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Selbstabsicherung

Die AfD reagierte auf staatliche Beobachtung und die Verbotsdebatte auf mehreren Ebenen: juristisch, organisatorisch und kommunikativ. Sie richtete eine interne Arbeitsgruppe ein und beauftragte einen externen Gutachter (dazu unter F.II.4.a)). Parallel dazu führt die AfD eine konsequente juristische Auseinandersetzung gegen Einstufungen durch die Verfassungsschutzbehörden (dazu unter F.II.4.b)). Instrumente wie die Unvereinbarkeitsliste und Parteiausschlussverfahren sollen eine wirksame Abgrenzung vom rechts­extremen Spektrum demonstrieren, dienen jedoch vor allem der strategischen Absicherung (dazu unter F.II.4.c)). Ergänzend setzt sie auf ambivalente Kommunikation, die extrem rechte Kernbotschaften transportiert und zugleich gegenüber Öffentlichkeit und Behörden formale Dementierbarkeit wahrt (dazu unter F.II.4.d)). Zudem nutzt sie die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und die Verbotsdebatte, um sich als politisch verfolgte Opposition zu inszenieren und Schutzmaßnahmen der wehrhaften Demokratie als undemokratische Repression umzudeuten (dazu unter F.II.4.e)). Das Kapitel schließt mit einem Zwischenergebnis (dazu unter F.II.5).

Nachdem die Junge Alternative (JA) und der völkisch-nationalistische „Flügel” vom Verfassungsschutz als Verdachtsfälle eingestuft worden waren, rief die AfD 2017 eine parteiinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung des damaligen Bundestagsabgeordneten Roland Hartwig ins Leben. Deren Aufgabe war es, die Partei auf verfassungsfeindliche Anhaltspunkte zu prüfen. In einem internen Bericht der Gruppe hieß es, dass bei bestimmten Äußerungen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Einstellungen vorlägen.

Zusätzlich beauftragte die Bundesgeschäftsstelle 2018 den Rechts­wissen­schaftler Prof. Dr. Dietrich Murswiek mit einem Gutachten. In seinem Bericht empfahl er der Partei, alles zu unterlassen, was die Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bewerten könnten:

Um die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, alles zu unterlassen, was die Verfassungsschutzbehörden — zu Recht oder zu Unrecht — als Anhaltspunkte werten, sofern nicht hierdurch die Partei an der Umsetzung der von ihr für richtig gehaltenen und mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbaren Politik gehindert wird.

Murswiek legte der Partei außerdem nahe, Begriffe wie „Umvolkung”, „Überfremdung” oder „Volkstod” zu vermeiden. Stattdessen solle man dieselben inhaltlichen Positionen „so differenziert darstellen, dass die kurz­schlüssigen Schlussfolgerungen der Verfassungsschutzbehörden nicht möglich sind und jedenfalls in der gerichtlichen Kontrolle scheitern werden.” Ein Beispiel war: „Wer über Einwandererkriminalität redet, sollte deutlich machen, dass es keineswegs darum geht, alle Einwanderer als kriminell anzusehen”. Zudem riet er dazu, jegliche Kontakte zu vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen einzustellen, da sich die AfD „[m]it ihrem Schwerpunkt im Themenbereich Einwanderung […] auf einem verfassungsschutzrechtlichen Minenfeld” bewege. Die taz berichtete 2018, dass die DES ein Seminar unter dem Titel „Patriotismus und Rechtsextremismus” anbot, bei dem die Beteiligten diskutierten, „was in der Partei gesagt werden kann und was nicht.”

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Partei den Umgang mit staatlicher Beobachtung vor allem als kommunikative und strategische Herausforderung begreift, ohne ihre inhaltlichen Positionen grundlegend zu verändern. Selbst diese Strategie setzt sie jedoch nicht konsequent um. Begriffe, die Murswiek als verfassungsschutzrechtlich problematisch eingestuft hatte, verwendet sie weiterhin.

