Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität als ideologische Grundlage für die Herabwürdigung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten
Im Folgenden wird geprüft, ob die AfD von einer zweigeschlechtlichen und heteronormativen Ideologie geprägt ist.
Nicht jede Ausprägung von Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität steht im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie. Diese Schwelle ist jedoch dann überschritten, wenn von dieser Ideologie abweichende Identitäten und Orientierungen gegenüber heterosexuellen, cis- und endogeschlechtlichen Identitäten abgewertet werden und ein selbstbestimmtes, öffentliches Leben dieser Gruppen nicht mehr möglich ist.
Cisgeschlechtlich sind Personen, deren selbstempfundenes Geschlecht mit dem bei der Geburt zugewiesenen binären Geschlecht übereinstimmt. Das Gegenstück zu cis ist trans. Endogeschlechtlich sind Personen, deren äußerliche Geschlechtsmerkmale bei der Geburt eindeutig als männlich oder weiblich eingeordnet werden können. Das Gegenstück zu endo ist inter.
Die Ideologie allein kann die verfassungsfeindlichen Ziele einer Partei nicht begründen; dazu bedarf es hinreichend konkretisierter rechtlicher Maßnahmen oder eines Verhaltens der Anhänger*innen, das selbst die Menschenwürde verletzt. Gleichwohl kann eine etwaige im Widerspruch zur Menschenwürde stehende Ideologie der Partei Indizwirkung für entsprechende rechtliche Maßnahmen entfalten.
Im Folgenden wird zunächst die Rolle von Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität allgemein im völkischen Nationalismus beschrieben (dazu unter A.V.2.a)). Unter A.V.2.b) wird darauffolgend geprüft, ob die AfD in ihrer Grundtendenz von einer LGBTIQ-feindlichen Ideologie geprägt ist.
Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität im völkischen Nationalismus
Abschnitt betitelt „Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität im völkischen Nationalismus“Die Abwertung von LGBTIQ-Personen im völkischen Nationalismus speist sich aus der ideologischen Überzeugung, dass eine zweigeschlechtliche heteronormative Geschlechterordnung in Deutschland vorherrschen sollte.
Die Vertreter*innen dieser Überzeugung gehen davon aus, dass es genau zwei und nicht mehr Geschlechter gebe, und dass diese Geschlechter biologisch determiniert seien.
Die Geschlechterordnung spielt allgemein eine wichtige Rolle innerhalb des völkischen Nationalismus. Der Fortbestand des (ethnisch verstandenen) Volkes gilt als zentrales politisches Ziel
Mit dem Ziel, das Fortbestehen des Volkes zu sichern, ist auf einer ersten Ebene eine patriarchale Geschlechterordnung verbunden. Denn die Pflege und Erziehung von Kindern wird vorrangig als Aufgabe von Frauen aufgefasst, und völkische Geschlechterpolitiken zielen darauf ab, dass sich möglichst viele Frauen dieser Rolle unterordnen beziehungsweise sie selbst als erstrebenswert betrachten. Auf einer zweiten Ebene ist diese Geschlechterordnung, wie bereits beschrieben, zwingend eine zweigeschlechtliche und heteronormative. Auf einer dritten Ebene wird versucht, diese patriarchale Geschlechterordnung autoritär durchzusetzen: Menschen sollen nicht selbst darüber bestimmen können, wie sie sich in Bezug auf ihre geschlechtliche und sexuelle Identität entfalten wollen, sondern die Funktion, die sie für die Gesellschaft einnehmen sollen, ist für sie qua Geburt vorbestimmt — hier also: durch ihr vermeintlich biologisch gegebenes Geschlecht.
Eine modernisierte extreme Rechte, mit der wir es heutzutage zu tun haben,
Herabwürdigung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten durch die AfD
Abschnitt betitelt „Herabwürdigung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten durch die AfD“Im Folgenden wird zunächst dargestellt, welche Rolle das Bild der ‚normalen Familie’ in der Ideologie der AfD einnimmt (dazu unter A.V.2.b)aa)). Es folgt eine Darstellung von Äußerungen, mit denen Funktionär*innen der AfD LGBTIQ-Personen gezielt abwerten (dazu unter A.V.2.b)bb)). Unter A.V.2.b)cc) folgt die Prüfung, ob hieraus insgesamt der Schluss gezogen werden kann, die Partei sei von einer LGBTIQ-feindlichen, im Widerspruch zur Menschenwürde stehenden Ideologie geprägt.
In diesem Abschnitt werden die zentralen Belege, die auf eine Herabwürdigung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten hindeuten, zusammengefasst. Im Anhang sind sie unter Anhang, B.IV.1 vollständig wiedergegeben. Ebenfalls im Anhang werden die verwendeten Zitate jeweils unter bb) um weitere, gleichgerichtete Belege ergänzt.
Das „Leitbild der normalen Familie” als Kontrastfolie
Abschnitt betitelt „Das „Leitbild der normalen Familie” als Kontrastfolie“Ein zentraler ideologischer Anknüpfungspunkt für die Abwertung von LGBTIQ-Identitäten und -Lebensweisen ist die Unterstellung, dass diese keinen Beitrag zum „Fortbestand unseres Volkes” leisteten. Die heteronormative Ideologie der AfD steht damit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der rassistischen Verschwörungserzählung des „Großen Austauschs” (siehe oben A.II.2.b)cc)).
Das Thema Familie nimmt im politischen Konzept der AfD eine zentrale Stellung ein. In nahezu sämtlichen Wahlprogrammen gibt es ein eigenes Kapitel — häufig eines der ersten — zum Thema Familie. Das Leitmotiv formuliert der erste Satz des Familienkapitels im Programm für die Bundestagswahl 2025: „Die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, ist die Keimzelle der Gesellschaft.”
In mehreren Wahlprogrammen wird zudem ein Bezug zum demografischen Wandel hergestellt.
Exemplarisch angeführt werden kann der Telegram-Post der Bundestagsabgeordneten Christina Baum, damals Bundesvorstandsmitglied:
Exemplarisch angeführt werden kann der Telegram-Post der Bundestagsabgeordneten Christina Baum, damals Bundesvorstandsmitglied:
Damit auch in Zukunft aus Kindern gesunde und selbstbewusste Bürger werden, braucht es die Lebensgemeinschaft der Ehe, natürlich bestehend aus Vater und Mutter. Nur so kann im Übrigen der Fortbestand eines Volkes ermöglicht werden.
Die Formulierung, dass „[n]ur” durch die Ehe von Vater und Mutter „der Fortbestand eines Volkes ermöglicht werden” könne, schließt den Erhalt des Staatsvolks durch Zuwanderung aus und impliziert ein ethnisches Volksverständnis (siehe oben A.II.2.c)). Laut Mitteldeutscher Zeitung hält der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Thomas Tillschneider die niedrige Geburtenrate für eine „existenzielle Gefahr für das deutsche Volk”.
