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Einleitung

Die Ziele der AfD oder das Verhalten ihrer Anhänger*innen könnten die Menschenwürde von trans, nichtbinären und anderen LGBTIQ-Personen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG missachten, insbesondere indem sie diese verächtlich machen.

Im Folgenden wird unter A.V.1 zunächst dargestellt, inwieweit die geschlechtliche und sexuelle Identität von der Menschenwürde geschützt wird. Darauffolgend wird analysiert, ob die Partei insgesamt von einer LGBTIQ-feindlichen Ideologie geprägt ist (dazu unter A.V.2). Unter A.V.3 wird geprüft, ob ein Verstoß gegen die Menschenwürde aus konkret geforderten rechtlichen Maßnahmen wie etwa der Abschaffung der „dritten Option” als Geschlechts­eintrag (dazu unter A.V.3.a)bb)(1)), Abschaffung der Möglichkeit, den binären Geschlechtseintrag zu ändern (dazu unter A.V.3.a)bb)(2)) oder der Abschaffung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (dazu unter A.V.3.b)) sowie aus herabwürdigenden Äußerungen von Funktionär*innen der AfD (dazu unter A.V.4) folgt.

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