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Strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner*innen

Basierend auf dieser Ideologie fordern zahlreiche Funktionär*innen der AfD, politische Gegner*innen strafrechtlich zu verfolgen und zu belangen. Diese Forderungen könnten insbesondere aufgrund der damit potenziell verbundenen Behinderung des Prozesses der politischen Willensbildung mit dem Demokratie­prinzip unvereinbar sein.

Wann Forderungen nach einer strafrechtlichen Verfolgung politischer Gegner*innen allgemein mit dem Demokratieprinzip unvereinbar sind, wird sogleich unter B.II.3.a) erarbeitet. Im Folgenden werden die entsprechende Programmatik und offizielle Beschlusslage der AfD (dazu unter B.II.3.b)) sowie Äußerungen einzelner Verbände und Funktionär*innen (dazu unter B.II.3.c)) dargestellt. Schließlich wird geprüft, ob insgesamt eine Grundtendenz hinsicht­lich demokratiefeindlicher angestrebter Maßnahmen anzunehmen ist (dazu unter B.II.3.d)). Das so ermittelte Ergebnis findet sich unter B.II.3.e).

Maßstab: Verfolgung der Opposition als Verstoß gegen das Demokratieprinzip

Abschnitt betitelt „Maßstab: Verfolgung der Opposition als Verstoß gegen das Demokratieprinzip“

Forderungen der NPD und „Heimat” nach der ‚Abrechnung’ mit politischen Gegner*innen wurden durch das Bundesverfassungsgericht als Indizien für das Ziel der Abschaffung der parlamentarischen Demokratie gewertet (dazu unter B.II.3.a)aa)). Fraglich ist, inwieweit die entsprechenden Forderungen auch ohne dahinterstehendes Ziel der Systemabschaffung demokratiefeindlich sind (dazu unter B.II.3.a)bb)). Unter B.II.3.a)cc) wird weiter erörtert, inwieweit politisch motivierte Strafverfahren auch mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar wären.

NPD II und „Heimat”: Forderungen nach ‚Abrechnung’ als Indizien für das Ziel der Abschaffung der parlamentarischen Demokratie

Abschnitt betitelt „NPD II und „Heimat”: Forderungen nach ‚Abrechnung’ als Indizien für das Ziel der Abschaffung der parlamentarischen Demokratie“

Hinsichtlich der Feststellung, die NPD missachte das Demokratieprinzip, stützt sich das Bundesverfassungsgericht insbesondere auch auf Aussagen, wonach nach einer Machterlangung der Partei die bisherigen Entscheidungsträger*innen straf­rechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollen. Dies bestätigte das Bundesverfassungsgericht auch 2024 in der „Heimat”-Entscheidung.

Dabei werden die genannten Forderungen allerdings nicht für sich genommen betrachtet, sondern als Indizien für das über eine „Abrechnung” mit verantwortlichen Politiker*innen hinausgehende Ziel der Abschaffung der parla­men­tarischen Demokratie und ihrer Ersetzung durch ein undemokratisches System gewertet. So ergab sich die Demokratiefeindlichkeit der NPD aus der Negation des Prinzips der parlamentarischen Demokratie, und diese Negation wiederum daraus, dass die Partei das bestehende System durch einen Nationalstaat ersetzen wollte:

bb) Daneben ergibt sich die Demokratiefeindlichkeit der Antragsgegnerin aus ihrer Negation des Prinzips der parlamentarischen Demokratie. Die Antragsgegnerin lehnt das bestehende parlamentarisch-repräsentative System ab und macht dieses verächtlich (1). Sie geht davon aus, dass die parlamentarische Demokratie der Verfolgung der Interessen der „Volksgemeinschaft” nachgeordnet ist (2). Vor diesem Hintergrund fordert sie die Ersetzung des bestehenden Systems durch einen an das Deutsche Reich anknüpfenden Nationalstaat (3). Damit will sie in den durch die freiheitliche demokratische Grundordnung geschützten Kernbestand der grundgesetzlichen Demokratie eingreifen (4).

Diese Zielsetzung der Abschaffung des bestehenden Systems wird wiederum auch durch die Forderungen nach Bestrafung der „Verantwortlichen” belegt:

(3) Vor diesem Hintergrund erhebt die Antragsgegnerin einen fundamental­oppositionellen, revolutionären Anspruch (a), der auf die Abschaffung des bestehenden parlamentarischen Systems einschließlich der Bestrafung der hierfür Verantwortlichen (b) und der Ersetzung durch einen Deutsches Reich genannten autoritären Nationalstaat gerichtet ist (c).

Als entsprechende Forderungen und Ankündigungen von Bestrafung der Verantwortlichen wurden Formulierungen angeführt, wonach „Minister, Abgeordnete wie auch Beamte daraufhin” überprüft werden sollten, „ob sie im Rahmen ihres Amtseides zum Wohl des deutschen Volkes gehandelt haben”, deren „Angst erwischt und eines schönen Tages vielleicht sogar bestraft zu werden” sei „begründet”, die „Führungsschicht” der BRD verdiene „am Tag der Abrechnung […] keine Gnade”, jene, „die für diese Ausplünderungspolitik unseres deutschen Volkes Verantwortung tragen”, seien „einer gerechten Strafe zuzuführen”, die „Stunde der Wahrheit” werde „die Stunde der Abrechnung sein” und „wer mit der Fremdherrschaft ins Bett” steige, gehöre „weg, ohne viel Federlesens, Kroppzeug, das man ausmisten muß”. In der „Heimat”-Entscheidung zitierte das Bundesverfassungsgericht Aussagen, in denen etwa Mitglieder der Bundesregierung als „Verbrecher” bezeichnet wurden, gefordert wurde, dass Politiker*innen sich „juristisch zu verantworten hätten” und die „Merkel-Regierung zur Rechenschaft zu ziehen” sei, „streng rechtsstaatlich natürlich”, oder angekündigt wurde, „für alles - ALLES - demnächst Rechenschaft” einzufordern und „nichts” zu vergessen. Auch forderte ein Funktionär der „Heimat” — wie wenig später ähnlich der stell­vertretende Bundessprecher der AfD Stephan Brandner (siehe dazu unter B.II.3.c)cc)(3)) — Angela Merkel „wegen Beihilfe” zum Anschlag eines Asylbewerbers „auf der Anklagebank Platz nehmen zu lassen”.

Eigenständige Demokratiefeindlichkeit von Strafverfolgungsforderungen

Abschnitt betitelt „Eigenständige Demokratiefeindlichkeit von Strafverfolgungsforderungen“

Dies wirft die Frage auf, ob und unter welchen Voraussetzungen Forderungen nach der strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen auch dann mit dem Demokratieprinzip unvereinbar sind, wenn keine darüber hinausgehenden Anhaltspunkte für ein dahinterstehendes Ziel der Abschaffung der parlamentarischen Demokratie vorliegen.

Nach dem Bundesverfassungsgericht ist die unbehinderte Oppositionsarbeit konstitutiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung:

Der verfassungsrechtliche Schutz der Opposition wurzelt im Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG […]. Aus dem Mehrheitsprinzip nach Art. 42 Abs. 2 GG und den — eine punktuelle Durchbrechung des Mehrheitsprinzips darstellenden — parlamentarischen Minderheitenrechten nach Art. 23 Abs. 1a Satz 2, Art. 39 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 1 Satz 1, Art. 45a Abs. 2 Satz 2 und Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG folgen der Respekt vor der Sachentscheidung der parlamentarischen Mehrheit und die Gewährleistung einer realistischen Chance der parlamentarischen Minderheit, zur Mehrheit zu werden […]. Dahinter steht die Idee eines — inner- wie außerparlamentarischen — offenen Wettbewerbs der unterschiedlichen politischen Kräfte, welcher namentlich voraussetzt, dass die Opposition nicht behindert wird […]. Demgemäß ist die Bildung und Ausübung einer organisierten politischen Opposition konstitutiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung […].