Das von der AfD propagierte „Leitbild der normalen Familie mit Vater, Mutter und möglichst mehreren Kindern”
Die traditionelle Familie aus Vater, Mutter und Kindern ist die Keimzelle des Gemeinwesens. Nur aus den Familien heraus verjüngt sich die Gesellschaft. […] Nur die traditionelle Familie kann für eine Gesellschaft Werte stiften und Leitbilder setzen. […] Das Ideal, eine Ehe einzugehen, Kinder zu erziehen und ihnen Zeit und Zuwendung zu schenken, beansprucht gerade in Zeiten der demographischen Krise des deutschen Volkes die volle Aufmerksamkeit des Staates.
Wenn „[n]ur die traditionelle Familie […] für eine Gesellschaft Werte stiften und Leitbilder setzen” kann, erscheinen im Umkehrschluss andere Lebensmodelle als minderwertig. Besonders explizit ist das „Regierungsprogramm” der AfD Sachsen-Anhalt für die Landtagswahlen im September 2026. Dort wird als ein Grund für das vermeintliche „Aussterben”
Die Familie ist nicht nur die Keimzelle der Gesellschaft, sondern auch der einzige Garant einer lebenswerten Zukunft. Nur aus der Verbindung von Mann und Frau gehen Kinder und damit kommende Generationen hervor. …] Wir sprechen uns daher klar gegen die staatliche Bewerbung und Förderung alternativer Lebensentwürfe aus. Wenn einzig und allein die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates steht, ist das keine Diskriminierung, weil die Maßnahme durch eine Fülle von Sachgründen legitimiert ist. Der Schutz und die Sonderstellung der Familie aus Vater, Mutter und Kindern ist daher beizubehalten und als gesellschaftspolitisches Ziel zu formulieren, [um die Zukunft und den Fortbestand unseres Volkes zu garantieren.
In der „Magdeburger Erklärung zur Frühsexualisierung” wandte sich die Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt „entschieden gegen alle Versuche, andere Formen des Zusammenlebens und Sexualverhaltens gleichwertig neben Ehe und Familie zu stellen”, nachdem sie klargestellt hatte: „Unter Familie verstehen wir die Verbindung aus Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen.”
Der Bundestagsabgeordnete und Bundesschiedsrichter Gereon Bollmann brachte den Zusammenhang zwischen dem Familienleitbild und der Abwertung von LGBTIQ-Personen im November 2023 auf den Punkt: Die Ampel-Koalition greife „in unveränderter Härte den Kern unseres Volkes” an, „nämlich die Familie”. Dies bezog er unter anderem auf „die geplante, völlige Gleichstellung der LGBTQ-Gemeinschaft […] im Hinblick auf die normale Elternschaft von Vätern und Müttern.”
Abwertung von LGBTIQ-Personen
Abschnitt betitelt „Abwertung von LGBTIQ-Personen“Die Abwertung von LGBTIQ-Personen durch Funktionär*innen der AfD folgt einer Eskalationslogik, die sich in vier Stufen beschreiben lässt: Erstens halten Funktionär*innen der Partei LGBTIQ-Identitäten und -Lebensweisen für grundsätzlich nicht gleichwertig; zweitens leugnen sie die Existenz geschlechtlicher Vielfalt auf der Grundlage eines biologistischen Zwei-Geschlechter-Dogmas; drittens dämonisieren sie LGBTIQ-Akteur*innen als feindliche Kraft, die das deutsche Volk bedroht; und viertens zielen sie darauf ab, LGBTIQ-Personen und ihre Anliegen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Die vier Stufen bauen aufeinander auf, sind aber zugleich in der Praxis eng miteinander verwoben.
Toleranz statt Akzeptanz: Die Vorstellung der Ungleichwertigkeit
Abschnitt betitelt „Toleranz statt Akzeptanz: Die Vorstellung der Ungleichwertigkeit“Gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen werden von Teilen der AfD zwar grundsätzlich toleriert, jedoch nicht als gleichwertige Form des Zusammenlebens angesehen. Teile der AfD begründen dies damit, dass aus gleichgeschlechtlichen Beziehungen keine durch das Paar selbst gezeugten Kinder hervorgingen. Die Ehe wird dementsprechend heterosexuellen Paaren vorbehalten. So führte der damalige Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn am 29. November 2018 aus:
Ich habe versucht, verständlich zu machen, dass dies der Grund dafür ist, dass nicht die Ehe zwischen irgendwem, sondern die Ehe zwischen Mann und Frau eine besondere Bedeutung hat, woraus sich staatliche Förderung und besondere Rechte ableiten lassen. Ich habe aber auch unmissverständlich klargemacht, dass es niemanden, aber wirklich niemanden gibt, der Anstoß daran nimmt, wenn schwule oder lesbische Paare ein anderes Lebensmodell bevorzugen, das [sic] aber gleiche Rechte nur derjenige einfordern kann, der auch die gleichen Leistungen für die Gesellschaft erbringt.
In ihrer Antwort auf die Wahlprüfsteine des damaligen Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD)
Die besondere Förderung von Ehe und Familie geschieht nicht sachgrundlos. Sie ist dadurch begründet, dass intakte Familien aus Vater, Mutter und möglichst mehreren Kindern die Keimzelle der Gesellschaft bilden, das Weiterleben unseres Volkes absichern und letztlich auch zu stabilen Verhältnisse sowohl im Staat als auch im persönlichen Leben beitragen. Vergleichbares kann keine andere Form des Zusammenlebens leisten, womit ein Sachgrund für die besondere Förderung der Familie besteht.
Der zentrale Ausdruck der Vorstellung von Ungleichwertigkeit ist die Unterscheidung zwischen Toleranz und Akzeptanz, die von Teilen der AfD regelmäßig betont wird. Toleranz wird dabei als passive, wertneutrale Duldung verstanden, Akzeptanz hingegen als aktive, positive Wertung, die abgelehnt wird. Björn Höcke, Landesvorsitzender der AfD Thüringen und Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, formulierte es so:
Ein Beispiel: Homosexualität. Ist zweifellos zu tolerieren. Lateinisch: tolerare — ertragen! Selbstverständlich, was denn sonst. Aber: Homosexualität ist auf der Grundlage unserer Rechtsnorm nicht zu akzeptieren! Akzeptieren ist eine befürwortende, eine positive Zuschreibung!
