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Androhung/Ankündigung von Strafverfahren gegen Richter*innen

Eine erhebliche Anzahl an AfD-Funktionär*innen droht oder kündigt Richter*innen wegen getroffener Entscheidungen Strafverfahren an.

Die im Folgenden paraphrasierten oder verkürzt dargestellten Äußerungen werden im Anhang unter D.II.1 im Volltext dargestellt, weitere ähnliche Äußerungen finden sich im Anhang unter D.II.2.

Einzelne Funktionär*innen beziehen sich auf Urteile, die sie als entweder zu milde (insbesondere bei Täter*innen mit Migrationsgeschichte oder ausländischer Staatsbürgerschaft) oder zu scharf (bei Täter*innen aus dem politisch rechten Spektrum) wahrnehmen und stellen diese Urteile pauschal als strafwürdig dar, ohne dass erkennbar wäre, warum diese die Tatbestands­merkmale einer Straftat, insbesondere der Rechtsbeugung nach § 339 StGB, erfüllen sollten.

So erklärte der Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen Björn Höcke im September 2025 in einer Rede, die „verantwortlichen Richter und Staats­anwälte” für eine Gerichtsentscheidung müssten „vor Gericht gestellt” und „der Gerechtigkeit zugeführt werden”. Auch in dem zugehörigen X-Post schrieb er:

Elon Musk hat Recht!
Die verantwortlichen Staatsanwälte und Richter müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Höcke bezog sich dabei auf den Mord an Liana K. am 11. August 2025. Der irakische Tatverdächtige sollte bereits im Juli 2025 ausgewiesen werden, ein Antrag der Ausländerbehörde auf Abschiebehaft wurde vom Amtsgericht Hannover allerdings als unzulässig abgewiesen. Andere Entscheidungen lagen zum Zeitpunkt des Posts noch nicht vor, sodass Höcke erkennbar Bezug auf die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover nimmt.

Im März 2023 erklärte Höcke bezogen auf das Strafverfahren gegen Michael Ballweg, dieser sei „ein politischer Gefangener” und man könne „nur hoffen, daß die willigen Vollstrecker in der Justiz einst zur Rechenschaft gezogen werden”. Ballweg war wegen des Verdachts, über Spendenaufrufe für „Querdenken” erworbenes Geld für private Zwecke genutzt zu haben, im Juni 2022 in Untersuchungshaft genommen und im März 2023 angeklagt worden.

Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Beatrix von Storch, damals auch Mitglied des Bundesvorstands, forderte im April 2018, man solle Richter*innen, die „solche Urteile” sprächen — gemeint war die ‚Verkürzung’ einer Gefängnisstrafe wegen Haftempfindlichkeit aufgrund fehlender Deutschkenntnisse —, „gleich selbst den Prozess machen”. Der Bundestags­abgeordnete Karsten Hilse kündigte in Bezug auf ein Strafverfahren gegen eine Ärztin, die Maskenatteste ausstellte, an, die AfD werde „dieses Unrecht aufarbeiten und die Verantwortlichen ihrer gerechten Strafe zuführen”. Harald Laatsch, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, erklärte im November 2024, die „Beteiligten Richter, Staatsanwalt, Polizeidirektor” an den Verfahren wegen der Bezeichnung von Robert Habeck als „Schwachkopf” und gegen Bianca Deubel wegen eines Posts von 2018 gehörten „in den Knast”. Er verbindet dabei zwei in keiner Weise zusammenhängende Verfahren — eine Hausdurchsuchung in Haßberge 2024 und ein Strafverfahren in Gießen 2018 — zu einem nicht näher begründeten strafrechtlichen Vorwurf.

Der Thüringer Landtagsabgeordnete Thomas Benninghaus erklärte im April 2025, bezogen auf die Verurteilung des Chefredakteurs des Deutschland-Kuriers David Bendels wegen Postens eines Bildes von Nancy Faeser mit einem Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit” zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, er hoffe „auf Hausdurchsuchung” bei dem entscheidenden Richter, „um aufzuklären, ob und in welcher Art und Weise und vor allem durch wen” dieser beeinflusst wurde.

Der Reutlinger Stadtrat Hansjörg Schrade postete im September 2024 ein Zitat aus einem X-Post von „Prof. Gierhake”, wonach „Herrn Bundesverfassungs­gerichts­präsidenten Harbarth Handschellen” anzulegen seien, weil das Bundesverfassungsgericht dem RKI im Verfahren zur einrichtungsbezogenen Impf­pflicht 2022 „statt echten Prüfungsfragen” nur „offenkundig völlig sinnlose Scheinfragen” gestellt habe, dies lasse sich „nur mit Korruption im fortgeschrittenen Stadium erklären”.

Gerhard Vierfuß, zuletzt Kandidat für die Landtagswahl 2024 in Brandenburg, forderte im Juli 2022, die „Verwaltungsrichter aus Osnabrück […] wegen Rechtsbeugung” anzuklagen. Er zitierte dabei aus einem Artikel auf dem Blog „SciFi” mit dem Titel „Furchtbare Juristen — Heute: Rechtsbeugung am Verwaltungsgericht Osnabrück”, wonach das Urteil auf der Falschaussage basiere, Ungeimpfte hätten ein höheres Risiko, mit dem Corona-Virus infiziert zu werden, und die entscheidenden Richter hätten dies „durch eine Anwendung normalen und gesunden Menschenverstands” wissen können.

Pauschale Forderungen nach zahlreichen Verfahren / Verurteilungen

Abschnitt betitelt „Pauschale Forderungen nach zahlreichen Verfahren / Verurteilungen“

Andere Funktionär*innen der Partei gingen noch weiter: Sie kündigten an, nicht nur einzelne Richter*innen aufgrund konkreter Entscheidungen strafrechtlich zu verfolgen, sondern erklärten pauschal, dass sich eine Vielzahl von Richter*innen durch ihre Entscheidungen fortlaufend strafbar mache und von der AfD künftig ‚zur Verantwortung gezogen’ werde.

Der Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf, auch Mitglied im Landes­vorstand Sachsen, drohte Richter*innen etwa im Februar 2026 auf X klar Fest­nahmen wegen angeblicher Rechtsbeugung an:

Habt ihr wirklich gedacht, Euer Mißbrauch der Exekutive, Eure Einmischung in demokratische Prozesse und Eure Brandmauer-Gaga geht ewig so weiter? Echt? Dann pass mal auf! Die US-Regierung hat gestern über 250 Richter wegen Rechtsbeugung festnehmen lassen, quer durch alle Instanzen. Meine Erfahrung sagt mir, in Europa werden die Dinge immer mit einiger Verspätung umgesetzt. Aber SIE WERDEN UMGESETZT!

Am selben Tag erklärte er, er halte im Einzelnen dargestellte, weitgehende Kategorien von Urteilen für „Rechtsbeugung” — dies sei zwar nur seine Meinung, aufgrund der „weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft[en]” würden „[n]eue Mehrheiten” jedoch „auch neue rechtliche Wirklichkeiten” schaffen.

Der Reutlinger Stadtrat Hansjörg Schrade schrieb im November 2024 auf Telegram:

Eine gute Zukunft wird es nur mit einer neuen Justiz und vielen neuen Insassen in den Gefängnissen aus der alten Justiz geben.

Gerhard Vierfuß, zuletzt Kandidat für die Landtagswahl 2024 in Brandenburg, kündigte im Juli 2022 an:

Wir werden viele Verfahren wegen Rechtsbeugung zu führen haben.

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