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Verbot ‚der Antifa'

Liegen von einer Person oder Personenvereinigung drei oder mehr zitierte Äußerungen vor, werden diese in einem eigenen Unterkapitel dargestellt; alle übrigen Äußerungen werden chronologisch dargestellt.

Stephan Brandner erklärte am 26. Februar 2021:

Also das heißt, ein Antifa-Verbot, das würde ja, zunächst mal heißen, das Antifa-Zeichen darf nicht mehr benutzt werden. Das ist ein strafbar, das Antifa-Zeichen zu sprühen. Wir haben viele Gruppierungen, die unter dem Logo der Antifa aktiv sind. Die Antifa auf T-Shirts, Fahnen und und weiß ich nicht, überall wobei haben. Und das wäre halt eine Zerschlagung, zumindest mal der Außendarstellung der Antifa.

Brandner stellt hier heraus, dass er mit einem „Antifa-Verbot” ein Verbot „der Antifa” als Gesamtkonstrukt meint — an das Verbot knüpft er direkt die Straf­bar­keit der Verwendung des „Antifa-Zeichen[s]” an, ihre „Außendarstellung” solle zerschlagen werden.

Am 6. August 2021 erklärte er:

Im Übrigen gibt es natürlich wahrscheinlich kein Mitgliederverzeichnis, aber ich kann natürlich die Symbole verbieten, ich kann Aufmärsche verbieten, ich kann Aktionen verbieten, oder auch strafrechtlich deutlicher ahnden, als es bisher der Fall ist. Also Antifa verbieten ist so ein Schlagwort, da steckt viel dahinter. Vereine auflösen, diese ganzen Linksextremisten-Vereine, da ist viel Arbeit zu tun.

Die Äußerung, es gebe „kein Mitgliederverzeichnis”, deutet darauf hin, dass Brandner davon ausgeht, die Antifa habe zwar keine offizielle Struktur oder Ähnliches, andererseits aber durchaus eine gemeinsame, organisierte Willensbildung.

Am 16. Oktober 2025 erklärte Brandner im Bundestag:

Die Antifa, meine Damen und Herren, ist also wahlweise eine kriminelle oder terroristische Vereinigung, eine Verbrecherbande und in jedem Fall ein verbotswürdiger Verein.

Die Formulierung Brandners stellt klar, dass er mit der Forderung eines Antifa-Verbots ein Verbot „der Antifa” insgesamt, die er als „verbots­würdige\n] Verein” bezeichnet, meint.

Jürgen Braun schrieb am 28. Juli 2019 auf X:

Wenn die #Antifa endlich auch hierzulande als terroristische Vereinigung eingestuft wird, [dann bietet der heute populäre Hashtag #IchbinAntifa einen sehr reichhaltigen Fundus für Ermittlungsansätze im Anti-#Terror-Kampf. @realDonaldTrump macht’s möglich, besten Dank! #AfD

Braun benennt ausdrücklich den Hashtag „#IchbinAntifa” als „reichhaltigen Fundus für Ermittlungsansätze”. Damit nimmt er ersichtlich Bezug auf eine Strafverfolgung nach § 129a StGB allein wegen Zugehörigkeit zu oder Unter­stützung ‚der Antifa’ als angebliche Gesamtorganisation.

Am selben Tag schrieb Braun auf X:

Auch andere Extremisten sind nicht in festen Strukturen organisiert. Trotzdem kann man sie als terroristisch einstufen und hat damit deutlich mehr Handlungsspielraum bei ihrer Bekämpfung. Was bei Islamisten/Neonazis geht, geht auch bei der #Antifa. Siehe #Trump. Wir schaffen das!

Braun vergleicht „die Antifa” hier mit „Islamisten” oder „Neonazis”, und erkennt damit an, dass es sich nicht um einen „Verein” mit irgendwie gearteter Willens­bildung, sondern um einen Sammelbegriff für ein breites Spektrum von Gruppierun­gen und Personen mit teilweise übereinstimmender Gesinnung handelt. Die Formulierung „als terroristisch einstufen” ist hinsichtlich Braun anders als bei anderen Funktionär*innen der AfD nicht als bloße Übernahme von Trump’s Wortlaut, sondern angesichts seiner obenstehenden Äußerung vom selben Tag als Bezugnahme auf Strafverfolgung nach § 129a StGB anzusehen. Dies legt nahe, dass Braun jedenfalls noch 2019 tatsächlich ein verfassungs­feindliches Gesinnungsverbot anstrebte.