Politisch motivierte Strafverfolgung würde offensichtlich zu einer solchen Behin­derung der Oppositionsarbeit führen. Durch eine politisch motivierte Straf­verfolgung — insbesondere im Falle der tatsächlichen Verurteilung — könnten Oppositionspolitiker*innen gezielt ‚ausgeschaltet’ werden, ebenso die von ihnen vertretenen politischen Positionen. Werden Entscheidungen und Ansichten mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft, hat dies zwingend zur Folge, dass Politiker*innen, die entsprechende Positionen vertreten, ihr Mandat nicht mehr frei ausüben können und ihre demokratische Legitimation durch das Volk damit in Teilen ins Leere läuft. Damit könnte insgesamt kein offener Prozess der politischen Willensbildung (siehe oben B.II.1) mehr stattfinden.

Darüber hinaus untergräbt die strafrechtliche Verfolgung demokratisch legitimierter Entscheidungen die Legitimationskette zurück zum Souverän und damit den Volkswillen selbst. Demokratische Legitimation ist strukturell auf Zeit angelegt: Jede Mehrheit kann von einer künftigen Mehrheit durch demokratische Mittel — Abstimmung, Gesetzgebung, Wahlen — überwunden werden. Wer demokratisch legitimierte Entscheidungen hingegen mit strafrechtlichen Mitteln angreift, verlässt diesen Modus des demokratischen Wettbewerbs. Er ersetzt die Auseinandersetzung um den besseren politischen Weg durch eine Delegiti­mierung der Entscheidungsgrundlage selbst — und greift damit mittelbar den Volkswillen an, der in jenen Entscheidungen zum Ausdruck kam.

Forderungen nach der strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen deuten damit jedenfalls dann auf eine demokratiefeindliche Zielsetzung hin, wenn sie klar politisch motiviert sind und nicht tatsächliche Straftaten, sondern demokratisch legitimierte Entscheidungen bestraft werden sollen.

Abzugrenzen von einer solchen politisch motivierten Strafverfolgung sind dabei strafrechtliche Verfahren wegen tatsächlich im Raum stehender, auch im Amt verübter Straf­taten. Entsprechende Forderungen sind selbstverständlich legitim. Hinsichtlich der Demokratiefeindlichkeit der Forderung und Ankündigung von Strafverfahren gegen politische Gegner*innen kommt es damit entscheidend darauf an, woran die angebliche Strafbarkeit anknüpft. Die Nennung irgendeines Straftatbestands genügt dafür offensichtlich nicht; vielmehr müssen zumindest — bei Nicht­jurist*innen nach laienhafter Betrachtung — tatsächliche Anhalts­punkte dafür bestehen, dass eine Straftat begangen wurde, also der Anfangs­verdacht einer Straftat besteht. Liegen solche Anhaltspunkte nicht vor, geht es ersichtlich nicht um die Verfolgung potenzieller Straftaten, sondern um eine ‚Abrechnung’ mit politischen Gegner*innen mit den Mitteln des Strafrechts. Was der Anknüpfungspunkt geforderter Strafverfolgung sein soll, ist auch im Kontext anderer Aussagen derselben Person zu bewerten.

Die Demokratiefeindlichkeit politisch motivierter Strafverfolgung wird nicht dadurch negiert, dass es bei Annahme einer unabhängigen Rechtsprechung zu einer Verurteilung mangels der Erfüllung von Straftatbeständen voraussichtlich nicht käme. Auch ein Strafverfahren, das mit relativer Gewissheit nicht zu einer Verurteilung führen wird, sowie bereits dessen Ankündigung, entfalten einen erheblichen „chilling effect” gegenüber den potenziell betroffenen Personen. Selbst bei klarer Rechtslage und damit relativer Gewissheit eines Freispruchs kann selbstverständlich auch bereits die Aussicht, für demokratisch legitimierte Entscheidungen strafrechtlich verfolgt zu werden und sich hiergegen in einem potenziell teuren und langwierigen Prozess zur Wehr setzen zu müssen, Personen davon abhalten, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen oder bestimmte Entscheidungen und Äußerungen zu treffen.

Im Übrigen kommt es für die Bestimmung der verfassungsfeindlichen Ziele einer Partei im Rahmen des Art. 21 Abs. 2 GG nicht auf ihnen im Weg stehende rechtsstaatliche Hürden an, weil dieser Einwand gegen jedes verfassungs­feindliche Ziel erhoben werden könnte (siehe auch oben Teil 2 C.III.1.a)).

Rechtsstaatsfeindlichkeit von Strafverfolgungsforderungen

Abschnitt betitelt „Rechtsstaatsfeindlichkeit von Strafverfolgungsforderungen“

Soweit eine solche politisch motivierte Strafverfolgung gefordert wird, könnte dies potenziell auch mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sein. In Betracht kommt insbesondere eine Verletzung des Willkürverbots durch eine Strafverfolgung ohne sachliche Begründung sowie des Grundsatzes der Gewaltenteilung durch die Instrumentalisierung des Strafrechts als Waffe gegen die Opposition.

Insgesamt kann hinsichtlich der Forderungen nach strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung politischer Gegner*innen eine rechtsstaatsfeindliche Zielsetzung jedenfalls nur aus Forderungen geschlossen werden, die mindestens nach den obigen Maßstäben auch als demokratiefeindlich anzusehen sind, also wenn das Strafrecht zur Sanktionierung demokratisch legitimierter Entscheidun­gen missbraucht würde.

Ob diese Forderungen auch mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sind, hat letztlich keinen Einfluss auf die Beantwortung der Frage der Verfassungs­widrig­keit der AfD, die durch eine auf die freiheitliche demokratische Grundordnung als solche bezogene Gesamtbewertung ermittelt werden muss. Da sich die in Frage stehenden Forderungen spezifisch gerade auf politische Gegner*innen beziehen, steht ihr potenziell demokratiefeindlicher Gehalt im Vordergrund. Angesichts dessen beschäftigt sich dieses Gutachten im Folgenden nur mit der Demokratiefeindlichkeit der Forderungen nach Strafverfolgung.

Die offizielle Programmatik und Beschlusslage der AfD lässt für sich genommen noch keine Schlüsse auf das Ziel zu, politische Gegner*innen wegen demo­kratisch legitimierter Entscheidungen strafrechtlich zu verfolgen.

In Programmen der AfD finden sich einzelne Forderungen, die zumindest, aber auch nur als Andeutungen einer politisch motivierten Strafverfolgung gelesen werden können.

So heißt es im Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt, Kapitel XVII. „Gesundheit und Pflege”, unter der Überschrift „17. Corona-Zeit aufarbeiten!”:

Die Altparteien haben während der Corona-Zeit mit irrationaler Angstpolitik und moralischem Druck eine beispiellose Einschränkung von Grundrechten durchgesetzt. Millionen Bürger wurden entrechtet, ausgegrenzt und wirtschaftlich geschädigt. Ganze Berufsgruppen wurden zur Impfung mit einem kaum getesteten mRNA-Impfstoff gezwungen, der sich im Nachhinein als unwirksam und gefährlich für Leib und Leben erwiesen hat. Kinder wurden über Jahre hinweg durch Maskenzwang, Isolation und soziale Restriktionen belastet.
Kritische Stimmen aus Wissenschaft und Gesellschaft wurden diffamiert, ausgegrenzt oder mundtot gemacht. Durch den zunehmenden Druck auf Ungeimpfte wurde bewusst eine gesellschaftliche Spaltung in Kauf genommen oder sogar gezielt betrieben. Die nur knapp gescheiterte allgemeine Impfpflicht markierte dabei den vorläufigen Höhepunkt dieses autoritären Kurses.
Die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen war schon damals jedem vernünftig denkenden Menschen klar. Damit waren die Maßnahmen Unrecht. Alle Strafen und Verurteilungen für Verstöße gegen die Maßnahmen waren Unrecht. Um dieses Unrecht aufzuarbeiten, die Schuldigen zu benennen und sie zur Rechenschaft zu ziehen, werden wir einen Untersuchungsausschuss einsetzen.

Die Forderungen beziehen sich wohl auf alle während der Corona-Pandemie getroffenen Entscheidungen insbesondere der Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen. Die Formulierung, die Verantwortlichen seien „zur Rechen­schaft zu ziehen”, kann dabei als Ankündigung der strafrechtlichen Verfolgung wegen demokratisch legitimierter Entscheidungen verstanden werden. Dieser Schluss ist allerdings nicht zwingend. Es könnte insbesondere etwa auch eine rein politische Verant­wortung oder strafrechtliche Verfolgung tatsächlicher Straftaten gemeint sein.