Die AfD führt eine konsequente juristische Auseinandersetzung gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Sie klagte 2021 — letztlich erfolglos — gegen die Einstufung der Gesamtpartei als rechtsextremistischen Verdachts­fall sowie des „Flügels” und der JA als gesichert rechtsextremistische Bestre­bung. Als das BfV die AfD im Mai 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hochstufte, reichte die Partei erneut Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein. Im Februar 2026 erzielte die Partei einen Erfolg im Eilverfahren: Das Verwaltungsgericht Köln untersagte es dem BfV einst­weilen, die AfD als gesichert rechtsextremistisch zu führen.

Auch auf Landesebene klagte die AfD vielfach. Die Landesverbände Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg klagten gegen ihre Einstufungen durch das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz, die Landesverbände Hamburg und Thüringen gegen konkrete Tatsachen­behauptungen beziehungsweise Passagen in Verfassungsschutzberichten. In Niedersachsen führte der Eilantrag des dortigen Landesverbands dazu, dass der Landesverfassungsschutz die Hochstufung als gesichert rechtsextremistisch bis zur gerichtlichen Entscheidung zurücknahm. Der Landesverband Rheinland-Pfalz klagte gemeinsam mit dem Bundesverband vor dem dortigen Verfassungs­gerichtshof gegen Äußerungen der damaligen Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz auf Social Media — und scheiterte im März 2025.

Parteiausschlussverfahren und Unvereinbarkeitsliste

Abschnitt betitelt „Parteiausschlussverfahren und Unvereinbarkeitsliste“

In Verfahren wie demjenigen vor dem OVG Münster im Jahr 2024 führt die AfD ihre satzungsrechtlichen Instrumente als Beleg dafür an, dass sie sich von rechtsextremen Organisationen abgrenze. Das Gericht fasste die Position der Partei wie folgt zusammen:

Unabhängig davon verfolge sie keine verfassungsfeindlichen Ziele, sondern grenze sich mit einer Unvereinbarkeitsliste bewusst von extremistischen Organisationen ab.

Die Unvereinbarkeitsliste und Parteiordnungsmaßnahmen der AfD dienen primär als formale Instrumente, leisten jedoch keine systematische inhaltliche Abgrenzung vom rechtsextremen Spektrum. Sanktionen gegen exponierte Funktionsträger wie Christina Baum oder Hans-Christoph Berndt wurden nicht verhängt. Die Unvereinbarkeitsliste untersagt lediglich eine formale Mitgliedschaft; der inhaltliche Austausch oder punktuelle Zusammenarbeit mit extrem rechten Akteur*innen werden damit nicht konsequent unterbunden und bestehen in der Partei fort. Zudem werden Akteur*innen der außer­parla­mentarischen extremen Rechten im parlamentarischen Apparat beschäftigt, wodurch die Maßnahmen faktisch unterlaufen werden. In der Gesamtschau unterlässt es die Partei somit, der Dominanz völkisch-nationalistischer Funktionär*innen und dem Einfluss extrem rechter Kräfte allgemein effektiv entgegenzuwirken (siehe oben Teil 1 D.).

Die AfD nutzt ambivalente Kommunikation, um zwei grundsätzlich unvereinbare Ziele zugleich zu erreichen: rechtsextreme Kernbotschaften an die eigene Basis zu vermitteln und gleichzeitig gegenüber Öffentlichkeit, Justiz und Verfassungsschutz formale Dementierbarkeit aufrechtzuerhalten. Diese Strategie ist in der Politikwissenschaft unter dem Konzept „kalkulierte Ambivalenz” theoretisch gefasst. Der Sprachwissenschaftler Josef Klein beschreibt darunter eine Technik, bei der „zwei tendenziell unvereinbare Positionen als vereinbar” dargestellt werden. Der Sprachwissenschaftler Martin Reisigl benennt als Funktionen von kalkulierter Ambivalenz unter anderem die Suggestion der Vereinbarkeit gegensätzlicher Positionen, die simultane Adressierung mehrerer Ideologien, Weltanschauungen, ethischer Werthaltungen, den Tabubruch ohne Verantwortungsübernahme und die Vermeidung einer eindeutigen Festlegung.

