Das BfV-Gutachten behandelt den Antisemitismus als eigene Kategorie, misst ihm im Ergebnis jedoch nachrangige Bedeutung zu. Das Bundesamt konnte insoweit keine antisemitische Grundtendenz der Gesamtpartei feststellen. Dementsprechend zieht auch Ogorek diesen Themenbereich in seiner exemplarischen Belegauswertung nicht eigenständig heran und klammert ihn bei seiner quantitativen Gesamtauswertung ausdrücklich aus — eben weil das BfV die gesammelten Belege selbst als zum Nachweis einer entsprechenden Grundhaltung unzureichend bewertet hat.
Auch in der bisherigen Rechtsprechung zur AfD spielt der Antisemitismus keine tragende Rolle.
Die Auswertung der im BfV-Gutachten gesammelten und auch anderweitig bekannten Belege ergab, dass diese Prüfungsdimension zwar nicht ignoriert werden darf, aber keinen Schwerpunkt bilden wird.