Auch im Thüringer Wahlprogramm 2024 findet sich unter der Überschrift „Für die politische und rechtliche Aufarbeitung des Corona-Unrechts” der Absatz:

Die Regierungsmaßnahmen in der Corona-Krise haben dem Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt. Seit März 2020 wurden durch die Landesregierung zahlreiche Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt. Friedliche Spaziergänger, die in einer Form der öffentlichen Meinungsäußerung auf diesen Missstand hinwiesen, wurden nahezu täglich durch die Landesregierung und unter Mitwirkung der Medien öffentlich diffamiert und kriminalisiert. Die Thüringer Landesregierung missbrauchte die Behörden, um das eigens für „Corona” geschaffene Bundesrecht zur Einschränkung von Grundrechten bedingungslos im Freistaat durchzusetzen.
Die Thüringer Polizei und kommunale Behörden exekutierten teilweise gewaltsam die unverhältnismäßigen staatlichen Maßnahmen. Die politische und strafrechtliche Verantwortung für die Gewalt gegen die friedlichen Proteste trägt in erster Linie der Innenminister.

Die Forderung nach einer „rechtlichen” Aufarbeitung kann sich wiederum auch auf eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Überprüfung der Recht­mäßig­keit von Maßnahmen beziehen und nicht unbedingt auf eine strafrechtliche Verfolgung für demokratisch legitimierte Entscheidungen. Hinsichtlich der Aussage, der Innenminister trage die „strafrechtliche Verantwortung”, bezieht sich dies wiederum ausdrücklich lediglich auf „Gewalt gegen die friedlichen Proteste”. Damit ist der Forderung nicht zweifelsfrei entnehmbar, dass sie sich auf eine Strafverfolgung gerade für demokratisch legitimierte Entscheidungen bezieht.

Zahlreiche Verbände, Fraktionen und Funktionär*innen der AfD stellten aller­dings in Reden, Interviews und sozialen Medien Forderungen nach der Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen auf, die nach den oben aufgestellten Maßstäben (siehe oben B.II.3.a)) mit dem Demokratieprinzip unvereinbar sein könnten.

Forderungen nach strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung politischer Gegner*innen werden von Bundes- und Landesverbänden, der Bundestags- und verschiedenen Landtagsfraktionen, Bundes- und Landesvorsitzenden, weiteren Mitgliedern des Bundesvorstands, Bundestags­abgeordneten, Landtags­abgeordne­ten und Kommunalpolitiker*innen erhoben.

Die Forderungen richten sich gegen weite Teile der politischen Gegner*innen der AfD, vor allem gegen Angehörige der Bundesregierungen unter Olaf Scholz und Angela Merkel. Insgesamt wird die strafrechtliche Verfolgung von 21 konkret benannten Politiker*innen gefordert: Angela Merkel, Karl Lauterbach, Jens Spahn, Ursula von der Leyen, Annalena Baerbock, Robert Habeck, Nancy Faeser, Olaf Scholz, Markus Söder, Dietmar Woidke, Friedrich Merz, Thomas Haldenwang, Claudia Roth, Michael Kretschmer, Winfried Kretschmann, Thomas Strobl, Manne Lucha, Ursula Nonnenmacher, Marco Buschmann, Michael Stübgen und Joachim Gauck. Daneben werden verschiedene Personengruppen als Ziel der Strafverfolgung benannt, etwa „diese Bundesregierung” und ihre „Vollstrecker”, sowie „die verant­wortlichen Politiker” für bestimmte politische Entscheidungen — mithin Begriffe, die letztlich einen erheblichen Teil der Abgeordneten und (ehemaligen) Regierungs­mitglieder in Bund und Ländern erfassen.

Als Begründung für die angebliche Strafbarkeit der genannten Personen(gruppen) und die Notwendigkeit ihrer Verfolgung und Verurteilung werden dabei politische Entscheidungen von „Impfzwang”, Lockdowns und Maskenpflicht über die Migrationspolitik seit 2015 und das Compact-Verbot bis hin zu Waffenlieferungen an die Ukraine und die angebliche wirtschaftliche Schädigung Deutschlands genannt. Hierfür werden empfindliche Maßnahmen und Strafen gefordert — Haftbefehle, Anklagen, Verurteilungen zu langjährigen Gefängnisstrafen.

Zentral sind hierbei die folgenden Punkte: Die Äußerungen beziehen sich nicht auf die Übernahme politischer Verantwortung, sondern ausdrücklich auf die Strafverfolgung von Politiker*innen (dazu unter B.II.3.c)bb)). Als Anknüpfungs­punkt der Strafverfolgung werden nicht Anhaltspunkte für tatsächliche Straftaten, sondern demokratisch legitimierte Entscheidungen herangezogen (dazu unter B.II.3.c)cc)). Schließlich handelt es sich nicht um polemische Kritik an bestimmten Personen und Entscheidungen, sondern um ernst gemeinte Ankündigungen (dazu unter B.II.3.c)dd)).

Die oben und im Folgenden paraphrasierten oder verkürzt dargestellten Zitate sind im Anhang unter C.I.2.a) vollständig dargestellt. Zahlreiche weitere Äußerungen, in denen Funktionär*innen der AfD die Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen für demokratisch legitimierte Entscheidungen fordern, sind im Anhang unter C.I.2.b) aufgeführt.

Die Forderungen beziehen sich ausdrücklich auf die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung der betroffenen Personen, nicht auf die Übernahme politischer Verantwortung.

So postete etwa der Bundesverband im August 2021 ein Video mit einer Rede des stellvertretenden Bundessprechers Stephan Brandner, in dem dieser erklärte: „[…] jede Stimme für die AfD bringt uns einen Schritt näher an den Haftbefehl für Angela Merkel”. Die Bundestagsfraktion erklärte in einer Pressemitteilung im Oktober 2024 in Bezug auf die Corona-Pandemie, sie werde „nicht eher ruhen, bis jeder Verantwortliche, der sich an dem Gesellschafts- und Menschenexperiment beteiligt hat, rechtlich belangt worden ist.” Der Landesverband Sachsen forderte im September 2022, bezogen auf die Corona-Pandemie, ein „Nürnberg 2.0”. Die Bundessprecherin Alice Weidel erklärte im Oktober 2019, sie werde „persönlich dafür sorgen”, dass Angela Merkel „letztendlich vor einem Gericht” lande. Für Stephan Brandner gehören die „Regierenden” während der Pandemie „und deren Vollstrecker […] in den Knast”. Der Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg René Springer erklärte im Januar 2025, „die Hälfte” der Regierung in Berlin müsse „in Handschellen abgeführt werden” und „eines Tages vorm Richter sitzen für das, was sie da uns hinterlassen haben”. Auch die Bundestagsabgeordnete Christina Baum erklärte im Oktober 2024, „Corona” werde für die AfD „erst beendet sein, wenn die verantwortlichen Politiker vor Gericht stehen”. Der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg Marc Bernhard erklärte im September 2023, es brauche „umgehend Neuwahlen” und danach gehöre „diese Bundesregierung vor Gericht”. Nach dem Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf gehören „Faeser und Haldenwang, Lauterbach und Habeck” „[i]ns Gefängnis”. Der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Berlin Ronald Gläser teilte im Juni 2018 auf X einen Beitrag, wonach es der „nächste Riesenfehler” wäre, „Merkel & ihre Meuchler einfach so davon kommen zu lassen, ohne sie alle zur Rechenschaft zu ziehen”. Der Thüringer Landtagsabgeordnete Wolfgang Lauerwald erklärte bereits im September 2017, die „Regierenden” würden „regelmäßig unsere Gesetze” brechen und „dem deutschen Volk dadurch erheblichen Schaden” zufügen, es müssten daher „alle Volksverräter entmachtet und ihrer gerechten Strafe zugeführt” werden. Auch der baden-württembergische Landtags­abgeordnete Bernhard Eisenhut stellte im Juni 2025 klar, für „[d]iejenigen, die in den Corona-Jahren […] Verbrechen an unserer Freiheit und an unserer Gesundheit begangen” hätten, verlange die AfD nicht nur eine politische Aufarbeitung, „sondern natürlich auch eine strafrechtliche Verfolgung”. „[Z]ur Rechen­schaft gezogen werden” müssten „Kretschmann, Strobl und vor allem Sozialminister Lucha”.