Am 20. Februar 2021 postete Braun auf YouTube ein Video, in dem er erklärt:

Wir müssen alles tun, diese sogenannte Antifa, diese Linksextremisten, gewalttätige Linksextremisten der Antifa müssen endlich verboten werden. Es ist eine kriminelle Vereinigung. Es ist höchste Zeit, bevor unsere Demokratie zugrunde geht.

Diese Formulierung kann sich sowohl auf ein Verbot „der Antifa” als auch auf ein Verbot einzelner Gruppierungen beziehen. Insbesondere der Zusatz „gewalt­tätige Linksextremisten der Antifa” deutet darauf hin, dass Braun nur von gewalt­bereiten „Antifa-Gruppierungen” spricht, während frühere Aussagen in die gegenteilige Richtung weisen.

Alice Weidel erklärte in einem Interview am 12. Juli 2017, das vom Bundesverband auf YouTube gepostet wurde:

Dann gehört natürlich ganz klar extremistische Organisationen wie die Antifa oder andere linksgerichtete, gewalttätige Organisationen, die gehören zu kriminellen Organisationen erklärt und gehören dementsprechend verboten.

Weidel bezieht sich hier auf ‚die Antifa’ als angebliche Organisation, nicht auf einzelne, ihr zugeordnete Vereinigungen. Dies wird durch den Vergleich mit „andere[n] linksgerichtete[n], gewalttätige[n] Organisationen” erkennbar.

Petr Bystron postete am 29. August 2019 auf X ein Bild mit einem Correctiv-Artikel über die damalige Spitzenkandidatin der Grünen für Europawahl, Ska Keller, mit dem Titel „Nein, diese Fotos belegen nicht, dass Ska Keller „Mitglied der Terrororganisation Antifa…”. Auf den Fotos ist Ska Keller mit Sturmhaube sowie einer Antifa-Flagge zu sehen. Auf der von Bystron geposteten Bildcollage ist daneben ein Bild von Ernst Röhm in SA-Uniform zu sehen, darunter der Text „Nein, diese Fotos belegen nicht, dass Ernst Röhm „Mitglied der SA war…”. Bystron schrieb zu der Collage:

Höchste Zeit, Antifa als Terrororganisation zu verbieten und die Grünen unter Beobachtung durch den VfS zu stellen.

Die Zuordnung von Keller zur „Terrororganisation” wegen Zeigens einer Flagge zeigt hier erneut, dass bloße Symbolik und Meinungsäußerungen als Anknüpfungspunkt für anvisierte staatliche Maßnahmen gesehen werden. Wer „zur Antifa gehört” macht Bystron allein daran aus, wer eine bestimmte Fahne zeigt oder bestimmte Klamotten trägt.

Am 1. Juni 2020 postete Bystron auf russisch auf X:

In den USA hat Trump „Antifa” zur terroristischen Organisation erklärt.
In Deutschland ist das leider nicht möglich, denn dann würden ein Präsident und zwei Parlamentspräsidenten ins Gefängnis kommen.

Bystron spricht hier vermutlich von Frank-Walter Steinmeier (Bundespräsident seit 2017), wen er genau mit den „zwei Parlamentspräsidenten” meint, ist unklar. Jedenfalls ordnet er Politiker*innen allein wegen antifaschistischen Äußerungen „der Antifa” zu.

Marc Jongen postete am 1. Juni 2020 auf X:

Es ist doch schön, dass so klare Bekenntnisse zum #Linksterrorismus vorliegen. So weiß man zumindest, wer demnächst die parlamentarische Immunität verlieren muss, damit selbiger effektiv bekämpft werden kann. #Trump ging voran, Deutschland muss jetzt folgen! #AntifaTerrorist

Jongen bezieht sich dabei ersichtlich auf Aussagen wie sie etwa die SPD-Politikerin Saskia Esken Anfang Juni 2020 trafen („58 und Antifa. Selbstverständlich”). Hieraus leitet er ein „Bekenntnis[…]” zum „Linksterrorismus” und eine daraus folgende künftige Strafbarkeit (nach einer Verbotsverfügung) ab. Auch für ihn reicht damit die Verwendung des Begriffs „Antifa” aus, um als Teil einer ‚Terrororganisation’ angesehen zu werden.