Dieses Verständnis teilte auch die parlamentarische Geschäftsführerin im Thüringer Landtag Wiebke Muhsal bei einer Landtagsrede am 13. September 2019:
Akzeptanz heißt, dass man etwas gut finden muss. Toleranz heißt, dass man es grundsätzlich gar nicht unbedingt bewerten muss, bewerten kann, aber dass man auf jeden Fall toleriert, dass andere Menschen wie auch immer leben. Und das ist selbstverständlich so. Selbstverständlich sollte Toleranz in der Schule auch vermittelt werden. Aber Akzeptanz, das geht zu weit.
Im Programm der sächsischen AfD zur Landtagswahl 2024 hieß es entsprechend: „Toleranz ist geboten, aber kein Kind soll zur Akzeptanz gedrängt werden.”
Zugleich bemüht sich die AfD um eine Trennung zwischen tolerablen und intolerablen LGBTIQ-Personen. Tolerabel sind demnach Homosexuelle, die unauffällig leben und keine Gleichberechtigung einfordern; intolerabel sind diejenigen, die als „laut schreiende perverse schrille Minderheit”
Als Abgeordneter der AfD, einer Partei, die von einer bekennend lesbischen Frau geführt wird, sage ich Ihnen an dieser Stelle ganz klar: Wenn Sie wirklich etwas für den Schutz sexueller Minderheiten tun wollen, dann reden Sie mal mit Ihrer Genossin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser darüber, aus aller Herren Länder importierte Gewalttäter abzuschieben. Denn nur das verhindert weitere tote und verletzte Christopher-Street-Day-Besucher, und nicht Ihre lächerliche Regenbogensymbolpolitik hier in diesem Haus.
Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die sich entsprechend äußernden Personen und Verbände der AfD LGBTIQ-Personen und deren Lebensweisen für nicht gleichwertig mit der heteronormativen und zweigeschlechtlichen Mehrheitsgesellschaft halten. Was Ute Sacksofsky im Hinblick auf religiöse Freiheit formuliert, gilt ebenso hier: „Toleranz bedeutet lediglich Duldung. Sie ist Parteinahme, denn religiös toleriert werden muss nur der, der dem falschen Glauben anhängt. Toleranz ist weniger als Gleichheit.”
Real existierenden gleichgeschlechtlichen Paaren, die Kinder erziehen, wird mit großer Skepsis begegnet. Im Programm zur bayerischen Landtagswahl 2023 heißt es: „Ideologisch motivierten Versuchen, die traditionelle Familie zu diskreditieren, stellen wir uns entgegen; insbesondere wollen wir den Kult um ‚Regenbogenfamilien’ eindämmen.”
Zwei-Geschlechter-Dogma und biologischer Essentialismus: Leugnung geschlechtlicher Vielfalt
Abschnitt betitelt „Zwei-Geschlechter-Dogma und biologischer Essentialismus: Leugnung geschlechtlicher Vielfalt“Weiter beruhen sowohl die Programmatik der Partei als auch zahlreiche Äußerungen ihrer Funktionär*innen auf einem biologischen Essentialismus und dem damit verbundenen Dogma, es gebe nur zwei Geschlechter.
In verschiedenen Wahlprogrammen wird diese Verbindung explizit formuliert: „Es ist eine biologische Tatsache und kein soziales Konstrukt, dass es genau zwei Geschlechter gibt: Frau und Mann.”
Die weite Verbreitung des Zwei-Geschlechter-Dogmas in der AfD belegt beispielsweise der Hashtag #nurzwei, den zahlreiche AfD-Funktionär*innen in den sozialen Medien verwenden.

Den hohen ideologischen Stellenwert verdeutlicht eine Aussage von Jean-Pascal Hohm, dem heutigen Bundesvorsitzenden der „Generation Deutschland”, bei einer Kundgebung in Cottbus im Januar 2024. Während seiner Rede erhob er die Zweigeschlechtlichkeit zusammen mit dem völkischen Nationalismus zur „Staatsräson”:
Es müssen Selbstverständlichkeiten, mit denen wir alle mal aufgewachsen sind, wieder gelten in diesem Land. Und diese müssen auch ausgesprochen werden und die müssen Staatsräson sein in Deutschland. Was wären solche Selbstverständlichkeiten, die wieder gelten müssen? Erstens: Deutschland ist das Land der Deutschen, darum heißt das Land auch Deutschland und nicht Siedlungsgebiet für Menschen aus aller Herren Länder. Zweitens: Es gibt nur zwei Geschlechter. Wer etwas anderes behauptet, der ist ein Ideologe, ein Opportunist oder einfach ein Idiot.
Die „Genderresolution” des Landesverbandes Baden-Württemberg stellt klar: „Die Trennung in ein biologisches und soziales Geschlecht ist eine pseudowissenschaftliche Erfindung.”
Basierend auf dem Zwei-Geschlechter-Dogma in Verbindung mit dem biologischen Essentialismus leugnen Verbände, Fraktionen und einzelne Funktionär*innen der AfD die gesellschaftliche Realität geschlechtlicher Vielfalt. Dies betrifft sowohl die Existenz von Transgeschlechtlichkeit (dazu unter A.V.2.b)bb)(2)(a)) als auch von Geschlechtern jenseits der Binarität Mann/Frau (dazu unter A.V.2.b)bb)(2)(b)).
Ablehnung von Transgeschlechtlichkeit
Abschnitt betitelt „Ablehnung von Transgeschlechtlichkeit“Die AfD macht in Wahlprogrammen, Gesetzentwürfen und Anträgen sowie durch Reden und Verhalten in den Parlamenten deutlich, dass sie die Existenz von Transgeschlechtlichkeit als einer gleichwertigen Variante des geschlechtlichen Empfindens und Ausdrucks ablehnt. Das Spektrum reicht von der vollständigen Leugnung („Das #Geschlecht ist eine unveränderbare #Eigenschaft. Man kann sein Geschlecht nicht wechseln”
Äußerungen, die leugnen, dass es überhaupt so etwas wie eine Transition gibt, finden sich sowohl auf programmatischer als auch auf der Ebene der Einzeläußerungen. Als Transition wird der Prozess bezeichnet, durch den eine trans oder nichtbinäre Person ihr Leben mit ihrer Geschlechtsidentität in Einklang bringt. Unterschieden wird zwischen einer sozialen, einer rechtlichen und einer medizinischen Transition, wobei nicht alle Schritte gegangen werden oder linear ablaufen müssen.
So spricht die AfD Thüringen in ihrem Landtagswahlprogramm von 2024 (faktenwidrig) davon, dass das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung es Minderjährigen erleichtern solle, „sich in eine medizinische Behandlung zu begeben, um eine vermeintliche Geschlechtsänderung vornehmen zu lassen, bei der es sich de facto um eine Verstümmelung handelt.”