Bezug auf demokratisch legitimierte Entscheidungen

Abschnitt betitelt „Bezug auf demokratisch legitimierte Entscheidungen“

Die Forderungen nach und Ankündigungen von Strafverfolgung werden dabei zwar oftmals mit angeblichen Straftaten der politischen Gegner*innen begründet und es wird von einer „rechtsstaatlichen” Verfolgung gesprochen. Den ent­sprechenden Äußerungen lässt sich jedoch klar entnehmen, dass als Anknüpfungspunkt der Strafverfolgung keine tatsächlichen Straftaten, sondern demokratisch legitimierte politische Entscheidungen, teilweise sogar Ab­stimmungen in Parlamenten, angesehen werden (siehe unter B.II.3.c)cc)(1) bis B.II.3.c)cc)(5)).

Teilweise wird in Äußerungen ausdrücklich Bezug auf eine bestimmte politische Entscheidung oder ein konkretes Abstimmungsverhalten genommen und die Bestrafung der ‚Verantwortlichen’ gefordert, ohne dass sich aus der Äußerung ergibt, welcher Straftatbestand überhaupt in Frage käme.

Darüber hinaus wird insbesondere von dem stellvertretenden Bundessprecher Stephan Brandner ausführlich erläutert, welche Straftaten politische Gegner*innen durch bestimmte Entscheidungen erfüllt hätten, wobei er jedoch an demokratisch legitimierte Entscheidungen anknüpft, deren Subsumtion unter Strafgesetze bei juristischer Betrachtung offensichtlich nicht möglich ist — so etwa im Falle von Angela Merkel die Beihilfe zu „Körperverletzungen”, „Sexualdelikte[n]”, „Totschlagsdelikte[n]” und „Morde[n]” dadurch, dass sie Menschen nach Deutschland gelassen habe, die dann wiederum diese Taten begangen hätten (siehe hierzu insbesondere unter B.II.3.c)cc)(3)).

Neben Brandner bezeichnen auch andere Funktionär*innen der AfD etwa politische Entscheidungen in der Migrationspolitik oder Unterstützung demo­kratie­fördernder Projekte in anderen Ländern als „Hochverrat” und schließen hieraus auf eine Strafbarkeit politischer Gegner*innen. Insgesamt wird die gesamte Politik anderer Parteien und der aktuellen und vorhergehenden Regierungen als großes „Verbrechen am Volk” dargestellt, für das die „Verantwortlichen” — womit teilweise Regierungsmitglieder gemeint sind, teilweise alle, die im Bundestag bestimmten Maßnahmen zustimmten oder diese unterstützten — mit strafrechtlichen Mitteln zur Verantwortung gezogen werden müssten.

Zahlreiche Äußerungen beziehen sich ausdrücklich auf die allgemeine ‚Politik’ bestimmter Personen. So forderte etwa der AfD-Bundesverband im April 2023 in einer Presseerklärung, Angela Merkel wegen des „unsinnige[n] Entschluss[es] zum Atomausstieg”, der „Verwahrlosung der Infrastruktur”, der „Verursachung der folgenschweren Flüchtlingspolitik” und weil sie Wahlen „rückgängig” gemacht habe, „vor Gericht” zu bringen. Der Vorsitzende des Landesverbandes Rheinland-Pfalz Jan Bollinger erklärte im April 2023, Angela Merkel habe für ihr „Versagen”, namentlich „Atomausstieg, Massen­zuwanderung, Corona-Wahn und EU-Schulden-Krise” ein „knallhartes Tribunal verdient” und unterstrich dies mit einem Bild der ehemaligen Bundeskanzlerin hinter Gittern:

Im Hintergrund sieht man Angela Merkel hinter Gittern. Im Vordergrund steht „Kein Verdienstorden für Merkel! Tribunal statt Orden!" Unten steht Rheinland-Pfalz. Aber sicher! Dr. Jan Bollinger Landesvorsitzender AfD Landesverband Rheinland-Pfalz"

Der Bundestagsabgeordnete und Ehrenvorsitzende des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Martin Renner erklärte im November 2024, er wolle die Verhaftung von Angela Merkel sehen und „das Klicken der Handschellen” hören, weil sie „die Entwicklung unserer Wirtschafts-, Industrie- und Bildungsnation in ein deindustrialisiertes Kalifat betrieben” habe. Ähnlich erklärte Rüdiger Klos, damaliger Landtags­abgeordneter in Baden-Württemberg, im Dezember 2021, er wolle „Angela Merkel und die Verantwortlichen Politiker vor Gericht sehen”, wegen „Staats­schulden”, der „[h]öchste[n] Inflationsrate seit August 1993”, „[a]bsolute[n] Höchststand[s] für Diesel, Benzin und Strom” und „Terrortote[n]”. Im August 2023 erklärte Klos, Karl Lauterbach gehöre „auf die Anklagebank vor Gericht”, weil er 2003 „Ja [zu] Fallpauschalen” und 2023 „Nein zu Fallpauschalen” gesagt habe, ebenso Robert Habeck, wegen „kranke[r] Autohasserpolitik”, „hirnrissige[r] Sanktionspolitik”, der „Gaspreis­bremse”, des „Verbot[s] von Öl und Gasheizungen” und der „Vernichtung der […] deutschen Kernkraft­werke[…]”.

Politische Entscheidungen während der Corona-Pandemie

Abschnitt betitelt „Politische Entscheidungen während der Corona-Pandemie“

Besonders häufig beziehen sich entsprechende Forderungen nach der Straf­verfolgung politischer Gegner*innen auf politische Entscheidungen während der Corona-Pandemie.

Die Forderungen nach Strafverfolgung werden teilweise auf die Politik während der Pandemie insgesamt bezogen.

So erklärte etwa der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner im März 2025, die „Putschisten zu Corona-Zeiten”, „Corona-Maßnahmen-Putschisten” und „Grenzöffnungs-Putschisten” gehörten „angeklagt und […] dann ins Gefängnis geschickt und verurteilt”. Auch der Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke erklärte im Mai 2022, die „Verantwortlichen” in „Bundesregierung, […] RKI, […] Bundesverfassungsgericht, […] Verfassungs­schutz” und „den öffentlich-rechtlichen Medien”, die „an der Errichtung eines Obrigkeitsstaates, am Schreddern der Demokratie und des Rechtsstaats gear­beitet” hätten, müssten „mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt und zur Verant­wortung gezogen werden”. Im September 2024 erklärte Höcke, dass es „die Aufarbeitung des Corona-Staatsverbrechens” brauche und „Lauterbach und Co. […] in einem rechtsstaatlichen Prozess in Handschellen abge­führt werden” müssten. Der Landesverband Sachsen-Anhalt erklärte im März 2025, es werde „[k]eine Amnestie für diejenigen [geben], die diesen Wahnsinn zu verantworten haben”. Der Landesverband Brandenburg postete im Januar 2026 auf X ein KI-generiertes Video, in dem zu sehen ist, wie Karl Lauterbach in Handschellen von Polizisten abgeführt wird und dann in einem gerichtsähnlichen Raum sitzt:

KI-generiertes Bild von Karl Lauterbach, der in Handschellen und mit gesenktem Kopf von zwei Polizist abgeführt.KI-generiertes Bild von Karl Lauterbach im Portrait, wie er in einem gerichtsähnlichen Raum sitzt.