Alice Weidel postete am 2. Juni 2020 auf Facebook einen Screenshot des Posts von Saskia Esken in dem diese schrieb „58 und Antifa. Selbst­verständlich.”, dazu im Bild der Text: „Nach Bekenntnis zur gewaltbereiten Antifa: Verfassungsschutz muss SPD beobachten!”. Hierzu schrieb Weidel:

SPD muss durch den Verfassungsschutz beobachtet werden!
Saskia Esken bekennt sich wie viele andere rote Genossen auf Twitter als waschechte Antifa-Anhängerin. Der Wahn einem vermeintlichen Antifaschismus beizuspringen, überblendet völlig Szenen wie die während des G20-Gipfels, als Vermummte Hamburg in einen Bürgerkriegsschauplatz verwandelten. Auch Ausschreitungen wie in Leipzig Connewitz, wo Gewalt gegen Polizisten und Bürger alltäglich sind, verfolgt die SPD-Chefin wohl mit größtem Wohlwollen.
Auch der aufgesetzte Gaspistolen-Kopfschuss auf Andreas Z., der zur Grundrechte-Demo in Stuttgart unterwegs war und jetzt im Koma um sein Leben ringt, weist klar ins Antifa-Lager. Dort findet sich das Bekennerschreiben. Wo es hierzulande schick erscheint, sich von der SPD bis zur Linken klar zu feigen Gewalttätern und Verfassungsfeinden zu bekennen, hat der amerikanische Präsident Trump das einzig Richtige getan und die Antifa als Terror-Organisation verboten.
Wo sich eine Esken, der SPD-Vorstand oder ein Kevin Kühnert mit dem Antifa-Mob gemein machen, die Linke sogar Herzen twittert, wird es höchste Zeit aktiv zu werden. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung muss gegen den gewalttätigen Linksextremismus verteidigt werden. Zeit für die Beobachtung der SPD durch den Verfassungsschutz!

Weidel rechnet Saskia Esken damit allein wegen der Selbstbezeichnung als „Antifa” einer angeblichen „Terror-Organisation” zu. In diesem Kontext bezieht sich ihre Verbotsforderung klar auf ‚die Antifa’ als angebliche Gesamtorganisation.

Beatrix von Storch postete am 2. Juni 2020 auf Telegram:

Brennende US-Städte, geplünderte Läden und Videos brutaler Mobgewalt — das sind die Eindrücke der letzten Tage, die US-Präsident Donald Trump dazu gebracht haben die Antifa als Terrororganisation einzustufen. Diese ist mit anderen Gruppen für diese unfassbaren und brutalen Taten zentral verantwortlich.
Die Reaktion der SPD darauf? Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken postet auf Twitter „58 und Antifa. Selbstverständlich.” und der Account des SPD-Parteivorstandes retweetet dies mit „157 und Antifa. Selbstverständlich.”.
Die SPD solidarisiert sich nun also ganz offen mit der Antifa, nachdem das schon durch Grüne (Renate Künast, MdB: „verlässliche Finanzierung” für Antifa) und Linke (Martina Renner, MdB: „Danke, Antifa!”) offen im Bundestag demonstriert wurde.
Aber auch in Deutschland ist die Antifa alles andere als gewaltfrei. Die Verwüstungen Hamburgs bei G20, der Mordanschlag auf einen Gewerkschafter in Stuttgart oder die alltäglich gewordenen Angriffe auf Autos und Fassaden von AfD-Politikern, AfD-Büros oder Lokalitäten, die AfD-Veranstaltungen beherbergen, zeigen das Gewaltpotential der Linksextremisten.
Diese brutalen Gewalttaten der Antifa geschehen mit offener Rückendeckung von Rot-Rot-Grün. Man muss es deutlich aussprechen: In unserem Land sitzen die Unterstützer dieser roten Terrorbanden an den Schalthebeln der Macht. Sie stellen bzw. wählen die obersten Dienstherren der Polizei, der Behörden und des Verfassungsschutzes aus.
So geht der heutige „Kampf gegen Rechts” auch zentral auf die rot-grüne Bundesregierung von Gerhard Schröder zurück, der nach einem Brandanschlag auf eine Düsseldorfer Synagoge den „Aufstand der Anständigen” ausrief (was richtig war), worauf seine Regierung ein Bundesprogramm zur Förderung von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus startete. Die später gefassten Täter waren übrigens keine deutschen Rechtsextremisten, sondern zwei Araber, die aus Hass auf den Staat Israel und die Juden gehandelt hatten.
Der „Kampf gegen Rechts” ist größerenteils ein Instrument zur strukturellen und nachhaltigen Finanzierung der linksextremen Szene und zielt auf die Ausgrenzung, Einschüchterung und Kriminalisierung aller Menschen, Gruppen und Parteien, die nach linksextremer Definition irgendwie „rechts” sind. Dieser Kampf richtet sich damit nicht nur gegen die demokratische Rechte, sondern gegen die Prinzipien der Freiheit und der Demokratie.
Diesen Feinden unserer Freiheit und Demokratie sagt die AfD unmissverständlich den Kampf an. Auch in Deutschland muss die Antifa verboten werden und der linksextreme Sumpf von Vereinen, NGOs und Initiativen trockengelegt werden. […]

