Einleitung
Im Folgenden wird geprüft, ob die AfD auf eine solche Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ausgeht.
Erforderlich hierfür ist ein planvolles Vorgehen hinsichtlich der Erlangung von Macht sowie die sogenannte Potentialität, also die Möglichkeit der Partei, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch tatsächlich zu erreichen (siehe oben Teil 2 E.).
Ob die AfD planvoll auf die Erlangung von Macht hinarbeitet, wird unter F.II geprüft. Ein Indiz hierfür können parteiförmige Organisationsstrukturen darstellen (dazu unter F.I). Unter F.III folgt die Prüfung der Potentialität. Dieses Kapitel schließt mit einem Fazit unter F.IV.