Björn Höckes Dresdner Rede vom 17. Januar 2017 illustriert das Muster exemplarisch. Höcke bezeichnete das Berliner Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande” und forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad” sowie das Ende der „dämlichen Bewältigungspolitik”. Die Formulierung erlaubt zwei Lesarten: Ist das Mahnmal ein Denkmal, das an eine Schande erinnert — oder ist das Mahnmal selbst eine Schande? Im Gesamt­kontext der Rede ist die zweite Lesart für das eingeweihte Publikum unmissverständlich.

Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung des Begriffs „Remigration”. Im Bundestagswahlprogramm 2025 erscheint er für eine geordnete Rückführung Ausreisepflichtiger und damit als vermeintlich rechtsstaatliches migrations­politisches Instrument. Im Sinne Martin Sellners umfasst er hingegen auch die Ausbürgerung von sowie die Erzeugung von Auswanderungsdruck auf Deutsche mit Migrationsgeschichte. Die kalkulierte Ambivalenz zeigt sich bei der AfD in den offiziellen Verlautbarungen zur Remigration, die sich nicht auf deutsche Staatsbürger*innen beziehen, und zugleich in dem von der Partei verfolgten Ziel der Ausbürgerung (siehe oben A.II.3.b)), welches von AfD-Funktionär*innen bis hin zu Alice Weidel als ein Teil von Remigration propagiert wird.

Darüber hinaus nutzt die AfD die Einstufung durch das BfV und die Debatte um ein Parteiverbot, um sich als politisch verfolgte Opposition zu inszenieren, die durch eine Instrumentalisierung von Behörden und Justiz unterdrückt werde. Um die Erzählung international zu verbreiten, sucht die Partei verstärkt Unter­stützung bei den US-Republikanern. Wie sehr die AfD dabei das Bild eines autoritären Deutschlands zeichnet, verdeutlichen die Aussagen des Bundes­vor­standsmitglieds Kay Gottschalk beim Young Republican Club. Er sagte: „We have no democracy anymore” und „You can’t say what you think or what you like.”

Dass die Partei diese Inszenierung selbst als Schutzstrategie begreift, belegen Äußerungen des Abgeordneten Maximilian Krah. Im Kontext der Verbotsdebatte kommentierte er die Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus als entscheiden­den Wendepunkt:

Womit das AfD-Verbot erledigt sein dürfte. Trump ist der Gamechanger: Er erhöht die Kosten für die Einheitspartei bei deren Vorgehen gegen die Opposition. Die wird nun versuchen, mit kleinen Schikanen weiterzumachen. Es bleibt spannend.

An anderer Stelle formulierte er das strategische Kalkül noch unverblümter und betonte die Abhängigkeit der Partei vom Schutz durch die USA:

Grönland ist geographisch Amerika. Großraumordnung? In unserem Interesse liegt erst einmal, nicht in einen Konflikt mit den USA zu geraten. Was hat uns Grönland bislang gebracht? Und als AfD sollten wir tunlichst einen Zoff mit Trump vermeiden, schließlich schützt der uns vor einem Verbotsverfahren.

Diese transatlantische Kooperation beschränkt sich jedoch nicht nur auf rhetorische Schützenhilfe. In der Talkshow Markus Lanz vom 15. Oktober 2025 bestätigte Beatrix von Storch, Namen und Informationen an das Umfeld von Donald Trump und J.D. Vance zu übermitteln. Sie begründete dies auf Abgeordneten Watch wie folgt:

Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den DSA stößt in den USA auf Unverständnis. Die Diskussion wird erleichtert, wenn die offiziellen Institutionen und deren Ansprechpartner, die für die Umsetzung des DSA zuständig sind, bekannt sind.

Diese Strategie zielt darauf ab, staatliche Schutzmaßnahmen der wehrhaften Demokratie in Deutschland als undemokratische Repression umzudeuten und sich durch die Solidarisierung einflussreicher US-Akteur*innen eine politische Legitimation zu verschaffen. Dass diese Strategie internationale Resonanz erzeugt, zeigt eine Reaktion des US-Außenministers Marco Rubio: „Germany just gave its spy agency new powers to surveil the opposition. That’s not democracy — it’s tyranny in disguise.”

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