In zahlreichen Äußerungen verweigern Funktionär*innen der AfD auch Personen, die sich einer körperlichen Transition unterzogen haben, die Anerkennung ihres Geschlechts. Dazu zählen pauschale Äußerungen wie „Transfrauen (=Männer)”
Geschlechtsangleichende Behandlungen werden regelmäßig als „Verstümmelung” diffamiert, wodurch der Achtungsanspruch der Betroffenen auf besonders gehässige Weise missachtet wird (dazu unter A.V.4.a)cc)). Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag Beatrix von Storch sagte am 31. Januar 2025 während einer Rede im Bundestag: „Da wird übrigens nichts angeglichen; das geht nämlich nicht. Da wird nur verstümmelt; das geht.”
Mit diesen Regelungen wird die Tür geöffnet für „geschlechtsangleichende Operationen” mit denen die Transgender-Menschen sich das äußere Erscheinungsbild des jeweils anderen biologischen Geschlechts geben wollen, die aber nichts anderes sind als verstümmelnde Kastrationen, die zur lebenslangen Unfruchtbarkeit beider Geschlechter führen.
Auch die Bundestagsfraktion macht in der Begründung eines Antrags zur Aufhebung des Selbstbestimmungsgesetzes deutlich, dass sie das Geschlecht von trans Personen nicht anerkennt:
Es ist nicht akzeptabel, dass Frauen, die vor häuslicher Gewalt fliehen, im Frauenhaus befürchten müssen, Transpersonen antreffen \sic]. Selbst wenn sichergestellt werden könnte, dass [diese Männer dort nicht mit schlechten Absichten anwesend sind, kann ihre alleinige Anwesenheit für die schutzbedürftigen Frauen eine psychische Belastung darstellen.
Dass die Bundestagsfraktion die selbst empfundene geschlechtliche Identität von trans Personen nicht anerkennt, wird in diesem Antrag auch explizit formuliert: „Das Leiden [einer trans Person], welches der eigenen Psyche entspringt, wird als Leidensdruck aufgrund der Gesellschaft missinterpretiert, die das eigene subjektive Empfinden in großer Mehrheit nicht teilt.”
Daneben finden sich auch vereinzelte anerkennende Äußerungen, etwa in einem Antrag der nordrhein-westfälischen AfD-Fraktion: „Auch Transsexuelle bewegen sich innerhalb der binären Geschlechterlogik und legen sehr viel Wert darauf, nach der Transition auch als Frau oder Mann — je nach Geschlecht — akzeptiert und angesprochen zu werden.”
Diese Aussagen stehen jedoch im Kontrast vor allem zu der Art und Weise, in der AfD-Funktionär*innen mit konkreten trans Personen umgehen. Es finden sich zahlreiche Belege von Deadnaming und Misgendering, darunter insbesondere der herablassende Umgang mit der damaligen Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer, der im Bundestagsplenum mehrfache Ordnungsrufe und Ordnungsgelder zur Folge hatte. Vor allem Beatrix von Storch, stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, tat sich mit diesem Verhalten hervor,
Leugnung der Existenz von Geschlechtern jenseits der Binarität Mann/Frau
Abschnitt betitelt „Leugnung der Existenz von Geschlechtern jenseits der Binarität Mann/Frau“In zahlreichen Äußerungen wird außerdem deutlich, dass Funktionär*innen der AfD die Existenz von Geschlechtern jenseits der Binarität von Mann und Frau leugnen. Maximilian Krah, Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Bundesvorstands, schrieb auf X: „Es gab nie und gibt keine ‚nicht-binären’ Menschen. Egal, was sich Gender-Irre zusammenspinnen.”
Die AfD positionierte sich vehement gegen die Einführung einer dritten Geschlechtsoption im Personenstand und lehnte die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab. Alice Weidel, Bundessprecherin und Fraktionsvorsitzende, sprach von „abstrusen genderpolitischen Empfehlungen” und erklärte, der „gestaltungspolitische Anspruch der Verfassungsrichter” sei „klar zurückzuweisen”; „Karlsruhe ist nicht der bessere Gesetzgeber”.
Im Bundestagswahlprogramm 2021 heißt es zwar, inter Personen seien „vollwertiger Teil unserer Gesellschaft”, zugleich wird es aber „für unangemessen” gehalten, „das biologische Regel-Ausnahme-Verhältnis umzukehren und für eine sehr geringe Zahl von Menschen neue Kategorien der geschlechtlichen Klassifizierung (z. B. durch Änderung der Toilettenordnung) einzuführen.”
Lediglich im oben bereits erwähnten Antrag der nordrhein-westfälischen AfD-Fraktion wird die „Geschlechtsoption ‚divers’” grundsätzlich anerkannt, allerdings mit der Einschränkung, dass diese „keine Option bei biologisch eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit und einer gefühlten Nicht-Zuordnungsbarkeit”
Dämonisierung: LGBTIQ als Feinde des Volkes
Abschnitt betitelt „Dämonisierung: LGBTIQ als Feinde des Volkes“Über die Vorstellung der Ungleichwertigkeit und die Leugnung geschlechtlicher Vielfalt hinaus zeigt sich in zahlreichen Äußerungen von AfD-Funktionär*innen eine Dämonisierung von LGBTIQ-Politik, die weit über eine bloße Ablehnung von Forderungen nach rechtlicher Gleichstellung hinausgeht. Vielmehr wird LGBTIQ-Akteur*innen unterstellt, in Wahrheit eine feindliche Agenda zu verfolgen, die gegen das deutsche Volk als solches gerichtet sei.
Der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider wird im Compact-Magazin folgendermaßen zitiert:
Wir, die Normalen, Vernünftigen, Verwurzelten haben erkannt, dass unser Feind das Regenbogenimperium ist, und im Widerstand gegen dieses Imperium steht uns Russland am nächsten. In Russland herrscht eine in der Tradition verwurzelte Lebensweise, die sich mehr und mehr als Gegenentwurf zur traditions-, identitäts- und geschlechtslosen Regenbogengesellschaft des Westens begreift.
In einem antisemitisch chiffrierten Post bezeichnete der Thüringer Bundestagsabgeordnete Christopher Drößler den CSD in Nordhausen als „von globalistischen Kapitalkräften finanzierte Dekadenzpropaganda”, die „unsere nationale Substanz” untergrabe und „ein werteimperialistisches Werkzeug der Besatzer” sei.
Liebe Freunde, die nennen sich „they/them”. Das ist Mehrzahl. Wo hatten wir das schon Mal? Wir hatten das in der Bibel. „Mein Name ist Legion.” Die haben Dämonen in sich! Und wir werden diese Dämonen austreiben! Ich bin gläubiger Christ! Und ich kämpfe für die Christen, für die Familien! Gott segne euch alle! Ihr braucht nicht die Drag-Lesung, ihr braucht die Bibel, die Bibel solltet ihr lesen! Jesus Christus ist die Erlösung!
