**Aktuelles Beispiel: Maximilian Märkl**
Wie die Partei mit Unvereinbarkeitsbeschlüssen in der Praxis umgeht, zeigt sich exemplarisch am Fall Maximilian Märkl. Anfang Februar 2026 berichtete Welt, dass der IB-Sprecher Mitglied des AfD-Landesverbands Bayern ist. Vor der Veröffentlichung konfrontierte die Redaktion den Landesvorsitzenden Stephan Protschka mit entsprechenden Hinweisen. Dieser gab an, keine Kenntnis von der Mitgliedschaft Märkls in der AfD gehabt zu haben, obwohl dieser bereits seit 2022 Mitglied in der Partei war. Alice Weidel und Tino Chrupalla teilten ebenfalls mit, keine Kenntnis gehabt zu haben. Nach interner Prüfung bestätigte Protschka die Mitgliedschaft. In einem persönlichen Gespräch legte der Landesverband Märkl nahe, die AfD freiwillig zu verlassen, andernfalls würde ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden.
Dass ein rechter Aktivist in einer rechten Partei Mitglied ist, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Offensichtlich macht die Zusammenarbeit aus Partei und Bewegung die linke Presse sehr nervös. Sie wissen, was für ein Erfolgsrezept diese Kooperation sein könnte. […] Die aktuelle Situation muss eine Debatte über diese Liste anstoßen. Um diesen Diskurs und weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit zu ermöglichen, werde ich meine Mitgliedschaft ab heute beenden.
In der Parteiführung wurde der Austritt positiv aufgenommen, da ein Ausschlussverfahren nicht mehr notwendig war. Gleiches galt für den Landeschef Protschka, der gegenüber Welt sagte:
Die Identitäre Bewegung ist extrem, ihre Ansichten sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Daher vertragen sich dortige Aktivitäten nicht mit einer Mitgliedschaft bei uns.
Diese Äußerung löste innerhalb und außerhalb der Partei Kritik aus. Der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der AfD Thüringen Torben Braga kommentierte den Welt-Beitrag auf X mit „Schäm dich” und schrieb weiter:
Die Unvereinbarkeitsliste kann man gut oder schlecht finden. Weil sie gilt, war es richtig von @max_maerkl auf seine AfD-Mitgliedschaft zu verzichten. Es gibt aber keine Rechtfertigung für eine solche opportunistische 180-Grad-Wende, im erbärmlichen Versuch sich reinzuwaschen.
Martin Sellner zeigte sich ebenfalls nicht erfreut über Protschkas Äußerung. Er schrieb am 6. Februar 2026 auf X:
Wer […] direkt oder indirekt ein IBD-Verbot legitimiert, nimmt in Kauf, dass meine Freunde ins Gefängnis gehen. Das ist meine rote Linie, wenn ich morgen aufwache und diese irre Aussage wurde nicht umfassend klargestellt, werde ich dafür sorgen, dass jeder im deutschen Sprachraum und darüber hinaus davon erfährt und es nie wieder vergessen wird.
Kurz darauf veröffentlichte Protschka am 8. Februar 2026 auf X eine Erklärung, in der er seine ursprüngliche Aussage relativierte:
Die @IBDeutschland ist weder extrem noch steht sie nicht auf dem Boden der FDGO. Das würde ja bedeuten, dass sie gewalttätig ist — und das ist mir bis dato nicht bekannt. Es gab ein Kommunikationsproblem meinerseits.
Die Reaktion wurde von Sellner und Märkl zustimmend aufgenommen.
Der Fall Märkl verdeutlicht exemplarisch die praktischen Grenzen der Unvereinbarkeitsbeschlüsse. Märkl war als Sprecher der IB trotz des Beschlusses über drei Jahre Mitglied der AfD. Erst durch journalistische Recherche wurde die Mitgliedschaft öffentlich und erst dann leitete der Landesverband Schritte ein. Ein formaler Ausschluss oder Austritt fand zeitnah statt, eine inhaltliche Distanzierung blieb jedoch aus beziehungsweise wurde nach öffentlichem Druck zurückgezogen.