Ähnliche Äußerungen erfolgten durch einfache Abgeordnete im Bundestag und in Landesparlamenten. Die Bundestagsabgeordnete Christina Baum erklärte im August 2024, „alle, die Beihilfe zum Coronaregime geleistet haben”, müssten „zur Rechenschaft gezogen werden”. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert bezeichnete die Corona-Politik im November 2023 als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex, „alleine das” sei „eigentlich schon justiziabel”. Der Nürnberger Kodex war 1947 aus den Nürnberger Prozessen hervorgegangen, in denen hochrangige Mediziner*innen wegen Euthanasie und Menschenversuchen im Nationalsozialismus angeklagt wurden, und verbietet medizinische Experimente an Menschen ohne deren freiwillige Zustimmung. Im selben Gespräch erklärte der Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse, „die Verantwort­lichen” für die Corona-Maßnahmen müssten „bis hin zu Gefängnis­strafen dann letztendlich verurteilt werden”. Der Bundestagsabgeordnete Thomas Dietz forderte im Juli 2024 die „rechtliche Verfolgung der Verantwortlichen” und unter­strich dies mit dem folgenden Bild:

Es sind drei Menschen als Karikaturen (links Angela Merkel, mittig Olaf Scholz und rechts Jens Spahn) von hinten zu sehen, die in Businessklamotten mit den Händen hinter dem Rücken in Handstellen da stehen. Im Hintergrund sieht man einen Gerichtshammer. Oben steht Nach Veröffentlichung der RKI-Dokumente: AfD stellt Strafanzeige! Mittig steht „Ich will Handschellen klicken hören!" Unten steht „Thomas Dietz Mitglied des Bundestags"

Der damalige Bundestags­abgeordnete Norbert Kleinwächter erklärte im Januar 2024, Verantwortliche für die „Corona-Politik” könnten „strafrechtlich zur Rechenschaft” gezogen werden, weil „Verstöße gegen sehr, sehr viele Rechts­sätze […] ganz absichtlich […], aus Profitinteresse und aus dem Interesse heraus, die Gesellschaft zu spalten”, verübt worden seien. Hans-Jürgen Goßner, Abgeordneter in Baden-Württemberg, erklärte im Oktober 2024, er wünsche sich einen „Corona-Untersuchungsausschuss” im Bundestag, „der die Ver­brechen an unseren Kindern, an unseren Senioren, ja an der gesamten Gesellschaft aufarbeitet und am Ende die Handschellen klicken lässt”. Lars Hünich, Landtagsabgeordneter und stellvertretender Fraktionsvorsitzender in Brandenburg, schrieb im Dezember 2022 auf Telegram in Bezug auf Corona-Maßnahmen, „[j]eder der die Maßnahmen umgesetzt” habe, müsse „einer gerechten Strafe zugeführt werden”. Auch im September 2023 erklärte er, bei Karl Lauterbach hätte eigentlich „die Staats­anwalt­schaft klingeln müssen”, weil „diese Landesregierungen und diese Bundes­regierung […] verantwortlich für ganz viele Todesopfer durch diese Spritze und durch diese Pandemie” seien.

Daneben werden verschiedene konkrete Maßnahmen während der Pandemie als „Verbrechen” bezeichnet und die Strafverfolgung der Entscheidungs­träger*innen oder sogar aller, die sich für entsprechende Maßnahmen aus­sprachen oder dafür stimmten, gefordert.

So erklärte etwa der Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg René Springer im Februar 2025 in einer Rede, die „Verbrechen […] in der Corona-Zeit” seien der „Impfzwang für Pflegekräfte, das Maskentragen für unsere Kinder, die Lockdowns […], die Großeltern, die man nicht mehr verabschieden konnte” gewesen, hierfür müssten „Politiker zur Verantwortung gezogen” und „Lauterbach in Handschellen […] vor den Richter” geführt werden. Der stell­vertretende Bundessprecher Stephan Brandner erklärte im Juli 2024, die „Regierenden von damals” gehörten wegen „Schulschließungen, Gewerbe­schließungen, Masken- und Impfzwang […] in den Knast.” Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD Sachsen, erklärte im März 2024, die AfD wolle diejenigen Personen „zur Verantwortung ziehen” und „vor Gericht stellen”, die sich während der Pandemie dafür aussprachen, „die Bedrohungslage hoch[zu]stufen”.

Besonders häufig wird die Bestrafung verschiedener Maßnahmen von der Bundestagsabgeordneten Christina Baum gefordert, die von Juni 2022 bis Juni 2024 auch Mitglied im Bundesvorstand war. Bereits im Oktober 2020 erklärte Baum, Politiker*innen, die „zu verantworten” hätten, dass Kinder bei sportlichen Aktivitäten Corona-Schutzmasken trügen, gehörten „auf die Anklagebank”, ebenso die „Lehrer, die unreflektiert mitmachen”, und „Polizisten, die es durchsetzen”. Im September 2021 erklärte sie, wer „immer noch auf weitere Impfungen” dränge, werde und müsse „dafür eines Tages zur Verantwortung gezogen und vor Gericht gestellt werden”. Im März 2022 erklärte sie dann, eine „namentliche Abstimmung” im Bundestag über die Einführung einer Impfpflicht sei „sehr wichtig”, um zu wissen, „wen wir für diese Abstimmung oder diese Ergebnisse irgendwann zur Verantwortung ziehen müssen”. Ebenfalls im März 2022 erklärte sie in Bezug auf die bevorstehende Abstimmung über eine Corona-Impfpflicht im Bundestag, die AfD werde „natürlich wieder eine namentliche Abstimmung beantragen”, um „diejenigen, die dafür stimmen, später zur Verantwortung [zu] ziehen”. Insbesondere Karl Lauterbach möchte Baum nach einer Aussage vom Juni 2022 für „Impfpropaganda […] auf der Anklagebank sehen”.

Auch weitere Abgeordnete der AfD äußern sich entsprechend. Der Bundestags­abgeordnete Martin Sichert erklärte etwa im Mai 2024, Karl Lauterbach gehöre „ins Gefängnis”, weil er „1G für den Handel wollte”, im September desselben Jahres, dass „Lauterbach und Scholz für ihre verbrecherische Corona-Politik” vor Gericht stehen müssten, da sie Menschen „mit 2G und 3G genötigt” und versucht hätten, ihnen „gegen ihren Willen einen unausgegorenen Impfstoff zu spritzen”. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag von Baden-Württemberg Joachim Kuhs, damals Mitglied des Europäischen Parlaments, erklärte im März 2023, die „Verantwortlichen” für die „Lockdowns” müssten „vor Gericht gestellt und zur Rechenschaft gezogen werden”. Die brandenburgische Landtagsabgeordnete Daniela Oeynhausen forderte im April 2024, die „Verantwortlichen für Freiheitsentzug und Impfdruck” müssten „endlich […] benannt und belangt werden”. Steffen John, ebenfalls Landtags­abgeordneter in Brandenburg, forderte im Juli 2025, „alle, die für Lockdowns, Impfpflicht, 2G-Regelungen oder den WHO-Pandemievertrag gestimmt haben”, zu „entlassen und [zu] verklagen”. Daniel Roi, Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt, erklärte im August 2022, Karl Lauterbach gehöre „längst aus dem Amt entfernt und verhaftet”, denn er empfehle „die vierte Impfung gegen seine eigenen Experten” und habe „die Impfstoffe als absolut wirksam und nebenwirkungsfrei bezeichnet”.

Ebenfalls sehr häufig werden Forderungen nach Strafverfolgung mit der Asyl- und Migrationspolitik politischer Gegner*innen begründet.