Es geht in solchen Aussagen nicht nur darum, dass LGBTIQ-Personen keine gleichen Rechte zukommen sollen, sondern ihnen werden boshafte Ziele unterstellt — die Rede ist zum Beispiel von einer „perversen Regenbogenagenda”
Dabei wird die öffentliche Sichtbarkeit von LGBTIQ-Personen nicht nur abgelehnt, sondern auch als „Propaganda” verunglimpft. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion im Bundestag forderte, „jeglicher Form von ‚LSBTIQ*‘-Propaganda, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, die Finanzierung zu streichen”.
Wir schützen die Familie aus Vater, Mutter und Kindern nicht, weil wir andere Lebensentwürfe hassen oder ablehnen, […] sondern weil Ihre Queerpropaganda sie zur ‚heteronormativen Kleinfamilie’ erniedrigen will und weil Sie aus dem Normalfall einen Verdachtsfall machen wollen. Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren. […] Dafür, dass wir das tun, werden wir uns auch nicht bei fett dotierten, queerextremen Beauftragten entschuldigen. […] Ich fordere die Regierung auf, sämtliche staatlich geförderte Regenbogenpropaganda aus dem Haushalt zu streichen. Die breite Mehrheit der Bürger Deutschlands hat es satt, sich von einer verwirrten, fanatisierten und privilegierten Queermeute […] die Welt erklären zu lassen und das Normale zu kriminalisieren, meine Damen und Herren.
Hinter der Rede von „Propaganda” steht die Vorstellung, dass Maßnahmen zur Förderung von Akzeptanz letztlich gefährliche Werbung für LGBTIQ-Lebensweisen seien und Menschen — insbesondere Kinder — dazu verleiten könnten, selbst LGBTIQ zu werden. Diese Kritik läuft darauf hinaus, dass Menschen nicht LGBTIQ sein sollten, was die oben beschriebene Vorstellung von Ungleichwertigkeit unterstreicht. Die sachsen-anhaltische AfD-Fraktion antwortete auf die Frage des LSVD, wie sie Schulaufklärung durch LGBTIQ-Jugendliche ermöglichen werde: „Gar nicht. Dies läuft darauf hinaus, dass sexuelle Abweichungen attraktiv erscheinen und den Schülern schmackhaft zu machen. An der Schule darf in keinem Fall für abweichende sexuelle Neigungen geworben werden.”
Ein Großteil der Dämonisierung läuft darauf hinaus, LGBTIQ-Aktivist*innen zu unterstellen, sie würden Kinder gefährden und letztlich auf eine Normalisierung von Pädophilie hinarbeiten. Besonders drastisch äußerte sich dies, als die Schwulenberatung Berlin zwei Kitas gründete. Die Junge Alternative Berlin organisierte eine Kundgebung dagegen; Kristin Brinker, Mitglied des Abgeordnetenhauses und AfD-Landesvorsitzende, schrieb dazu auf ihrer Facebook-Seite:
Heute bei der #Kundgebung Pädo-Kita verhindern von der Junge Alternative Berlin!
[…]
🚫 Gegen die Normalisierung von Pädophilie.
✅ Für den Schutz unserer Kinder.
🚫 Gegen die Indoktrination in Schulen und Kitas.
Auch der familienpolitische Sprecher der AfD im Abgeordnetenhaus Tommy Tabor äußerte sich auf der Webseite der AfD-Fraktion Berlin wie folgt:
Die Besessenheit gewisser Kreise mit kindlicher Sexualität verwirklicht sich hier derart übergriffig, dass es das Berliner Netzwerk Kinderschutz auf den Plan rufen sollte.
Die Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst schrieb auf dem Blog journalistenwatch einen Beitrag mit dem Titel „Kinderopfer. Regenbogen, Regenbogen über alles: Pädophilie und schwul-lesbische Kindergärten”. Darin heißt es unter anderem:
Man muss gar nicht streng katholisch sein, um die perverse Abartigkeit des derzeit laufenden Gesellschaftsexperiment festzustellen, an dem wir alle teilnehmen, ohne gefragt worden zu sein.
Skrupellose Gesellschaftsklemptner [sic] machen mit geradezu satanisch anmutender Lust und Energie noch nicht mal vor unschuldigen Kindern halt.
Das Konzept der Kita nennt sie „pädophile ‚Pädagogik’”. In Bezug auf die biblische Geschichte der Arche Noah schreibt sie von einem „verdorbene[n] Teil der Menschheit” und von der Sintflut als „Säuberung von dieser Sünde”:
Interessant, dass Gott anscheinend immer dann sauer wird, wenn seine Schöpfung (Mann, Frau und die Losung „Seid fruchtbar und mehret euch”) pervertiert wird. Und in der Tat: Angesichts der heutigen, „bunten” Gemengelage ist es keine Frage mehr, ob Gott sauer wird — sondern nur noch wann, und wie er seinen Zorn äußert.
Die Dämonisierung von LGBTIQ-Akteur*innen liefert die ideologische Rechtfertigung für Forderungen danach, LGBTIQ-Personen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.
Verdrängung aus der Öffentlichkeit: Von Unsichtbarmachung bis Verbot
Abschnitt betitelt „Verdrängung aus der Öffentlichkeit: Von Unsichtbarmachung bis Verbot“Führende Funktionär*innen der AfD problematisieren, dass sie mit LGBTIQ-Lebensweisen konfrontiert werden, und fordern ihre Verdrängung aus der Öffentlichkeit.
Verdrängung im Allgemeinen
Abschnitt betitelt „Verdrängung im Allgemeinen“In einer Pressemitteilung vom 25. Februar 2022 zitiert die baden-württembergische AfD-Fraktion die Landtagsabgeordnete Carola Wolle folgendermaßen:
Die geschlechtliche Identität gehört zur interindividuellen Wesenhaftigkeit des Menschen, und zwar von Anbeginn der Evolution. Wenn Buschmann auf Menschen verweist, die sich nicht ihrem im Geburtenregister eingetragenen Geschlecht zugehörig fühlen und darum „schwierige und belastende Phasen der Identitätsfindung” durchlebten, dann mag das ja stimmen. Aber das sind private, individuelle Probleme, die keinesfalls durch einen Nanny-Staat reglementiert und damit ungefragt einer Mehrheit aufoktroyiert gehören!
Diese und ähnliche Äußerungen konstruieren eine scharfe Trennung zwischen der Sphäre des Privaten auf der einen Seite und der Sphäre des Öffentlichen auf der anderen. So heißt es beispielsweise in den Antworten der AfD Sachsen-Anhalt auf die Wahlprüfsteine des LSVD im Jahr 2021: „Grundsätzlich geht die AfD davon aus, dass die sexuelle Neigung eine reine Privatsache ist und mithin nichts, womit sich die Politik explizit beschäftigen sollte.”