Von Storch wertet hier die Aussagen von Saskia Esken und anderen Politiker*innen, die nur den Begriff „Antifa” verwenden, ohne auf konkrete Gruppierungen Bezug zu nehmen, als offene Solidarisierung „mit der Antifa”. Später erklärt sie, „die Antifa” müsse verboten werden. Dies legt nahe, dass von Storch hiermit ein Verbot „der Antifa” als Verein fordert, nicht ein Verbot einzel­ner Gruppierungen.

Christine Anderson schrieb am 17. Juni 2020 auf Telegram:

[…] Unsere Resolution unterstützt die US-Regierung bei der Registrierung gewalttätiger Gruppen — wie die gesellschafts- und staatsgefährdende, linksradikale ANTIFA — in die offizielle Liste der Terrororganisationen. Gleichzeitig fordern wir die EU-Kommission dazu auf, die ANTIFA ebenfalls in die gemeinsame EU-Terror-Liste aufzunehmen.

Anderson nimmt hiermit Bezug auf die Forderung der gesamten AfD-Delegation im EU-Parlament, „die Antifa” in die EU-Terrorliste aufzunehmen. Diese Aufnahme hätte konkret bestimmbare Rechtsfolgen, so etwa das Einfrieren aller Vermögenswerte der Organisationen und Personen, die dieser „Antifa” dann zugeordnet würden sowie die Sanktionierung aller, die „die Antifa” finanziell unterstützen. Die EU-Terrorliste beinhaltet lediglich Einzelpersonen, Vereinigungen und Körperschaften, keine politischen Gesinnungen. Die Aufnahme „der Antifa” in diese Liste wäre damit ebenfalls rechtswidrig und könnte wie ein Vereinsverbot als ‚Gesinnungsverbot’ zur Unterdrückung der Opposition missbraucht werden, indem der angeblichen „Terrororganisation[…]” willkürlich Personen und Gruppierungen mit einer bestimmten politischen Gesinnung zugerechnet werden.

Am 25. Januar 2021 schrieb Beatrix von Storch auf Telegram:

Die Linksextremisten von der Antifa radikalisieren sich mittlerweile immer deutlicher Richtung Linksterrorismus. Das Vorgehen wird immer brutaler, wobei auch schwere Körperverletzungen der Opfer bis hin zum möglichen Tod billigend in Kauf genommen werden. Zweck ist es, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und durch ein neues Gesellschaftssystem nach ihren ideologischen Vorstellungen zu ersetzen. Den sogenannten Kapitalismus wollen Linksextreme durch den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ordnung überwinden. Wenn jetzt schon ein SPD-Innenminister wie Pistorius in Niedersachsen nicht mehr an der Prüfung eines Antifa-Verbots vorbeikommt, weil sich das antidemokratische Terrorpotenzial immer mehr konkretisiert, sollte es für den Bundesinnenminister höchste Zeit werden, ein Antifa-Verbot auf Bundesebene auf den Weg zu bringen: Seehofer muss die Antifa endlich verbieten. Aber selbst die Ächtung der Antifa im Bundestag auf Antrag der AfD (Drucksache 19/13521, Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft — Rechtsstaat und Demokratie schützen — Antifa ächten) haben die etablierten Parteien abgelehnt.
Wir als AfD fordern: Die Antifa und alle Antifa-Gruppierungen jetzt verbieten und auch die staatliche Förderung des Umfeldes, d. h. von Linksextremisten und einschlägigen Vereinen sofort beenden! […]

Mit der Formulierung „\d]ie Antifa und alle Antifa-Gruppierungen” macht von Storch erneut deutlich, dass sie nicht über ein Verbot einzelner Gruppierungen nach dem Vereinsgesetz spricht.

