Zum Inhalt springen
Interaktive Ergebnisse Spenden

Planvolles Vorgehen

Während das Bundesverfassungsgericht im KPD-Urteil noch davon ausging, dass neben die Nichtanerkennung oder Ablehnung der freiheitlichen demo­kratischen Grundordnung eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung” treten müsse, geht das Bundesverfassungsgericht seit dem NPD II-Urteil von einem allgemein gefassten Begriff des Daraufausgehens aus. Für das „planvolle Handeln im Sinne qualifizierter Vorbereitung” ist ein „zielorientierter Zusammenhang zwischen eigenen Handlungen und der Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung” erforderlich, wobei ein kontinuierliches Hinarbeiten auf die Verwirklichung eines dieser Grundordnung widersprechenden politischen Konzepts damit zusammenhängen muss.

Davon ist lediglich auszugehen, „wenn die einzelne Handlung Ausdruck einer der Partei zuzurechnenden Grundtendenz ist”. „Verfassungswidrige Einzel­aktionen berechtigen grundsätzlich nur zu polizei- oder strafrechtlichen Reaktionen.” Ein Parteiverbot komme erst in Betracht, wenn das ver­fassungs­feindliche Agieren von Parteianhängern einer zugrunde liegenden Haltung entspreche, die der Partei in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden könne.

Das Daraufausgehen setzt allerdings weder eine strafrechtlich relevante Handlung im Bereich der Staatsschutzdelikte voraus noch die Gesetzeswidrig­keit des der Partei zurechenbaren Handelns. Vielmehr ist ein Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch gegenüber Parteien zulässig und frühzeitig möglich, die ihre verfassungsfeindlichen Ziele ausschließlich mit legalen Mitteln und ohne Gewaltanwendung verfolgen und damit „die Machterlangung mit erlaubten Mitteln auf legalem Weg” anstreben. Das Parteiverbotsverfahren ist als Präventivmaßnahme zu verstehen mit dem Ziel der Verhinderung des Entstehens künftig möglicherweise eintretender Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Umgekehrt können der Partei zurechenbare strafrechtliche oder gesetzeswidrige Handlungen Indiz für ein Daraufausgehen der Partei zur Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sein.

Jetzt deinen Abgeordneten schreiben