Viele AfD-Funktionär*innen leugnen diesen Umstand. Indem LGBTIQ-Personen und ihre Lebensweisen rhetorisch auf den Raum des Privaten begrenzt werden, wird ihnen die Möglichkeit verweigert, sich öffentlich und damit politisch für ihre Anliegen einzusetzen. Dies illustriert eine Rede des Landtagsabgeordneten Horst Förster aus Mecklenburg-Vorpommern im September 2024:
Das Dogma der sexuellen Vielfalt erklärt sich aus einer zeitgeistigen Überhöhung individueller Bedürfnisse über existenzielle Regeln unseres Daseins. […] Dieses Denken lässt jeden Respekt vor dem, was uns die Schöpfung vorgibt, vermissen. Natürlich haben Menschen, die mit ihrem biologischen Geschlecht nicht zurechtkommen, dieselben bürgerlichen Rechte, und niemand ist berechtigt, ihnen Leid zuzufügen. […] Das ist völlig selbstverständlich. Natürlich ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass es für diese Menschen Beratungsstellen gibt. Was aber nicht geht, ist, hier ein Diskriminierungsphänomen aufzubauen und die Sexualproblematik einer kleinen Minderheit normgebend in die Gesellschaft, ja, sogar in die Schulen zu tragen und andere damit zu konfrontieren, denn es ist an der Zeit, ein Grundrecht auf Normalität auszurufen, das heißt, unbelästigt so zu sein, wie es der natürlichen Ordnung und unseren kulturellen Vorstellungen entspricht. Und dazu gehört auch, sich nicht mit den sexuellen Eigenheiten einer Miniminderheit von weit unter einem Prozent der Bevölkerung befassen zu müssen.
Danach wird die Konfrontation mit LGBTIQ-Lebensweisen, die „der natürlichen Ordnung und unseren kulturellen Vorstellungen” nicht entsprächen, als Belästigung wahrgenommen. Das begründet ideologisch das Ziel, LGBTIQ-Personen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Auch wenn die AfD ihrer Rhetorik nach behauptet, nicht „homophob” zu sein, sondern lediglich keinen „Kult” aus LGBTIQ-Identitäten machen zu wollen,
Die Bundestagsabgeordnete Christina Baum erklärte, die AfD stelle sich „schützend vor Homosexuelle”, formulierte aber eine Bedingung: „die Anerkennung des Primates der klassischen Familie bestehend aus Mutter, Vater und Kindern und eigene Zurückhaltung durch weniger aggressives Auftreten in der Öffentlichkeit.”
Es waren bessere Zeiten, in denen die Leute ihre Sexualität geheim gehalten haben, statt alle Welt ungefragt damit zu belästigen. Vor allem sind es fast immer die Perversen, die mit ihrer Sexualität hausieren gehen.
Christian Braun, Stadtrat in Erfurt, formulierte in Bezug darauf, dass in einer Hanauer Tiefgarage drei „Vielfalt-Parkplätze” in Regenbogenfarben eingerichtet worden waren:
Das solch aufdringliche Aktionen erst den Unmut der Bevölkerung auf angesprochene Gruppen zieht, scheint diesen fanatischen Politikern egal zu sein. Es würde ansonsten niemanden kümmern, was Homosexuelle hinter verschlossener Tür so treiben.
In Zitaten wie diesem wird die Ablehnung von Symbolen wie den Regenbogenfarben mit einer Abwertung von LGBTIQ-Personen verbunden: Es geht nicht nur um die Kritik an einer politischen Position, sondern darum, dass LGBTIQ-Personen (in diesem Fall Homosexuelle) ihre Identität nur „hinter verschlossener Tür” ausleben sollen.
Deutlich wird dieser Zusammenhang auch in einem Facebook-Beitrag des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten und späteren Co-Landesvorsitzenden Emil Sänze vom 13. April 2022: „Wir beschädigen uns selbst, wenn wir jetzt die Regenbogenfahne das Symbol der Schwulen vor öffentliche Gebäude hängen.”
Politik und ideologisch geprägte gesellschaftliche Dekadenzen haben im Sport nichts zu suchen! #DFB-#Auswärtstrikot in pink-lila. Farbe der gleichgeschlechtlichen Angehörigen der #Regenbogensekte. Ganz ohne Deutsche #Nationalfarben schwarz-rot-gold.
Ziel der Kritik ist nicht, dass mit den Farben „pink-lila” ein bestimmter politischer Inhalt transportiert werde, sondern dass diese Farben für die „gleichgeschlechtlichen Angehörigen der Regenbogensekte” — also Schwule und Lesben — stünden, die darüber hinaus als „ideologisch geprägte gesellschaftliche Dekadenzen” herabgewürdigt werden.
In der brandenburgischen Stadt Falkensee forderte die AfD in der Stadtverordnetenversammlung, „die öffentliche Zurschaustellung der sogenannten Regenbogenfahne auf allen öffentlichen Plätzen und Gebäuden im Stadtgebiet Falkensee zu verbieten”. In der Begründung wird behauptet, die Regenbogenfahne stehe „zunehmend für problematische Ideologien und Praktiken, die die moralischen und gesellschaftlichen Grundlagen unserer Gemeinschaft im Havelland untergraben”, darunter „Sexualisierung und Beeinflussung von Kindern”, „Genitalverstümmelung und Hormonvergabe an Minderjährige”, „Leugnung biologischer Tatsachen” sowie den Missbrauch „religiöser Symbole und christlicher Werte”. Die Bewegung, für die die Regenbogenfahne stehe, untergrabe „die traditionelle Familie, die Sicherheit unserer Kinder und die biologische Realität”.
Der Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf forderte auf TikTok ein Verbot der Regenbogenfahne nach georgischem Vorbild: „Schluss mit dem Regenbogen! Georgien hat den Mut, das zu tun, was viele europäische Länder nicht mehr wagen, Traditionen und Werte zu schützen.” Er betonte, es sei „keine Diskriminierung”, denn: „Diese Menschen können ihre Neigungen ausleben, aber nicht in der Öffentlichkeit und nicht mit dem Bewusstsein die Mehrheit abzubilden und die Gesellschaft vorzuführen.”
Mehrere AfD-Funktionär*innen beziehen sich zudem positiv auf Russland und Ungarn als Vorbilder für eine Politik, mit der LGBTIQ-Personen aus der Öffentlichkeit verdrängt werden sollen. Der Landesvorsitzende der AfD Bayern und Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka lobte auf Facebook eine ungarische Verfassungsänderung, die „nach Ansicht vieler das Verbot von Pride-Paraden stützt”, und kommentierte: „Respekt!”
