Einzeläußerungen ergibt sich, dass sie keine Ausnahmen sind, sondern trotz fehlender Programmsätze einer Grundtendenz zur Strafverfolgung politischer Gegner*innen entsprechen. Denn es liegen insgesamt mehr als 220 der Partei zurechenbare Äußerungen vor, die von 88 verschiedenen Einzel­personen und zehn Verbänden oder Fraktionen stammen. Bei den Einzel­personen handelt es sich um 37 Bundestags­abgeordnete — darunter neben den Bundessprecher*innen zahlreiche weitere mächtige Funktionär*innen —, vier Mitglieder des Europäischen Parlaments, 39 Landtags­abgeord­nete aus elf Bundesländern und acht Kommunalpolitiker*innen; bei den Fraktionen und Verbänden um den Bundesverband, die Bundestagsfraktion, vier Landes­verbände, zwei Landtags­fraktionen und zwei Kreisverbände. Entsprechende Aussagen treffen dabei innerhalb der Partei auf keinerlei Widerstand, werden im Gegenteil durch Landes- und Bundesverbände und -fraktionen kommentarlos oder mit zustimmender Kommentierung geteilt.
  1. Die in der AfD verbreitete Forderung nach einem ‚Antifa’-Verbot ist nicht nachweislich demokratiefeindlich.

  2. Soll ein loser Personenzusammenschluss verboten werden, der keine „Vereinigung” im Sinne des Art. 9 GG ist, trägt ein dennoch erlassenes Vereinsverbot die Gefahr in sich, in demo­kratie­feindlicher Weise als ‚Gesinnungsverbot’ missbraucht zu werden. Dies gilt entsprechend auch für die Annahme einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB.

  3. Die ‚Antifa’ ist keine Vereinigung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG und kann deshalb nicht als Verein verboten werden. Gleichwohl kann aus der Forderung eines verfassungswidrigen Vereinsverbotes für sich genommen nicht der Schluss gezogen werden, die sich entsprechend äußernden Personen forderten jeweils ein verfassungsfeindliches ‚Gesinnungsverbot’. Hierfür wäre vielmehr erforder­lich, dass Verbot und straf­rechtliche Verfolgung gerade gezielt an eine politische Gesinnung anknüpfen sollen. Dies legen lediglich vereinzelte Äußerungen nahe. Der weit überwiegende Teil der AfD-Funktionär*innen scheint hingegen (fälschlich) von einer zentralen Willensbildung ‚der Antifa’ und damit dem Vorliegen eines Vereins auszugehen.

  1. Funktionär*innen der AfD verhalten sich bereits gegenwärtig demokratie­feindlich, indem sie versuchen, parlamentarische und außer­parlamentarische politische Gegner*innen durch Einschüchterung aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen. Diese Einschüchterun­gen finden auf allen Ebenen der Partei statt und werden seitens der Partei­führung teilweise gerecht­fertigt und unterstützt. Sie sind damit ein relevantes demokratiefeindliches Verhalten der Anhänger*innen der AfD.

  2. Zusätzlich zu den dargestellten Androhungen von Strafverfolgung, die auch gegenwärtig schon eine einschüchternde Wirkung entfalten, liegen mehr als 50 Äußerungen von 44 verschiedenen Einzelpersonen, einem Kreisverband, zwei Kommunalfraktionen sowie der „AfD im EU-Parlament” vor, mit denen parlamentarische und außerparlamentarische Gegner*innen eingeschüchtert werden. Unter den sich entsprechend verhalten­den Personen befinden sich insbesondere die Bundessprecherin Alice Weidel, neun weitere Bundestags­abgeordnete — darunter Christina Baum während ihrer Zeit im Bundesvorstand der Partei —, zwei Mitglieder des Europäischen Parlaments und 19 Landtags­abgeordnete aus acht Bundesländern — darunter der Thüringer Landes­vorsitzende Björn Höcke, der sächsische Landesvorsitzende Jörg Urban, der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende Jan Bollinger, der baden-württembergische Landesvorsitzende Markus Frohnmaier und der branden­burgische stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Christoph Berndt. Es han­delt sich also nicht um vereinzelte Äußerungen von Funktionär*innen der unteren Parteiebene, sondern um systematische Einschüchterungsversuche unter Einschluss der höchsten Führungsebene der Partei.