Am 25. Januar 2021 erklärte der Bundestagsabgeordnete Martin Hess auf X:

Ein #AntifaVerbot [kann selbstverständlich nur als Vereinsverbot ihrer Gruppierungen umgesetzt werden. Genau so haben wir das in unserem Antrag auch gefordert: [Link zum Antrag im Bundestag]

Hess stellt hiermit jeweils klar, dass er ein Verbot von Antifa-Gruppierungen, nicht „der Antifa” an sich meint. Mit der Aussage, diese seien „ausnahmslos zu verbieten” muss insbesondere nicht gemeint sein, es solle keine Einzelfall­prüfung stattfinden, vielmehr kann Hess hier auch „ausnahmslos[e]” Verbots­verfahren fordern und davon ausgehen, dass die Anforderungen an ein Vereins­verbot jeweils erfüllt sind. Dies entspricht gerade auch dem Antrag der Bundestagsfraktion, auf den Hess Bezug nimmt.

Der Bundesverband veröffentlichte am 20. Februar 2021 eine Pressemitteilung mit dem Titel „Jörg Meuthen: Die Antifa ist eine Terror-Organisation, die endlich verboten gehört”, die in der Folge sowohl vom Bundesvorstand als auch vom Landesverband Bayern auf Telegram geteilt wurde:

Berlin / Schorndorf, 20. Februar 2021. Der baden-württembergische Landtagskandidat Stephan Schwartz ist heute Vormittag am Infostand der AfD in Schorndorf von rund 20 Antifa-Schlägern angegriffen und so schwer verletzt worden, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die linksextremen Täter haben ihn zu Boden gebracht und dann auf den am Boden Liegenden eingetreten und mit Stöcken eingeschlagen.
Der Angriff richtete sich auch gegen die übrigen zwei Infostand-Helfer, zu denen der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun gehörte. Ein fast 80-jähriger weiterer Helfer wurde ebenfalls mit Stangen malträtiert und zu Boden geworfen. Beide blieben weitgehend unverletzt. Der Infostand samt Material wurde komplett zerstört.
Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu: „Die Antifa ist eine Terror-Organisation, die verboten werden muss — das hat der heutige Angriff auf den Info-Stand der AfD in Schorndorf einmal mehr gezeigt. Unsere Gedanken sind in diesem Moment bei den Opfern dieser brutalen Attacke, insbesondere bei Stephan Schwartz, der jetzt im Krankenhaus liegt und dem wir baldige Genesung wünschen.
Auch dem AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Braun und dem fast 80jährigen Infostand-Helfer, die beide wie durch ein Wunder unverletzt blieben, wünschen wir, dass sie sich von dem Schock, den so ein rücksichtsloser Angriff auslösen muss, schnell erholen.
Darüber hinaus bleibt festzustellen, dass es zu solchen Angriffen vor allem deshalb immer wieder kommt, weil wir mittlerweile in einem gesellschaftlichen Klima leben, in dem Linksextremismus immer wieder kleingeredet wird und sich Teile der Politik mit diesem sogar ausdrücklich solidarisieren, wie etwa die SPD-Vorsitzende Saskia Esken. Diese äußerte vor nicht allzu langer Zeit etwa per Tweet: „58 und Antifa. Selbstverständlich.” Auch die „grüne” Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament Franziska Keller, die sich dort so fröhlich wie ungeniert mit der Antifa-Flagge zeigte*, trägt auf diese Weise ihren Teil zur Zerstörung unserer Demokratie bei.
Und auch Journalisten, die solche gewalttätigen Demokratiezerstörer als „Aktivisten” geradezu noch adeln — so wie beispielsweise heute die „Rems-Zeitung” anlässlich der heutigen Attacke auf den AfD-Infostand in Schorndorf — , machen sich mitschuldig: Sie vernebeln gegenüber den Bürgern, wie groß das Problem mittlerweile geworden ist. Es sind keine Antifa-‚Aktivisten’, es sind schwerkriminelle Antifa-Terroristen!
Wir Demokraten müssen dem enormen Problem endlich alle gemeinsam ins Auge sehen: Die Terroristen und Antidemokraten sind unter uns. Viele von ihnen nennen sich ‚Antifaschisten’ und ‚Aktivisten’, und es gibt reichlich Leute, die ihnen das aufgrund medialer Vernebelung naiv glauben.
Hier gäbe es viel Arbeit für den Verfassungsschutz — aber der schaut hier lieber weg, um sich keinen Ärger mit den hier schon viel zu lange Regierenden und ihrer linksstaatlichen Ideologie einzuhandeln. Täte er hier endlich seine ihm gesetzlich auferlegte Pflicht, stünden erhebliche Teil von SPD, GRÜNEN und der LINKEN längst unter Beobachtung.”