Ablehnung des Christopher Street Day und Verbotsforderungen im Besonderen
Abschnitt betitelt „Ablehnung des Christopher Street Day und Verbotsforderungen im Besonderen“Viele Funktionär*innen äußern sich kritisch gegenüber den CSD- beziehungsweise Pride-Paraden. Besonders drastisch sind die Forderungen nach einem Verbot. Diese werden jedoch nur von manchen Funktionär*innen geäußert, weswegen sie in diesem Gutachten nicht eingehender als eigenständige rechtliche Maßnahme betrachtet werden. Gerade in Verbindung mit herabwürdigenden Äußerungen wie „perverse Pride-Paraden”
Das Ziel der Verdrängung aus der Öffentlichkeit macht ein Facebook-Post von Christina Baum deutlich. Darin bestätigte sie die Zusammenfassung eines Presseberichts, der mehrere ihrer Äußerungen in einen Zusammenhang gebracht hatte:
Klare Statements werden auch von der Presse aufgegriffen:
[…] „Homo- und Transsexualität sollen per Gesetz quasi aus der Öffentlichkeit verschwinden”, twitterte Baum und ergänzte: „Bravo, Herr Orbán! Schluss mit den Sexualexperimenten an unseren Kindern. Mann und Frau sind Vielfalt genug.
Schluss machen will Baum auch, wie sie am Montag auf ihrer Facebook-Seite postete, mit den weltweit bekanntesten Paraden von Homosexuellen: „Ich fordere”, schrieb Baum, „ein Verbot des Christopher Street Day.”
Das Ziel, Homosexuelle und trans Personen aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, wird hier explizit mit einem CSD-Verbot in Verbindung gebracht. Am selben Tag postete Baum ein Sharepic auf Facebook mit dem Text: „Zum Schutz unserer Kinder: Ich fordere ein Verbot des Christopher Street Day! Es gibt keine Akzeptanz für die Zurschaustellung sexueller Obszönitäten!”
Daneben sagte der EU-Abgeordnete Tomasz Froelich in einer Rede im EU-Parlament am 2. April 2025:
Sie stören sich mal wieder an Ungarn. Warum? Weil Viktor Orbán Kinder vor dem Woke-Virus schützen möchte und deshalb Pride-Paraden verbietet. Richtig so! Das ist Ungarns gutes Recht. Denn was einige auf der Pride dort veranstalten, gehört vielleicht noch ins Schlafzimmer, aber ganz bestimmt nicht auf die Straße. Wenn unter dem Deckmantel der sexuellen Freiheit öffentlich vor Kleinkindern kopuliert wird, dann ist das sexueller Kindesmissbrauch. So was passiert dort. So was gehört verboten.
Zwar bezieht sich Froelich hier auf vermeintliche sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Doch aus anderen seiner Äußerungen wird deutlich, dass er auch unabhängig davon für ein allgemeines CSD-Verbot plädiert. In einer Folge des Podcasts der Jungen Alternative / Generation Deutschland Baden-Württemberg sagte Froelich in Bezug auf Russland: „Man sieht diese linksliberalen Auswüchse der Degeneration und Dekadenz, die sieht man dort auch nicht so. Es gibt in Moskau keinen Christopher Street Day, ja, der hier meiner Meinung nach in Deutschland verboten gehört.” Diesen Videoauszug postete er am 18. Juli 2023 auf X und schrieb dazu: „‚Der CSD gehört verboten!’”
Die Junge Alternative / Generation Deutschland schrieb am 24. Juli 2023 auf Telegram:
CSD VERBIETEN! Sexualität ist Privatsache. Und Heterosexualität ist die soziale Norm und die biologische Grundlage unserer Existenz. Wir sind heteronormativ und nicht, um einen Kampfbegriff der Linken zu verwenden, „homophob”. Die Aufdringlichkeit, mit der Heterosexualität als Norm bekämpft wird, erreicht bisher unbekannte Ausmaße […] Der CSD normalisiert die Sexualisierung aller Lebensbereiche, pathologische Verhaltensweisen und einen Exhibitionismus, der selbst vor Kleinkindern nicht Halt macht. Wir lehnen das ab: Dem CSD gehören alle öffentlichen Gelder gestrichen! Und noch besser wäre es, wenn man ihn ganz verbieten würde.
In diesem Beitrag wird die Verbindung zwischen einer explizit heteronormativen Ideologie und der Forderung nach einem CSD-Verbot deutlich. Gleich im ersten Satz heißt es, dass Sexualität „Privatsache” sei. Daran schließt jedoch eine einschränkende Formulierung an, laut der Heterosexualität „die soziale Norm und die biologische Grundlage unserer Existenz” sei. Hieran wird deutlich, dass es — unabhängig von etwaigen exhibitionistischen oder anderweitig problematischen Handlungen auf CSDs — bei der Forderung nach einem CSD-Verbot grundlegend darum geht, von der heterosexuellen Norm abweichende Sexualitäten aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Ein Beitrag mit demselben Inhalt wurde ebenfalls am 24. Juli 2023 von der Jungen Alternative Sachsen
Die niedersächsische Landtagsabgeordnete und Landesvorständin Vanessa Behrendt schrieb am 13. Juli 2024 auf X: „Der #CSD ist zu einer Veranstaltung für Fetisch-Ferkel verkommen, die verboten gehört!”
So geht Kinderschutz: In Ungarn sind LGBTQ+-Veranstaltungen mittlerweile verboten, jegliche LGBTQ+-Inhalte in Fernsehen, Filmen, Werbung und Literatur, die für Minderjährige zugänglich sind, untersagt. Sobald wir als AfD in Regierungsverantwortung sind, werden wir es Ungarn gleichtun. Verlasst euch drauf.
Diese Maßnahmen gehen noch über ein CSD-Verbot hinaus, denn es geht allgemein um „LGBTQ+-Veranstaltungen”.
Grundtendenz einer LGBTIQ-feindlichen Ideologie
Abschnitt betitelt „Grundtendenz einer LGBTIQ-feindlichen Ideologie“Fraglich ist, ob aus den dargestellten Äußerungen insgesamt der Schluss gezogen werden kann, die AfD sei von einer LGBTIQ-feindlichen Ideologie geprägt. Dafür darf es sich bei den dokumentierten Aussagen nicht um eine Randerscheinung einzelner Akteur*innen handeln, sondern sie müssen quer durch alle Ebenen und Strukturen der Partei auftreten. Dieses Bild wird durch die weiteren Belege, die im Anhang zu finden sind, ergänzt.