  3. Einschüchternde Forderungen nach Strafverfolgung richteten sich insbesondere auch gegen die Zivilgesellschaft. Funktionär*innen der AfD fordern etwa „ab ins Gefängnis” für die Crew der Seawatch oder „alle Organisationen und Einzelpersonen”, die „an der Einschleusung und Unterstützung irregulärer Migranten beteiligt sind” — insbesondere auch „Seawatch und die Evangelische Kirche” —, „vor Gericht” zu stellen. Mehreren prominenten Deutschen mit Migrationsgeschichte kündigte die AfD an, sie auszubürgern beziehungsweise auszuweisen (dazu unter 6.c)). Weiter sind eine Reihe von Äußerungen dokumentiert, in denen AfD-Funktionär*innen teils mit nicht-rechtsstaatlichen Maßnahmen oder sogar — vage — mit Gewalt drohen. So erklärte Björn Höcke, Landes­sprecher der AfD Thüringen, die „Angestellten des VS [Verfassungs­schutzes]” sollten sich dringend „eine neue Arbeit […] suchen”, denn am Ende werde es „wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen — mitgefangen”. Der sächsische Landessprecher Jörg Urban sagte im Oktober 2023, die „Journalisten” und „Politiker” seien „schuld an jeder Messerstecherei und jeder Vergewaltigung” durch ihre „illegalen Gäste”, sie sollten sich „[f]ürchte[n] vor [ihrer] gerechten Strafe”, denn sie seien „nicht die Einzigen und die Ersten Politiker und Medien­schaffenden, die zum eigenen Vorteil die Interessen des eigenen Landes verraten”. Und der Thüringer Landtagsabgeordnete Thomas Benninghaus schrieb auf Facebook, dass sich „[h]offentlich” ein „tapferer Autofahrer” erbarme und Aktivist*innen, die sich auf der Straße festgeklebt hatten, umfahre.

Keine Abschaffung der parlamentarischen Demokratie (dazu unter Teil 3 B.III)

Abschnitt betitelt „Keine Abschaffung der parlamentarischen Demokratie (dazu unter Teil 3 B.III)“
  1. Der AfD ist gegenwärtig nicht nachweisbar, dass sie über die Unterdrückung politischer Gegner hinausgehen und die parlamentarische Demo­kratie als System abschaffen und durch ein undemokratisches System ersetzen will.

  2. Zwar wurden die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht insbesondere in den Entscheidungen zur KPD und NPD zum „Verächtlichmachen des Parla­mentaris­mus” als Indiz für demokratiefeindliche Zielvorstellungen entwickelte, durch das Verwaltungsgericht Köln und Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz auf die AfD und die Junge Alternative angewendet und zahlreiche Aus­sagen von AfD-Politiker*innen entsprechend als Belege für eine demokratie­feindliche Zielsetzung der Partei gewertet. Jedenfalls für die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei kann ein solcher Schluss allerdings aus Äußerungen, mit denen der Parlamentarismus ‚verächtlich gemacht’ wird, nur gezogen werden, wenn entweder die ‚verächtlich machenden’ Aussagen für sich genommen zu dem Schluss führen, die entsprechenden Funktionär*innen wollten die parlamen­tarische Demokratie abschaffen und durch ein undemokratisches System ersetzen, oder bereits eine entsprechende, begründete Annahme besteht, die durch die für sich genommen nicht hinreichenden Äußerungen nur verstärkt wird. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, handelt es sich bei Aussagen, die ‚den Parlamentarismus verächtlich machen’, jedenfalls im Hinblick auf ein etwaiges Parteiverbot, um im demokratischen Diskurs erlaubte ‚Machtkritik’.

  3. Äußerungen von Funktionär*innen der AfD lassen weder für sich genommen den Schluss zu, diese wollten die parlamentarische Demokratie abschaffen, noch tragen andere Äußerungen oder die Programmatik der Partei eine entsprechende Grundannahme. Die politische Rhetorik der AfD, die ‚bösen Eliten’ einem vermeintlich homogenen Volkswillen gegenüberzustellen, ist zwar nicht ‚harmlos’ und lässt durchaus eine politische Strategie erkennen. Hieraus folgt jedoch nicht zwingend, dass sie auch demokratiefeindlich ist.

  4. Insbesondere will die AfD zwar einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff realisieren. Anders als die NPD will sie dafür nach gegenwärtigem Kenntnisstand jedoch nicht die parlamentarische Demokratie ins­gesamt überwinden und durch eine vollständig andere, an der ‚Volks­gemein­schaft’ ausgerichtete staatliche Ordnung ersetzen. Damit haben die den Parlamentarismus ‚verächtlich machenden’ Äußerungen, die etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz gesammelt hat, für sich keine Beweisqualität: Das Inabredestellen der Volkssouveränität der Bundes­republik sowie der Pressefreiheit, die Bezeichnung anderer Parteien mit Begriffen wie „Kartellparteien”, die Gleichsetzung der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen und die „[a]llgemeine Diffamierung” staatlicher Institutionen und politischer Gegner*innen.

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