Muslimfeindlichkeit
Vor dem Hintergrund der sie prägenden kulturrassistischen Ideologie (siehe oben A.I.2.b)hh)) konkretisieren sich die Ziele der AfD in den folgenden, gegen die Menschenwürde von Muslim*innen gerichteten Maßnahmen (siehe oben A.I.3): Ein bundesweites Verbot des islamischen Kopftuchs in allen öffentlichen Einrichtungen; ein bundesweites Verbot von Muezzinrufen und dem Neubau von Minaretten; ein Verbot des Neubaus von Moscheen in Sachsen sowie das Erfordernis von Bürgerentscheiden für Moscheebauten in Bayern und Brandenburg. Dabei verstößt das Kopftuchverbot bereits isoliert gegen die Menschenwürde. Die weiteren Maßnahmen verstoßen (nur) als Teil eines antimuslimischen Konzepts der Partei unter einer kumulativen Betrachtung mit dem Kopftuchverbot gegen die Menschenwürde.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die genannten Maßnahmen ist jeweils sehr hoch: Sie sind wenig komplex und hinreichend konkret.
Alle genannten Maßnahmen haben auch eine große ideologische Bedeutung in der AfD, die in hohem Maße von einer kulturrassistischen Ideologie geprägt ist (siehe oben A.I.2.b)hh)). Die genannten Maßnahmen finden sich in diversen Wahlprogrammen für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen, teils auch im Grundsatzprogramm der Partei, jeweils über einen langen Zeitraum. Die genannten Maßnahmen werden noch gestützt durch eine nennenswerte Verbreitung noch weitergehender Forderungen (insbesondere ein Kopftuchverbot im gesamten öffentlichen Raum und ein bundesweites Moscheeverbot).
Die genannten rechtlichen Maßnahmen würden die Menschenwürdegarantie auch stark betreffen: Das Kopftuchverbot für öffentliche Einrichtungen griffe tief in die Lebensführung von hunderttausenden von Musliminnen ein, weil unter diese Einrichtungen beispielsweise Universitäten, Märkte, öffentliche Krankenhäuser oder Bürgerämter fielen und weil jene, die das Tragen des Kopftuchs als religiöse Pflicht empfinden, solche Einrichtungen meiden würden. Es hätte auch eine stark stigmatisierende Wirkung, weil die Betroffenen von Teilen des öffentlichen Lebens praktisch ausgeschlossen würden. Außerdem wird das Kopftuchverbot explizit nur auf Musliminnen bezogen, dies verstärkt die demütigende Wirkung. Die dadurch erzeugte Zwangslage berührt sie auch existenziell. Das Kopftuchverbot würde auch nicht nur punktuell greifen, sondern würde eine ganze Bevölkerungsgruppe systematisch erfassen und in ihrer Würde verletzen.
Kumulativ wirken das Minarettbauverbot und das Muezzinrufverbot gemeinsam mit der Beschränkung von Moscheebauten. Zudem fordert die AfD Sachsen ein generelles Moscheebauverbot, die AfD in Bayern und die AfD in Brandenburg fordern Bürgerentscheide vor dem Bau neuer Moscheen. All diese Maßnahmen beeinträchtigen Muslim*innen in der Ausübung ihres Glaubens. Auch sie wirken stigmatisierend, insbesondere im Vergleich zur Ausübung des christlichen Glaubens. In der Gesamtschau würdigen die von der AfD beziehungsweise von einzelnen ihrer Landesverbände angestrebten rechtlichen Maßnahmen Muslim*innen stark herab.
Damit besteht insgesamt eine große Gefahr für Verletzungen der Menschenwürde einer sehr großen Zahl von Muslim*innen durch rechtliche Maßnahmen der AfD.