Programmatik
Die JA hatte zwei programmatische Schriften. Der „Deutschlandplan” aus dem Jahr 2018 wurde 2019 entschärft.
Der Deutschlandplan wurde im Oktober 2022 vom Programm „Jugend, die vorangeht!” abgelöst. Dieses galt bis zur Auflösung der JA im März 2025. Das OVG Münster stellte im Rahmen der Verdachtsfalleinstufung der JA fest, dass sich aus dem neuen Programm keine inhaltliche Distanzierung von den im „Deutschlandplan” formulierten Zielsetzungen ergebe, da es sich lediglich in Umfang und Konkretisierungsgrad vom früheren Programm unterscheide, aber keine gegenläufigen Forderungen aufstelle.
Das OVG Münster stellte fest, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die politischen Zielsetzungen der JA die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage stellen. Zu den zentralen politischen Vorstellungen der JA gehöre die Annahme, dass es eine von der Staatsangehörigkeit unabhängige „ethnische” oder „ethnisch-kulturelle” Volkszugehörigkeit gebe, die von entscheidender Bedeutung für die Bewahrung der deutschen Kultur und Identität sei. Es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die JA deutschen Staatsangehörigen mit Migrationsgeschichte nur einen abgewerteten Status zuspreche.
Insbesondere lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass Muslim***innen wegen ihres Glaubens diskriminiert werden sollten und ihnen der Schutz des Art. 4 GG versagt werden solle.