Anwendung des „Verächtlichmachens des Parlamentarismus" auf die AfD und die Junge Alternative durch Gerichte und Verfassungsschutz
Im Folgenden wird dargestellt, wie die von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Münster entwickelten Maßstäbe durch das Verwaltungsgericht Köln (dazu unter B.III.2.a)), das Bundesamt für Verfassungsschutz (dazu unter B.III.2.b)) und das brandenburgische Landesamt für Verfassungsschutz (dazu unter B.III.2.c)) auf die Junge Alternative, den Bundes- und den brandenburgischen Landesverband der AfD angewandt wurden.
Verwaltungsgericht Köln
Abschnitt betitelt „Verwaltungsgericht Köln“Das Verwaltungsgericht Köln erklärte im Beschluss zur Einstufung der Jungen Alternative als gesichert extremistische Bewegung, der Parlamentarismus werde in einer mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren Weise verächtlich gemacht,
wenn bei der Beschreibung der Verfassungswirklichkeit sowie der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland unter Außerachtlassung jeder Bemühung um Augenmaß an die Stelle des kritischen Urteils eine Darstellung tritt, die im einzelnen kritikwürdige Zustände bewusst entstellt und überspitzt verallgemeinert, begleitet von einer Diffamierung der Einrichtungen des Staates und den sie tragenden Parteien, sodass der Eindruck entstehen muss, diese allenthalben bestehenden Missstände hätten letztlich ihre Ursache in der Grundordnung selbst, am Maßstab praktischer Bewährung gemessen sei sie also untauglich. Dadurch wird ein Klima geschaffen, in dem − letztlich womöglich sogar auf Gewaltanwendung zielende − Neigungen gedeihen, diese Grundordnung als in ihren Auswirkungen „unerträglich” zu beseitigen.
Auch wenn es einer Partei nicht darauf ankomme, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen, liege weiter eine auf deren Außer-Geltung-Setzen gerichtete Verhaltensweise vor, wenn es der Partei darum gehe, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu erschüttern, um sich die Gunst der Wählerinnen und Wähler zu sichern”.
Bundesamt für Verfassungsschutz
Abschnitt betitelt „Bundesamt für Verfassungsschutz“Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) legte denselben Maßstab an.
Mit den aufgeführten Äußerungen wird die Souveränität der Bundesrepublik pauschal in Abrede gestellt. Die Behauptung einer angeblichen Fremdsteuerung durch klandestine Akteure spricht der Bundesrepublik Deutschland eine funktionierende repräsentative Demokratie ab. Es wird suggeriert, die Regierenden seien eben nicht die Vertretenden des Volkes, sondern von außen eingesetzte oder gesteuerte Handlanger fremder Interessen. Damit werden die parlamentarischen Entscheidungen als undemokratisch und illegitim verunglimpft. Die Äußerungen zielen darauf ab, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Staatsgewalt als Teil der verfassungsmäßigen Ordnung grundlegend zu erschüttern.
Auch das Inabredestellen der Pressefreiheit durch Behauptung einer „politische[n] Zensur”
Weiter lägen auch in der Gleichsetzung der aktuellen Bundesrepublik mit dem Nationalsozialismus, der DDR oder der allgemeinen Bezeichnung als Diktatur
Dabei wird auch die derzeit bestehende staatliche Ordnung massiv diskreditiert, denn sie wird so dargestellt, als sei sie in der praktischen Prüfung untauglich, demokratische Werte zu verteidigen. […] zielen sie gerade auch in ihrer Häufigkeit und Vehemenz darauf ab, ein Klima der Verunsicherung und des Misstrauens in der Bevölkerung zu schaffen, indem die Regierungsparteien als autokratische Akteure in einer Diktatur dargestellt werden, wodurch wiederum die bestehende demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt als illegitime Staatsform erscheint.
Hierunter fasst das BfV insbesondere auch Äußerungen, mit denen die Gewaltenteilung in Deutschland negiert wird
Weiter könnten auch Angriffe mittels einer „[a]llgemeine[n] Diffamierung der staatlichen Institutionen” „Anhaltspunkte dafür sein, dass das Vertrauen in das politische System als Ganzes untergraben werden soll”.
Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg
Abschnitt betitelt „Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg“Dem entspricht weitgehend auch die Einschätzung des brandenburgischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV Brandenburg).
Systemkritik ist hiernach zwar in weitem Maße zulässig:
Kritik an der Regierung und Kritik an den herrschenden Verhältnissen — am sogenannten System oder Regime — zu üben, ist zulässig und aus Sicht des Verfassungsschutzes grundsätzlich nicht zu beanstanden; insbesondere dann nicht, wenn diese Kritik vermeintliche Demokratiedefizite zur Sprache bringt und auf eine Forderung nach Behebung dieser Defizite abzielt.
Die Grenze sei aber dadurch überschritten, dass der Landesverband Brandenburg insbesondere staatliche Institutionen und Vertreter pauschal diffamiere und damit die Interpretation zugelassen habe, es gehe nicht um Reformen, sondern um eine vollständige Überwindung des bestehenden Systems.
Das LfV Brandenburg stellt dabei jedoch gerade auch heraus, dass es keine unzweifelhaften Belege dafür gebe, dass der Landesverband Brandenburg auf ein autoritäres System hinarbeite:
Verstöße gegen das Demokratieprinzip kaschiert die Partei, indem sie behauptet, die Demokratie sei außer Kraft gesetzt worden und würde erst durch die AfD als wahre Oppositionskraft wiederhergestellt. Unzweifelhafte Belege dafür, dass der AfD-LV BB auf die Errichtung eines autoritären Systems oder gar einer Führerdiktatur hinarbeitet, finden sich in den Verlautbarungen und Äußerungen nicht. Hier unterscheidet sich die Partei deutlich von klassischen rechtsextremistischen Bestrebungen, die sich erkennbarer an autoritäre bzw. totalitäre Modelle des 20. Jahrhunderts — Nationalsozialismus und Faschismus — anlehnen. Im Hinblick auf die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts sind in der AfD zwar eine Reihe revisionistischer und verharmlosender Äußerungen zu registrieren. Die Partei ist jedoch bemüht, wie es insbesondere für neurechte Bestrebungen strategisch geradezu kennzeichnend ist, sich potenziellen Wählern als modern-demokratische Kraft zu präsentieren.