Unterdrückung von politischen Gegner*innen
Die AfD möchte Einzelne aus der politischen Willensbildung ausschließen, indem sie bestimmte politische Gegner*innen für demokratisch legitimierte Entscheidungen verfolgt und bestraft. Ihre Anhänger*innen verhalten sich auch bereits in diesem Sinne, indem sie politische Gegner*innen in erheblichem Ausmaß einzuschüchtern versuchen.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit für diese Maßnahmen ist hoch. Allein in diesem Gutachten sind mehr als 220 ernstzunehmende Äußerungen dokumentiert. Sie sind auf allen Ebenen der AfD verbreitet, darunter etliche hochrangige Funktionär*innen und insbesondere die Personen, die gegenwärtig die größte Macht in der AfD auf sich vereinen. Zwar unterscheiden sich die Anlässe für entsprechende Äußerungen und die Zielpersonen, allerdings ist zumindest für einen Teilbereich (Migrations- und Corona-Politik) in beiderlei Hinsicht ein hohes Maß an Konkretisierung festzustellen. Der Einsatz von (weisungsgebundenen) Staatsanwält*innen ist im Übrigen rechtlich nicht besonders komplex, also ohne Weiteres umsetzbar. Zugleich ist die ideologische Bedeutung entsprechender Maßnahmen für die Partei hoch, weil sie in beträchtlichem Umfang von einer Feindseligkeit gegenüber politischen Gegner*innen geprägt ist.
Das Gewicht der geplanten Maßnahmen ist hoch. Die Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen ist dazu geeignet, die Betroffenen vollständig aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen. Sie hemmt außerdem weit darüber hinaus die Beteiligung Dritter an diesem Prozess. Insgesamt wird so der demokratische Wettbewerb stark beeinträchtigt. Denn eine Betätigung frei von der Sorge um politisch motivierte Verfolgung ist die Essenz politischer Freiheit und konstitutiv für die Demokratie. Das Gewicht der geplanten Maßnahmen ist auch nicht dadurch begrenzt, dass Funktionär*innen der AfD „nur” 21 Politiker*innen namentlich ins Visier genommen haben. Einerseits sind auch etliche Äußerungen dokumentiert, die weit über diese Personengruppe hinausreichen („die Ampel-Regierung”, „die Verantwortlichen”). Andererseits genügt aber die Verfolgung bestimmter Repräsentant*innen konkurrierender Parteien, um den Willensbildungsprozess nachhaltig zu beschädigen.
Über dieses Ziel der AfD hinaus verhalten sich ihre Anhänger*innen schon jetzt auf eine Weise, die dazu geeignet ist, Einzelne aus der politischen Willensbildung auszuschließen. Dazu versuchen sie, in erheblichem Ausmaß politische Gegner*innen einzuschüchtern. Der Trend dazu ist stabil, deutet eher nach oben, das heißt, es ist wahrscheinlich, dass dieses Verhalten mindestens anhält, sich gegebenenfalls auch noch verstärkt. Dafür spricht auch — wie bei der geplanten Strafverfolgung — die stark ausgeprägte Feindseligkeit gegenüber politischen Gegner*innen.
Die realen beobachtbaren Wirkungen der dokumentierten Einschüchterungsversuche halten sich (noch) in Grenzen. Sie sind gleichwohl erheblich, weil die schiere Anzahl von teils drastischen Äußerungen unweigerlich ein Klima erzeugt, in dem der Gebrauch von bestimmten politischen Freiheiten frustriert wird. In Einzelfällen hatten Einschüchterungsversuche auch bereits Erfolg, wie etwa bei der Entscheidung der Grünen-Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer, nicht erneut für den Bundestag zu kandidieren.
Insgesamt steht also eine große Gefahr für Beeinträchtigungen des demokratischen Wettbewerbs durch Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen neben einer erheblichen Anzahl von konkreten Einschüchterungsversuchen durch Anhänger*innen der AfD.