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Einleitung

Aus den dargestellten Äußerungen könnte zunächst auf eine im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip stehende Zielsetzung der AfD geschlossen werden, wonach in einer gegen den Kerngehalt der richterlichen Unabhängigkeit verstoßenden Weise durch straf- und dienstrechtliche Konsequenzen Einfluss auf die Rechtsprechung genommen werden soll (dazu unter C.IV.1). Weiter könnten die dargestellten Äußerungen ein gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßendes Verhalten der Anhänger*innen der AfD darstellen, mit dem bereits aktuell gezielt Einfluss auf die Unabhängigkeit von Richter*innen genommen wird (dazu unter C.IV.2).

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