Die Bezeichnung „der Antifa” als „Terror-Organisation” durch Meuthen legt bereits nahe (wenn auch nicht zwingend), dass seine Forderung sich nicht auf ein Verbot einzelner, der Antifa-Szene zugeordneter, Vereinigungen bezieht. Dies wird bestärkt durch die Bezugnahme auf Solidarisierungen mit „der Antifa” durch Politiker*innen und die daran geknüpfte Äußerung, die entsprechenden Parteien sollten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. Zu dieser Schluss­folgerung kommt Meuthen gerade nicht wegen angeblicher Solidarisierungen mit konkreten ‚Antifa-Gruppierungen’, sondern mit ‚der Antifa’ an sich. Diese meint er denklogisch auch mit der „Terror-Organisation, die verboten werden muss”.

Die AfD-Fraktion im EU-Parlament postete am 1. April 2021 auf Telegram:

Antifa gehört auf die Terrorliste der EU!
Sowohl 2019, als auch 2020 richtete sich rund die Hälfte aller physischen Angriffe auf Politiker in Deutschland an Vertreter der AfD. Gunnar Beck:
„Das zeigt, daß AfD-Politiker eingeschüchtert und daran gehindert werden sollen, ihre politischen Rechte auszuüben. Der deutsche ‘Rechtsstaat’ schützt sie nicht ausreichend. Es fällt zudem auf: Viele der linksextremen Gewalttaten werden nicht aufgeklärt — oder sollen vielleicht gar nicht erst aufgeklärt werden?
Die Europäische Kommission hat jüngst eine neue Strategie für Rechte von Opfern verabschiedet. Dabei scheint sie sich nur auf rassistische Hassverbrechen zu konzentrieren. Andere Formen von Hassverbrechen, etwa solche mit linksgerichteter politischer Motivation, fallen nicht in den Anwendungsbereich. Auf dem linken Auge scheint die Kommission blind zu sein. Ich fordere den Europäischen Rat auf, die Antifa in die EU-Liste der Terrororganisationen aufzunehmen. Rechtsstaatlichkeit darf nicht bei der Antifa enden.

Die Forderung bezieht sich explizit auf die Antifa als „Gesamtvereinigung” und hätte auch konkret bestimmbare Rechtsfolgen, so etwa das Einfrieren aller Vermögenswerte der Organisationen und Personen, die dieser „Antifa” dann zugeordnet würden sowie die Sanktionierung aller, die „die Antifa” finanziell unterstützen. Die EU-Terrorliste beinhaltet lediglich Einzelpersonen, Vereinigungen und Körperschaften, keine politischen Gesinnungen. Die Aufnahme „der Antifa” in diese Liste wäre damit ebenfalls rechtswidrig und könnte wie ein Vereinsverbot als ‚Gesinnungsverbot’ zur Unterdrückung der Opposition missbraucht werden, indem der angeblichen „Terrororganisation[…]” willkürlich Personen und Gruppierungen mit einer bestimmten politischen Gesinnung zugerechnet werden.

Uwe Schulz schrieb am 13. April 2021 auf Facebook:

Die „Seenotretter” der von den Kirchen finanzierten „Sea-Watch 4” haben die Antifa-Flagge gehisst. Auch Bundestagsabgeordnete von Linken, Grünen und SPD haben sich zu den Linksterroristen bekannt.
Man kann die klammheimliche Freude vieler Politiker, auch der der ehemaligen Mitte, geradezu mit Händen greifen, wenn sich die Gewalt von Linksextremen beispielsweise gegen Kritiker oder AfD-Politiker richtet. Den tosenden Beifall erhalten sie nun von den den Gewalttätern und Verfassungsfeinden der linksextremistischen Terrororganisation Antifa.
Diese „Seenotretter” sind keine Retter, sie sind Menschenschlepper! Und durch das Hissen der Antifa-Flagge beweisen sie das einmal mehr: Sie machen gemeinsame Sache mit einer linksextremistischen Terror­organisation. Ich sage: Beides gehört verboten!

Für Schulz wird die Besatzung der Sea-Watch durch Verwendung von Antifa-Symbolik der „Terrororganisation” Antifa zugeordnet. Dies zeigt, dass er mit „gehört verboten” auf ‚die Antifa’ an sich Bezug nimmt, nicht einzelne, ihr zugeordnete Organisationen.