So postete etwa die „AfD im EU-Parlament” im Juni 2025 ein Zitat von Petr Bystron auf Telegram, wonach Annalena Baerbock „in Deutschland auf die Anklagebank” gehöre, weil sie „Deutschland 36.000 Afghanen” hinterlassen habe, „die oft auf Betreiben ihres Amtes mit illegalen Visa eingeflogen wurden”. Der branden­burgische Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Christoph Berndt erklärte im September 2024, der damalige brandenburgische Ministerpräsident Woidke habe „diesen Terror der Migrationspolitik mit zu verantworten”, und werde dafür, „wenn es eine Gerechtig­keit in diesem Land gibt, […] vor Gericht gestellt”. Daniel Freiherr von Lützow, stellvertretender Landesvorsitzender und Landtagsabgeordneter in Brandenburg, erklärte im August 2024, „solche Leute”, die „immer noch mehr Leute hier haben wollen oder herholen, wissentlich, dass 800 Messerstraftaten in Deutschland verübt worden sind im ersten Halbjahr”, seien „Verbrecher” und gehörten „allesamt auf die Anklagebank”. Rüdiger Klos, damaliger Landtags­abgeordneter in Baden-Württemberg, erklärte im Januar 2025 unter Bezug­nahme auf Morde und Vergewaltigungen in Deutschland, er wolle die für die „Zustän­de verantwortlichen Politiker” vor Gericht sehen, „in allererster Linie” Angela Merkel. Auch der Berliner Abgeordnete und stellvertretende Fraktions­vorsitzende Thorsten Weiß erklärte im Juni 2024, „diejenigen Politiker, die durch ihre Migrationspolitik die Mörder ins Land geholt haben”, würden „eines Tages zur Rechenschaft gezogen”. Harald Laatsch, ebenfalls Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, schrieb im August 2024 auf X, das „kriminelle Pack, welches sich Bundesregierung nennt und seit 2015 rechtswidrig Ausländer in unsere Sozialsysteme einschleust”, gehöre „in Haft”. Steffen John, Landtagsabgeordneter in Brandenburg, forderte im Juli 2025, „[a]lle Politiker, die die große Lüge ‚Wir schaffen das’ unterstützt und dem UN-Migrationspakt zugestimmt haben”, zu „entlassen — und zur Rechenschaft [zu] ziehen”.

Insbesondere der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner führte dabei detailliert aus, welche Straftatbestände Angela Merkel durch ihre Asylpolitik erfüllt haben soll. So forderte Brandner bereits 2017, Angela Merkel „in den Knast” zu schicken, wegen Beihilfe zur „Verleitung zur missbräuchlichen Asyl­antragstellung, bandenmäßig”, zur „Schleuserkriminalität”, „Banden­krimi­nalität”, zum „Menschenhandel” und „Beihilfe zu tausenden von Sexualdelikten, Beihilfe zu tausenden von Körperverletzungen, Beihilfe zu hunderten von Totschlägen und Morden” durch ihre Asylpolitik, dazu noch „Beihilfe zu Untreuehandlungen in Milliardenhöhe, bedingt durch die Sozialkosten, die die alte Fuchtel uns aufgedrückt hat und bedingt durch die Rettungspakete für den Euro”. Wenige Tage später erklärte er, es sei „Beihilfe […], wenn ich die Leute erst mal hier reinlasse, dass sie ihre Asylanträge […] stellen können”, „psychi­sche Beihilfe, indem ich sage, schickt die doch alle mal her, wir füttern sie schon durch”, Beihilfe zum Menschenhandel leiste Angela Merkel „durch ihre Politik, dass es überhaupt möglich ist, Menschenhandel zu machen” und Beihilfe zu „Körperverletzungen”, „Sexualdelikte[n]”, „Totschlagsdelikte[n]” und „Morde[n]” „dadurch, dass die Leute erst mal hier überhaupt reinkamen”. Auch im Mai 2021 erklärte Brandner, Merkel müsse „zur Verantwortung gezogen werden” durch „ermitteln, anklagen, verurteilen” für „ihre millionenfachen Verfassungs­brüche, millionen­fache Einwanderung, daraus resultierend hundert­tausende Verbrechen, Vergehen, Umwälzungen der Gesellschaft, hunderte Milliarden Steuern”.

Weiter wird aus der gerichtlichen Aufhebung politischer Entscheidungen gefolgert, die entsprechenden Personen hätten sich auch strafbar gemacht, insbesondere bezüglich des Verbotes des Magazins „Compact” durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser im Juli 2024, das durch das Bundesverwaltungsgericht im August 2024 vorläufig und im Juni 2025 endgültig aufgehoben wurde. Der Landesverband Brandenburg postete hierzu nach der Entscheidung des Gerichts im August 2024 ein Video mit einer Rede des Bundesvorstandsmitglieds Dennis Hohloch, in der dieser erklärte, Faeser gehöre wegen des Verbotes „ins Gefängnis”, denn „solche Leute” zerstör­ten „dieses Land” und „diese Demokratie”. Ähnlich fragte der bayerische Landtagsabgeordnete Matthias Vogler bereits im Oktober 2021, wann Markus Söder angesichts der gerichtlichen Aufhebung von Ausgangsbeschränkungen „endlich mal verurteilt” werde und „im Gefängnis” lande.

Staatsausgaben für Projekte im Ausland, die nicht mit der politischen Agenda der AfD übereinstimmen bzw. von Funktionär*innen der AfD als unnötig empfunden werden, werden von diesen weiter ebenfalls als strafbar dargestellt und die entsprechende Verfolgung und Verurteilung der verantwortlichen Ent­scheidungs­träger*innen gefordert. Hierbei nehmen Funktionär*innen der AfD nicht etwa Bezug auf die künftige Strafbarkeit ähnlicher Sachverhalte nach Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes, sondern bezeichnen entsprechende Ausgaben bereits jetzt als strafbar. Begründet wird dies insbeson­dere damit, dass Entscheidungsträger*innen gegen das Interesse des deutschen Volkes handelten, wobei die Definition dieses Interesses anscheinend allein der AfD obliegt. So erklärte die Bundestagsabgeordnete Christina Baum im Oktober 2024, „8,1 MILLIONEN Euro [für] ein paar LEDs, Photovoltaik-Paneele und Imam-Schulungen für eine Moschee in Marokko” seien „mindestens Veruntreuung von Steuergeldern, vermutlich jedoch sogar #Hochverrat, weil die aktuelle Regierung ganz eindeutig gegen das Interesse des deutschen Volkes arbeitet”. Sie hoffe, „dass bald die Zeit kommt, um sie zur Rechenschaft zu ziehen”.

Bei den genannten Forderungen nach Strafverfolgung handelt es sich schließlich nicht um bloße polemische, überspitzte Kritik an den betroffenen Personen, sondern Funktionär*innen der AfD kündigen ausdrücklich an, eine solche Strafverfolgung im Falle ihrer Machterlangung auch tatsächlich umzusetzen.

Zunächst weisen hierauf bereits zahlreiche Äußerungen hin, in denen Funktionär*innen davon sprechen, dass gerade die AfD politische Gegner*innen bestrafen werde. Der Landesverband Thüringen teilte etwa bereits 2017 ein Video einer Rede des EU-Abgeordneten und damaligen Vorsitzenden des Landesverbandes Bayern Petr Bystron, in der dieser ankündigte:

Und an die Politiker da oben sage ich: Gnade euch Gott, wir werden euch der Gerechtigkeit zuführen.

Björn Höcke, Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen, erklärte im Mai 2018, die AfD werde „im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten alles tun […], wenn die Wende in diesem Lande eingeleitet und vollzogen worden ist”, um Angela Merkel „mit einer rechtsstaatlichen Verhandlung doch noch in die Verantwortung zu bekommen”. Der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner erklärte im Dezember 2025, „in einem funktionierenden Rechtsstaat” würden „fast alle”, die er zuvor genannt habe — zuvor genannt hatte er Angela Merkel, „ihre Spießgesellen in CDU, CSU, SPD, FDP, bei Grünen und Linken” sowie „Lauterbach, Spahn und Co.” — in „Untersuchungshaft sitzen, mindestens, und das schon sehr lange”, für einen solchen „funktionierenden Rechtsstaat” kämpfe die AfD. Die Bundestagsabgeordnete Christina Baum, damals auch Mitglied des Bundesvorstands, erklärte im März 2023 in einem Livestream gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse bezogen auf die Corona-Politik, das sei „ein Verbrechen”, Hilse hatte kurz zuvor erklärt, wenn die AfD in „politische Verantwortung” komme, werde sie „die Verantwortlichen zur Verantwortung ziehen”. Karsten Hilse erklärte auch im März 2024, die AfD werde „diejenigen, die dafür [für Maßnahmen während der Pandemie] verantwortlich sind, […] ins Gefängnis bringen”; im August 2025, dass die AfD „dafür sorgen” werde, dass Jens Spahn und Karl Lauterbach „schon zu Lebzeiten Ihre gerechte Strafe erhalten”. Matthias Moosdorf, Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Landesvorstand Sachsen, kündigte im August 2024 an, wenn die AfD „in Verantwortung” komme, würden die Mitglieder der damaligen Bundesregierung „rechtsstaatlichen Verfahren unterworfen und ggf. wegen Amtsmissbrauch abgeurteilt”; im Dezember desselben Jahres erklärte er in Bezug auf „die Kartellparteien”, dass man „[i]m Mittelalter […] Politiker mit diesem Karma nicht nur abgewählt” hätte; „[e]instweilen” bleibe „nur, die AfD zu wählen”, die „die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen” werde. Lars Hünich, Landtagsabgeordneter und stellvertretender Fraktions­vorsitzen­der in Brandenburg, erklärte im August 2024, bezogen auf Maßnahmen während der Pandemie, „diese Regierung” seien „die wahren Täter”, und die AfD werde „sie verurteilen dafür”. Der bayerische Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Benjamin Nolte schrieb im Januar 2025 auf Telegram, es werde „mit der AfD […] keine Straffreiheit” für Karl Lauterbach „und seine Kumpanen” geben; die AfD garantiere, dass sie „diese Politik der Willkür aufklären und die Verantwortlichen der Justiz zuführen” werde. Petr Bystron, Mitglied des Europäischen Parlaments und damaliger Vorsitzender des Landesverbandes Bayern, erklärte schon 2016, „die da oben” hätten „Angst zurecht”, denn die AfD werde sie „zur Verantwortung ziehen” und „dem Rechts­staat zuführen”.

