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Rechtsstaatsfeindliches Verhalten der Anhänger

Die dargestellten Äußerungen könnten allerdings als relevantes rechtsstaats­feindliches Verhalten der Anhänger*innen der AfD anzusehen sein.

Wie soeben dargestellt, werden durch die unter C.III.1 und C.III.2 aufgeführten Äußerungen Richter*innen staatliche Maßnahmen angedroht oder angekündigt, die im Falle ihrer Umsetzung nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wären. Insbesondere Äußerungen durch Funktionär*innen einer nicht unbedeutenden Partei sind dazu geeignet, die richterliche Unabhängigkeit bereits gegenwärtig zu beeinträchtigen und begründen damit ein rechtsstaatsfeindliches Verhalten (siehe oben C.I.3.a)). Auch die unter C.III.3 dargestellten Äußerungen sind als rechtsstaatsfeindliches Verhalten zu werten, die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen und vollen Namen der Richter*innen verfolgt erkennbar allein das Ziel der Einschüchterung und greift damit jeweils gezielt die richterliche Unabhängigkeit an (siehe oben C.I.3.c)).

Verfassungsfeindliches Verhalten ist nicht erst dann relevant, wenn es die Partei beherrscht. Vielmehr reicht es aus, wenn auch ohne Vorliegen einer Grundtendenz die in Frage stehenden Verhaltensweisen eine gewisse Systematik innerhalb der Partei erkennen lassen (siehe oben Teil 2 B.IV.4).

Vorliegend liegen etwa 20 Äußerungen von 16 verschiedenen Funktionär*innen und Verbänden vor, mit denen die Unabhängigkeit von Richter*innen gezielt angegriffen wird. Unter den sich entsprechend verhaltenden Personen befinden sich insbesondere sechs Bundestagsabgeordnete — darunter die Bundessprecherin Alice Weidel, die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Beatrix von Storch und der Thüringer Landesvorsitzende Stefan Möller — sowie vier Landtagsabgeordnete einschließlich des Vorsitzenden des Landesverbandes und der Landtagsfraktion Thüringen Björn Höcke. Es handelt sich damit um eine Verhaltensweise, die nicht nur in der unteren Parteiebene, sondern auch in höheren Ebenen vorkommt. Auch zogen entsprechende Äußerungen keine parteiinternen Konsequenzen nach sich.

Dennoch lassen die Äußerungen keine ausreichende Systematik innerhalb der Partei erkennen. Nur zwei Funktionär*innen auf höheren Parteiebenen (Björn Höcke und Harald Laatsch) haben sich über einen längeren Zeitraum mehrmals entsprechend geäußert. Weiter zeigt sich zwar ein Anstieg an entsprechenden Äußerungen in den letzten zwei Jahren, dies geht aber im Wesentlichen auf gehäufte Äußerungen von Harald Laatsch und Matthias Moosdorf zurück. Der Schluss, das Verhalten verbreite sich in der Gesamtpartei stärker, kann daraus nicht zwingend gezogen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt scheint es sich damit um ein in der Partei geduldetes Verhalten einzelner Funktionär*innen zu handeln, ohne dass dies bereits eine dahinterstehende Systematik erkennen lässt.

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