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Verächtlichmachung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten

Anhänger*innen der AfD missachten durch ihr Verhalten die Menschenwürde von trans, nichtbinären und anderen LGBTIQ-Personen (siehe oben A.V).

Die dokumentierten Verletzungen der Menschenwürde von konkreten Personen und Personengruppen haben ein erhebliches Gewicht. Soweit sie sich systematisch gegen Einzelpersonen richten, schränken die Äußerungen die Betroffenen tief in ihrer Lebensführung ein, negieren ihre personale Identität und greifen ihren Status in der Gesellschaft an. Die Anzahl der konkret angegriffenen Personen ist zwar gering. Sowohl durch diese personalisierten Äußerungen, erst recht aber durch Äußerungen, die insbesondere, aber nicht nur trans Personen kollektiv herabwürdigen, entstehen durch die einschüchternde Wirkung bereits Einschränkungen in der Lebensführung anderer Personen und wird die Hemmschwelle für vergleichbare oder auch gravierendere Handlungen gesenkt. Auch frustriert es die Bereitschaft dieser Gruppe zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte.

Die starke ideologische Fundierung dieses Verhaltens spricht dafür, dass derlei Angriffe in der Zukunft zunehmen könnten, insbesondere bei entsprechenden Anlässen.

Die Herabwürdigung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten durch Anhänger*innen der AfD ist folglich insgesamt begrenzt, durch ihre starke Ausstrahlung auf die davon besonders betroffenen Personengruppen in ihrer Wirkung auf die Menschenwürdegarantie aber erheblich.

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