Weiter wird in zahlreichen Äußerungen betont, dass das Ziel der Strafverfolgung und Verurteilung von Politiker*innen nur erreicht werden könne, wenn die AfD hierfür genug Stimmen bekomme. Der Landesverband Hessen etwa postete im September 2023 ein Video von Stephan Brandner, in welchem dieser erklärte, die AfD arbeite an dem „Haftbefehl für Angela Merkel” und „bei der nächsten Bundestagswahl” werde „das auch so sein”. Brandner kündigte auch bereits 2017 an, die AfD werde Angela Merkel „vor Gericht” tragen, „je mehr AfD-Kreuze” auf dem Wahlzettel seien, „desto dunkelroter” werde ihr Haftbefehl. Im Juli 2024 erklärte Brandner, man solle „die Stimmzettel zu Haftbefehlen [machen] für diejenigen, die verantwortlich sind für diesen unterirdischen Zustand unseres Landes, für die Spaltung der Gesellschaft, für die […] Verschleu­derung von Steuermilliarden”; diese Personen müssten „angeklagt werden von Staatsanwälten, die unabhängig sind.” Der bayerische Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Winhart erklärte im Februar 2023, die AfD brauche „25 Prozent, damit beim Herrn Söder die Handschellen klicken”. Der damalige baden-württembergische Landtagsabgeordnete Rüdiger Klos schrieb im August 2024 auf Telegram, den Bürgern bleibe nur die „Hoffnung, dass die AfD so stark wird, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden können”, es brauche „endlich die Haftung für Personen, die gegen deutsche Interessen handeln”. Lars Hünich erklärte im Februar 2025, wenn die AfD „in der Bundestagswahl richtig gut abschneide[…]”, dann werde sie „dafür sorgen, dass die Handschellen klicken”. Thomas Rudy, damaliger Landtagsabgeordneter in Thüringen, kündigte im April 2018 an, „wenn die AfD die Mehrheit” habe, seien „Merkel und ihre Helfer […] ein Fall für die Gerichte”.

Schließlich wird oftmals auch direkt angekündigt, die AfD werde, wenn sie an der Macht sei, Staatsanwält*innen anweisen, Strafverfahren gegen politische Gegner*innen einzuleiten. So posteten etwa der Bundesverband, die Bundes­tags­fraktion und der Landesverband Sachsen im April 2023 ein Video, in dem Stephan Brandner erklärte, die AfD werde „Staatsanwälte dabei unterstützen, die Ermittlungen gegen Frau Merkel einzuleiten”. Stephan Brandner erklärte auch bereits im September 2017, man müsse nur „einen Staatsanwalt finden, der sich” traue, Angela Merkel „anzuklagen”. Auch im Mai 2022 erklärte Brandner, irgendwann habe man „mal einen schneidigen Justiz­minister und einen schneidigen Staatsanwalt, die sich das Ganze mal vornehmen”. Im März 2025 erklärte er, die Machtinhaber*innen während der Corona-Pandemie und Grenzöffnungen gehörten „angeklagt und […] dann ins Gefängnis geschickt und verurteilt”; dafür sei es „erforderlich […], dass die Alternative für Deutschland so schnell wie möglich in einem Bundesland in eine Regierung kommt, einen Justizminister stellt, der dann in der Lage ist, den Staatsanwälten den Rücken frei zu halten, damit die Staatsanwälte ihre Arbeit machen können”. Der damalige Bundestags­abgeordnete Norbert Kleinwächter erklärte im Januar 2024, es sei wichtig, dass die AfD „Innen­ministerien bekomme[…], damit eben auch die Staatsanwalt­schaften dann diese Aufklärungsarbeit leisten dürfen”, um die „Verstöße gegen sehr, sehr viele Rechtssätze” während der Pandemie strafrechtlich verfolgen zu können.

Die Ernsthaftigkeit ihrer Forderungen nach Strafverfolgung und insbesondere Verhaftung politischer Gegner*innen unterstrichen einzelne Funktionär*innen der AfD, indem sie nach der Festnahme und Entführung des damaligen venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro in der Nacht zum 3. Januar 2026 durch das US-amerikanische Militär bearbeitete Aufnahmen der Festnahme posteten, die anstatt Maduro deutsche Politiker*innen zeigten. So postete etwa der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Landes­verbandes Bayern Tobias Teich ein entsprechendes Video mit Ursula von der Leyen auf Instagram:

KI-generiertes Bild, auf dem im Vordergrund Ursula von der Leyen zu sehen ist, die Handschellen trägt und von vielen Soldaten abgeführt wird.

Mehrere Abgeordnete, darunter der Bundestagsabgeordnete Maximilian Kneller und der stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Sven Trischler posteten ein KI-generiertes Bild, auf dem statt Maduro Angela Merkel zu sehen ist:

KI-generiertes Bild, auf dem Angela Merkel mit verbundenen Augen und Ohrschützern in einer Art Container sitzend zu sehen ist. Sie trägr eine graue Jacke und hält eine Wasserflasche in der Hand. Neben ihr steht eine halb im Bildrahmen sichtbare Person.

Mangels Verankerung der dargestellten Forderungen in der Programmatik der Gesamtpartei ist im Folgenden zu prüfen, ob aus den dargestellten Äußerungen eine Grundtendenz hinsichtlich einer demokratiefeindlichen Zielsetzung, politische Gegner*innen wegen demokratisch legitimierter Entscheidungen strafrechtlich zu verfolgen und zu belangen, folgt (siehe oben Teil 2 B.III.4).

Insgesamt liegen mehr als 220 der Partei zurechenbare Äußerungen vor, die von 88 verschiedenen Einzelpersonen und zehn Verbänden oder Fraktionen stammen. Bei den Einzelpersonen handelt es sich um 37 Bundestags­abgeord­nete, vier Mitglieder des Europäischen Parlaments, 39 Landtags­abgeord­nete aus elf Bundesländern und acht Kommunalpolitiker*innen; bei den Fraktionen und Verbänden um den Bundesverband, die Bundestagsfraktion, vier Landesverbände, zwei Landtags­fraktionen und zwei Kreisverbände (siehe Anhang C.I.2).

Besonderes Gewicht erhalten die Äußerungen dadurch, dass sie nicht nur allgemein verbreitet sind, sondern auch gerade von Personen geäußert werden, die personellen Machtzentren innerhalb der Partei angehören (siehe oben Teil 1 C.II). Unter den Einzelpersonen finden sich Alice Weidel als zentrale Figur innerhalb der AfD (siehe oben Teil 1 C.II.1.a)) sowie ihr Co-Bundessprecher Tino Chrupalla, der Ehrenvorsitzende Alexander Gauland, drei weitere Mitglieder des Bundesvorstandes und fünfzehn Landesvorsitzende und stellvertretende Landesvorsitzende. Zahlreiche Äußerungen stammen zudem von dem ehe­maligen Bundesvorstandsmitglied Christina Baum, davon mindestens sechs aus ihrer Zeit im Vorstand. Aus dem Münzenmaier-Netzwerk (Teil 1 C.II.2) liegen mehrere Äußerungen sowohl von Dennis Hohloch als auch von René Springer vor. Weiter liegen auch zahlreiche Äußerungen von Björn Höcke als prägende und einflussreiche Figur der Partei vor (siehe oben Teil 1 C.II.3).