Die ideologische Abwertung von LGBTIQ-Personen durch Funktionär*innen der AfD folgt zusammenfassend einer vierstufigen Eskalationslogik. Auf der ersten Stufe steht die Vorstellung der Ungleichwertigkeit: Die Äußernden unterscheiden konsequent zwischen Toleranz (als bloßer Duldung) und Akzeptanz (als positiver Anerkennung), wobei Letztere abgelehnt wird. Gleichgeschlechtliche Paare werden zwar geduldet, aber nicht als gleichwertig angesehen; Regenbogenfamilien werden teils als Ausdruck von „Dekadenz” und „Degeneration” diffamiert.
Auf der zweiten Stufe steht ein biologistisches Zwei-Geschlechter-Dogma, mit dem AfD-Funktionär*innen die Existenz geschlechtlicher Vielfalt leugnen. Gerade dieses Dogma wird von sämtlichen Teilen der Partei getragen, wie sich insbesondere in der Verankerung in Wahlprogrammen zeigt, und regelmäßig öffentlich kommuniziert; es hat den Status eines unumstößlichen Grundsatzes. Transgeschlechtlichkeit wird darauf aufbauend entweder vollständig geleugnet oder auf eine psychische Störung reduziert. Selbst in Verlautbarungen wie einem Entschließungsantrag der Brandenburger Fraktion, in dem eingangs von „der unstrittigen Existenz von Transgenderpersonen” die Rede ist, werden trans Frauen konsequent als Männer bezeichnet, wodurch ihnen ihre geschlechtliche Identität pauschal abgesprochen wird.
Auf der dritten Stufe findet eine Dämonisierung statt: LGBTIQ-Bewegungen werden als feindliche Kräfte dargestellt, die eine gegen das deutsche Volk gerichtete Agenda verfolgten. Die Rede ist von „Regenbogenpropaganda” oder einer „perversen Regenbogenagenda”. Besonders häufig wird LGBTIQ-Aktivismus mit Pädophilie in Verbindung gebracht, etwa wenn Aufklärungsprojekte oder von queeren Trägern betriebene Kindertagesstätten pauschal als Gefährdung von Kindern dargestellt werden.
Auf der vierten Stufe schließlich zielen Funktionär*innen der AfD darauf ab, LGBTIQ-Personen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Funktionär*innen konstruieren eine scharfe Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem und fordern, dass LGBTIQ-Identitäten im Privaten gelebt werden und sich öffentlich zurückhalten sollen. Dies äußert sich unter anderem in Forderungen nach einem Verbot des Christopher Street Day (CSD). Mehrere Funktionär*innen beziehen sich positiv auf die restriktive Gesetzgebung in Russland, Ungarn und Georgien als Vorbilder. Die CSD-Verbotsforderung wird zwar nicht von allen Funktionär*innen geteilt, steht aber in engem Zusammenhang mit herabwürdigenden Äußerungen, die nicht nur politische Inhalte zum Ziel haben, sondern die öffentliche Sichtbarkeit von LGBTIQ-Personen als solche zum Problem erklären.
Entsprechende Einstellungen ziehen sich örtlich und hierarchisch durch sämtliche Ebenen der Partei. Das zeigt sich in parlamentarischen Initiativen und sonstigen Verlautbarungen der Fraktionen ebenso wie in Einzeläußerungen der Funktionär*innen. Es finden sich relevante Äußerungen von sechs der vierzehn gegenwärtigen Bundesvorstandsmitglieder
Es gibt keine nennenswerten Strömungen in der Partei, die andere Auffassungen vertreten. Lediglich aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen finden sich Äußerungen, in denen von „volle[r] Akzeptanz” die Rede ist und Transitionen sowie der Geschlechtseintrag divers anerkannt werden. Der ausgesprochenen LGBTIQ-Feindlichkeit besonders äußerungsaktiver Funktionär*innen — zum Beispiel Beatrix von Storch, Martin Reichardt oder Vanessa Behrendt — widerspricht niemand. Auch die lesbische Parteisprecherin Alice Weidel oder die Gruppe der Alternativen Homosexuellen (AHO) sprechen sich nicht direkt gegen die LGBTIQ-feindlichen Äußerungen aus.
Die von den aufgeführten Funktionär*innen der AfD angestrebte Geschlechterordnung ist auch eng mit dem völkischen Nationalismus der Partei verknüpft: Die heterosexuelle Kernfamilie gilt als „Keimzelle der Gesellschaft”, deren vorrangiger Zweck die Zeugung von Kindern sei, um den Fortbestand des ethnisch verstandenen deutschen Volkes zu sichern. In den Wahlprogrammen und öffentlichen Äußerungen der AfD zeigt sich dieses Denken durchgängig. Die Partei propagiert das Leitbild der „normalen Familie aus Vater, Mutter und Kindern” und stellt es in direkten Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und dem vermeintlichen „Aussterben” des deutschen Volkes. LGBTIQ-Lebensweisen werden als minderwertig dargestellt, weil sie keinen Beitrag zum „Fortbestand des Volkes” leisteten. Die heteronormative Ideologie der AfD steht dadurch in unmittelbarem Zusammenhang mit der in der Partei verbreiteten rassistischen Verschwörungserzählung des „Großen Austauschs” (siehe oben A.II.2.b)cc)).
In ihrer Grundtendenz ist die AfD damit insgesamt von einer LGBTIQ-feindlichen Ideologie geprägt.
Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD im Hinblick auf LGBTIQ-Personen kann sich erst aus angestrebten rechtlich konkretisierten Maßnahmen und/oder einem Verhalten ihrer Anhänger*innen ergeben. Diese sind allerdings im Lichte der vielzähligen rein ideologischen programmatischen und Einzeläußerungen auszulegen. Die vorangegangenen Ausführungen zeigen, dass führende Funktionär*innen der AfD rhetorisch den vollwertigen Subjektstatus von LGBTIQ-Personen in Frage stellen — etwa durch Pathologisierungen („krankhaft”, „Abartigkeiten”, „Perversitäten”), durch die systematische Verweigerung der geschlechtlichen Identität von trans Personen (Deadnaming, Misgendering) sowie durch Dämonisierungen, die LGBTIQ-Aktivismus pauschal mit Pädophilie in Verbindung bringen. Wenn führende Funktionär*innen und Mandatsträger*innen öffentliche LGBTIQ-Sichtbarkeit zu einer Bedrohung von Kindern und Familie erklären und dabei Regenbogenfamilien als Ausdruck von „Dekadenz” und „Degeneration” bezeichnen, bleibt zwar offen, welche Mittel genau ergriffen werden sollen, um diese konstruierte Bedrohung abzuwenden. Die Sprache des Pathologischen und des Kindesschutzes begründet aber eine Argumentationsgrundlage dafür, dass LGBTIQ-Personen nicht als gleichwertig, sondern als zu regulierendes gesellschaftliches Problem zu behandeln sind.