Zum Inhalt springen
Interaktive Ergebnisse Spenden

Inhaltliche Auswertung und Selektionslogik

Aus der KI-gestützten Vorfilterung und der nachfolgenden automatisierten Kategorisierung und Validierung durch die Jurist*innen und Sozialwissenschaftler*innen resultierte eine umfangreiche Belegbasis. Diese wurde anschließend einer juristischen Subsumtionsprüfung unterzogen. Maßstab waren die in Teil 2 entwickelten Tatbestandsmerkmale, die im Verlauf der Prüfung schrittweise präzisiert wurden. Jeder Beleg wurde daraufhin geprüft, ob er unter diese Merkmale subsumierbar ist und auf welcher Ebene.

Da der Umfang der daraus gewonnenen Belegbasis den Rahmen einer geschlossenen Darstellung im Gutachten erheblich übersteigt, wurden die positiven Belege abgestuft einbezogen. In den Haupttext (Teil 3) wurden diejenigen Belege aufgenommen, die für die Subsumtion unter die in Teil 2 entwickelten Tatbestandsmerkmale am tragfähigsten sind und die zugleich die Breite des Phänomens hinsichtlich beteiligter Personen, parteilicher Funktionsebenen und zeitlicher Erstreckung zuverlässig abbilden. Weitere Belege, die die im Fließtext entwickelte Argumentation stützen, ohne für sich genommen dieselbe Tragweite zu beanspruchen, oder die im Wesentlichen den gleichen Inhalt und Stellenwert haben, sind im Anhang zum Gutachten vollständig dokumentiert. Belege, die zwar im ersten Schritt als relevant eingestuft wurden, sich bei der Doppelprüfung jedoch als nicht subsumtionstauglich erwiesen — etwa weil sie unter Ausschlusskriterien fielen, der Kontext eine alternative Lesart eröffnete oder die Zurechnung zur Partei nicht hinreichend abgesichert war —, finden im Gutachten keine Verwendung.

Bei der Ermittlung der Grundtendenz für bestimmte von der AfD verfolgte Ziele werden allerdings auch Belege diskutiert, die die Partei entlasten oder jedenfalls auf den ersten Blick entlasten könnten. Das betrifft solche Ziele der AfD, die nicht programmatisch festgelegt sind, sondern sich nur aus Äußerungen ihrer Funktionär*innen ergeben. Darunter etwa die Frage, ob die AfD von einem ethnischen Volksverständnis geprägt ist. Zu ihrem Verständnis vom deutschen Volk hat die Partei verschiedene Erklärungen abgegeben, die dem Eindruck von einem ethnischen Volksverständnis entgegenwirken sollen; erst aus einer Würdigung dieser Erklärungen und vieler weiterer Äußerungen aus der AfD entsteht das für die Bestimmung der Grundtendenz notwendige Gesamtbild.

Jetzt deinen Abgeordneten schreiben