Nur neun der genannten Personen und eine Landtagsfraktion (Landtagsfraktion Brandenburg) fordern dabei nicht klar die Strafverfolgung politischer Gegner*innen, sondern nutzen lediglich Begriffe oder Bilder, die hierauf hindeuten, etwa die Bezeichnung politischer Gegner*innen als „Verbrecher” oder „Landes­verräter”. In allen übrigen Fällen wird klar die strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner*innen für demokratisch legitimierte Entscheidun­gen gefordert — wie hier etwa von Stephan Brandner:

Es sind die Putschisten zu Corona-Zeiten, es sind Corona-Maßnahmen-Putschisten, es sind die Grenzöffnungs-Putschisten. Solche Putschisten und Verschwörer gehören in einem vernünftigen Rechtsstaat dagegen ermittelt. Die gehören angeklagt und gehören dann ins Gefängnis geschickt und verurteilt. Und genau das muss geschehen in Deutschland.

Im Falle von mindestens 40 der genannten Personen und vier der Verbände/Fraktionen enthalten die Äußerungen dabei darüber hinaus noch die klare Ankündigung, dass gerade die AfD diese Strafverfolgung herbeiführen werde, so etwa René Springer im Februar 2025:

Wir werden diejenigen, die wider besseren Wissens diese Corona-Maßnahmen eingeführt haben, zur Verantwortung ziehen. Und das heißt, dass Konsorten wie Lauterbach eines Tages in Handschellen vor dem Richter stehen werden.

Und Petr Bystron bereits 2017:

Und an die Politiker da oben sage ich Gnade euch Gott, wir werden euch der Gerechtigkeit zuführen.

Vereinzelt wird nicht nur die Strafverfolgung wegen konkreter Entscheidungen, etwa als Regierungsmitglied, sondern sogar wegen Abstimmungsverhalten im Bundestag oder Landesparlamenten gefordert. So erklärte etwa Christina Baum im März 2022, wenige Monate bevor sie in den Bundesvorstand der Partei gewählt wurde:

…] deswegen nochmal auch mein Appell an meine lieben Kollegen aus dem Bundestag, [überlegt euch das gut, denn wir werden natürlich wieder eine namentliche Abstimmung beantragen, damit wir dann auch hinterher genau wissen, wer eben dafür oder wer dagegen gestimmt hat. Das halte ich für ganz wichtig, du hast es schon angesprochen, Dirk, denn wir müssen auch, meiner Meinung nach, diejenigen, die dafür stimmen, später zur Verantwortung ziehen.

Auch der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jörn König erklärte im Juli 2024:

…] Wie ich schon in mehreren Reden im Bundestag sagte: [„Alle, die dafür waren, gehören vor Gericht!”

Die Einschätzung, wonach es sich um eine durchaus relevante Anzahl ernstzunehmender Ankündigungen handelt, teilt hinsichtlich des Landes­verban­des Brandenburg auch das brandenburgische Landesamt für Verfassungsschutz, wie es im Vermerk zur Einstufung des Verbandes als gesichert extremistische Bestrebung hinsichtlich Ankündigungen von Verfolgung und Bestrafung politi­scher Gegner*innen feststellt:

Entsprechende Äußerungen des AfD-Personals sind seit Sommer 2024 derart massiv gehäuft registriert worden, dass davon ausgegangen werden kann, dass maßgebliche Protagonisten der Partei die Absicht verfolgen, nach Übernahme von Regierungs­verantwortung Polizei und Justiz für ihre parteipolitischen Zwecke zu nutzen. Damit einher ginge zwingend eine Aufhebung bzw. Einschränkung des rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltentrennung (zw. Exekutive und Judikative).

Entsprechende Aussagen treffen dabei innerhalb der Partei auf keinerlei Wider­stand — insbesondere führten sie, soweit erkennbar, nie zu Ordnungs­maßnahmen —, sondern werden durch Landes- und Bundesverbände und -fraktionen kommentarlos oder mit zustimmender Kommentierung geteilt. Dies zeigt sich insbesondere etwa an Reden des langjährigen stellvertretenden Bundessprechers Stephan Brandner, der in hoher Frequenz die strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner*innen für demokratisch legitimierte Entscheidun­gen fordert, dies ausführlich mit angeblich durch diese Entscheidungen verwirklichten Straftatbeständen begründet und immer wieder ankündigt, im Falle von Regierungsverantwortung werde die AfD eine solche Verfolgung um­setzen, so zum Beispiel bereits im September 2017 bezogen auf Angela Merkel:

[…] Wir gucken in § 232/33 Strafgesetzbuch „Menschenhandel”. Angela Merkel handelt nicht mit Menschen, aber sie leistet Beihilfe dazu, durch ihre Politik, dass es überhaupt möglich ist, Menschenhandel zu machen. Auch da, komischerweise, zehn Jahre, wenn man es als Bande betreibt. Und dann haben wir jede Menge Körperverletzungen in Deutschland, die darauf zurückzuführen sind, dass Angela Merkel Beihilfe geleistet hat, dadurch, dass die Leute erst mal hier überhaupt reinkamen. Wir haben Sexualdelikte, wir haben Totschlagsdelikte und wir haben Morde. Das läppert sich alles zusammen, meine Damen und Herren, sodass wir zu einer, ich kam in Jena, auf eine Freiheitsstrafe von mindestens 35 Jahren kommen.

Und ein paar Tage später:

Ich hatte Ihnen gesagt, jede Stimme, die für uns kommt, umso größer wird der Haftbefehl für Angela Merkel. Und ich möchte einen quadratmetergroßen, dunkelroten Haftbefehl für Angela Merkel am 24. oder am 25. September vor mir liegen sehen, nur mit der AfD.

Verschiedene entsprechende Reden Brandners wurden seit 2017 mindestens vom Bundesverband, der Bundestagsfraktion sowie den Landes­verbän­den Thüringen, Sachsen und Hessen geteilt und dabei jeweils zustimmend oder gar nicht kommentiert. Auch Strafverfolgungsforderungen anderer Personen wurden von der Bundestagsfraktion, verschiedenen Landes­verbän­den und einer Landtagsfraktion geteilt.

Eine entsprechende Grundtendenz ist damit insgesamt anzunehmen. Demokratiefeindliche Strafverfolgungsforderungen finden sich zwar in keinen Wahlprogrammen oder offiziellen Beschlüssen der AfD. Sie werden jedoch von erheblichen Teilen der Partei, insbesondere auch auf Führungs­ebenen sowie von Bundes- und Landesverbänden und Fraktionen geäußert, ohne dass andere Teile der Partei oder auch nur Einzelpersonen dem wider­sprechen. Vielmehr werden Posts und Reden, in denen die Strafverfolgung politischer Gegner*innen gefordert wird, von Bundes- und Landesverbänden und Fraktionen oftmals unkommentiert oder mit zustimmender Kommentierung geteilt.

Die AfD verfolgt damit das Ziel, politische Gegner*innen für demokratisch legitimierte Entscheidungen mit den Mitteln des Strafrechts zu verfolgen und zu belangen. Dies ist mit der in einer Demokratie unerlässlichen Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung nicht vereinbar (siehe oben B.II.3.a)). Zwar ergibt sich ein entsprechendes Vorhaben nicht schon aus der Programmatik der AfD (siehe oben B.II.3.b)), wohl aber aus einer großen Anzahl von Äußerungen auf allen Ebenen und verteilt über viele Verbände und Fraktionen der Partei (siehe oben B.II.3.c)), die insgesamt eine Grundtendenz zur Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen ergeben (siehe oben B.II.3.d)).

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