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Einleitung

Verschiedene Ziele der AfD und das Verhalten bestimmter Anhänger*innen könnten im Widerspruch zum Demokratieprinzip stehen.

Wie bereits unter A.II dargestellt, steht das Ziel der Partei, den egalitären Status bestimmter Deutscher zu verletzen, auch im Widerspruch zum Demokratie­prinzip (dazu unter B.I).

Unter B.II wird geprüft, ob die AfD das Ziel verfolgt, in einer mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbaren Weise politische Gegner*innen zu unterdrücken und willkürlich aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen. Hierfür kommen insbesondere Forderungen nach der strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen (dazu unter B.II.3) und einem Verbot ‚der Antifa’ (dazu unter B.II.4) in Betracht; weiter wird geprüft, ob die Anhänger*innen der AfD durch einschüchterndes Verhalten den politischen Willensbildungsprozess bereits jetzt erheblich beeinträchtigen (dazu unter B.II.5).

Unter B.III wird schließlich geprüft, ob aus Äußerungen, mit denen Funktionär*innen der AfD den Parlamentarismus, staatliche Institutionen oder politische Gegner*innen ‚verächtlich machen’, der Schluss gezogen werden kann, die AfD wolle die parlamentarische Demokratie als System abschaffen und durch ein undemokratisches System ersetzen.

Dieser Abschnitt schließt mit einem Gesamtergebnis unter B.IV.

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