Bernhard Zimniok schrieb am 1. Mai 2023 auf Telegram:

‼️Mein Antrag: Antifa auf Terrorliste setzen‼️
🧨 Anhänger der Antifa haben in jüngster Vergangenheit wiederholt mit massiven Gewalttaten auf sich aufmerksam gemacht. In Ungarn hat eine Gruppe, der unter anderem auch einige deutsche Linksextremisten angehörten, zahlreiche Mordanschläge verübt. In Deutschland findet aktuell die Verhandlung gegen die „Hammerbande” um Lina E. statt, die seit Jahren Anschläge auf (vermeintliche) Rechtsextremisten verübt hat, sich dabei teilweise als Polizisten ausgegeben haben.
👍 Ich habe deshalb, unterstützt von zahlreichen Kollegen, im EU-Parlament den Antrag gestellt, die Antifa auf die Terrorliste der EU zu setzen. Das hätte weitreichende Konse­quenzen: Nicht nur würde damit der staatlichen Förderung endlich ein Ende gesetzt, auch wären sämtliche unter deren Banner firmierende Veranstaltungen zukünftig verboten. Es ist überfällig, dass mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen diese Verfassungs- und Menschenfeinde vorgegangen wird! […]

Auch Zimniok nimmt Bezug auf die Forderung, „die Antifa” in die EU-Terrorliste aufzunehmen, siehe hierzu bereits oben.

Jörg Zirwes erklärte in einer Rede, die der Landesverband Rheinland-Pfalz am 26. Januar 2025 auf TikTok postete:

[…] Und eine sehr gute Nachricht zum Schluss. Zum Schutz unserer freiheitlichen Grundordnung und zum Schutze unserer Heimat und deren Bürger wird der sogenannten Antifa der Geldhahn abgedreht. Und die Antifa wird als das eingestuft, was sie ist: als eine terroristische Vereinigung!

Die Bundestagsfraktion postete am 18. September 2025 auf Telegram eine Rede des Abgeordneten Kay Gottschalk im Bundestag, dazu den Text:

Antifa ist eine terroristische Vereinigung!

Uwe Schulz schrieb am 18. September 2025 auf Facebook:

Ein sehr wichtiger Schritt!
Donald #Trump zieht in den #USA die Reißleine und will die #Antifa als #Terrororganisation verbieten lassen.
In #Deutschland versucht man hingegen, die Opposition zu verbieten und schaut tatenlos zu, wie linksextreme Gruppen immer aggressiver auftreten. Linksextreme Anschläge auf die Energieversorgung und Infrastruktur! Andersdenkende werden bedroht und zusammengeschlagen. Autos werden angezündet, Häuser werden mit linksextremen Parolen beschmiert.
Trotzdem wird die Antifa in politischen Kreisen verharmlost und teilweise sogar mit Bekenntnissen gefeiert.
Auch Antifa-Zeichen stellten im #Bundestag bis vor kurzem kein größeres Problem dar. Offene Sympathien bei Teilen von #SPD und #Linken sind trauriger Alltag. ** Wie lange soll dieser Irrsinn hier eigentlich noch weitergehen? ** Auch in Deutschland sollte man die Antifa als das einstufen, was sie ist, eine „terroristische Organisation”! ** #deshalbAfD

Die Bundestagsfraktion, Zirwes und Schulz sprechen dabei jeweils von ‚der Antifa’ als „terroristische Vereinigung” oder „Organisation”, was nahelegt dass sie sich auf diese als angebliche Gesamtorganisation beziehen. Diese Bezeichnung lässt allerdings mangels erkennbar anknüpfender Rechtsfolgen nicht auf konkrete zum Ausdruck gebrachte Ziele schließen, siehe oben Teil 3 B.II.4.b)cc)(2)(a).

Jan Nolte schrieb am 18. September 2025 auf X:

Sollen wir die Hände in den Schoß legen, weil man bei der Antifa keinen Mitgliedsausweis hat? Ggf. muss man die Rechtslage eben anpassen. Das zu prüfen haben wir schon vor Jahren im Bundestag beantragt. Man kann Organisationen über formale Strukturen natürlich leichter abgrenzen. Aber auch über Bekenntnisse zu deren Zielen oder deren Symbolik kann man da rangehen. Es existiert beispielsweise auch ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland. Der und viele andere Organisationen sind ja auch organisatorisch nicht klar zu fassen.

