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Einleitung

Es existieren verschiedene Vorarbeiten, die sich teils explizit (dazu unter B.I), teils implizit mit der Forschungsfrage befassen (dazu unter B.II). Außerdem sind mittlerweile diverse Gerichtsentscheidungen ergangen, die sich zur Recht­mäßigkeit von verfassungsschutzrechtlichen Beurteilungen der AfD beziehungs­weise ihrer Landesverbände verhalten (dazu unter B.III).

In der folgenden Darstellung dieser Vorarbeiten wird darauf verzichtet, die darin jeweils erwähnten AfD-Funktionär*innen beziehungsweise -Teilorganisationen sowie die Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 GG näher zu beschreiben, weil darauf an späterer Stelle detailliert eingegangen wird (dazu unter Teil 1 und Teil 2).

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