Diese Forderung wäre demokratiefeindlich, wenn Nolte hier ausdrückte, die Rechtslage müsse dahingehend angepasst werden, dass auch eine politische Gesinnung verboten werden kann. Dies lässt sich der Aussage jedoch gerade nicht entnehmen: insbesondere durch den Verweis auf den fehlenden „Mit­glieds­ausweis” und die „formale[n] Strukturen” ist eher davon auszugehen, dass Nolte davon ausgeht, die Antifa unterliege einer zentralen Willensbildung, ein Verbot sei aber wegen fehlender „formale[n] Strukturen” erschwert.

Peter Felser schrieb am 19. September 2025 auf Facebook, über einem Bild mit dem Text „Trump deklariert Antifa als Terror­organisation — Antifa auch bei uns endlich verbieten!”:

Dem Linksextremismus geht es an den Kragen - Endlich!
Trump versetzt dem internatio­nalen Linksextremismus einen brutalen Schlag!
„Ich freue mich, unseren vielen US-Patrioten mitzuteilen, dass ich die ANTIFA, eine kranke, gefährliche, radikale linke Katastrophe, als BEDEUTENDE TERRORISTISCHE ORGANISATION einstufen werde. Ich werde außerdem dringend empfehlen, dass diejenigen, die die ANTIFA finanzieren, im Einklang mit den höchsten rechtlichen Standards und Praktiken gründlich untersucht werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit!”
Dieser Schritt ist längst überfällig! Die Antifa ist ein linksradikales, international koordiniertes und gut dotiertes Kollektiv, das zur Durchsetzung politischer Ziele auch Gewalt propagiert und anwendet. Die Überzeugungen der Antifa reichen bis in die deutschen Regierungsbänke. SPD, Grüne und Linke sind tief durchsetzt von linken Antifa-Aktivisten. Niemand anderes als Nancy Faeser (SPD) hat noch im Jahr 2021 für das Magazin “antifa” einen Gastbeitrag geschrieben.
Trump liefert uns mit seinem Kampf gegen den Linksextremismus eine Blaupause, die auch in Europa und Deutschland Anwendung finden muss. Spätestens nach dem Mord an Charlie Kirk ist klar, dass Linksextremisten vor nichts zurück­schrecken. Der Kampf gegen die Antifa ist der erste Schritt, um der politischen Gewalt ein Ende zu bereiten.

Felser stellt nicht nur mit der Bezeichnung der Antifa als „linksradikales inter­national koordiniertes und gut dotiertes Kollektiv” klar, dass er ein Verbot „der Anitfa” und nicht nur einzelner Vereinigungen fordert. Darüber ordnet er diesem „Kollektiv” auch zahlreiche Politiker*innen von SPD, Grünen und Linken zu, insbesondere wegen des Verfassens eines Beitrags für ein Magazin mit dem Namen „antifa” auch Nancy Faeser. Wer sich selbst als „Antifa” bezeichnet oder mit Organisationen kooperiert, die sich „Antifa” nennen oder Antifa-Symbole benutzen, ist damit für Felser Teil des zu verbietenden „Kollektivs” Antifa.

Auch der Bundestagsabgeordnete Manfred Schiller schrieb am 2. Oktober 2025 auf Telegram:

Liebe Freunde,
München im Ausnahmezustand:
Explosionen, Schüsse, mindestens ein Toter, das Oktoberfest wegen Bedrohungslage geschlossen und ein Bekennerschreiben der Antifa - letzteres stellte sich als falsch heraus, die furchtbaren Ereignisse sind mutmaßlich auf einen Familienstreit zurückzuführen. Doch auch, wenn die Antifa in diesem Fall wohl nicht ihre Finger im Spiel hatte, so haben sie an anderer Stelle in typisch feiger Manier gehandelt und einen Brandanschlag auf das gemeinsame Münchner Wahlkreisbüro meines Kollegen im Bundestag, Tobias Teich und den bayerischen Landtagsabgeordneten Rene Dierkes verübt.
Das Büro befindet sich in einem Wohngebiet, die Folgen - auch für unbeteiligte Nachbarn - wären verheerend gewesen.
Ich sage: der Staat muss endlich zum längst überfälligen Mittel greifen, die Antifa verbieten, und - wie andere Länder es bereits vormachen - mit allen rechtsstaatlichen Mitteln als das bekämpfen, was sie sind: eine extremistische Terrororganisation!
Euer Manfred Schiller

Die Aussage bezieht sich dem Wortlaut nach auf „die Antifa”, wird allerdings von Schiller hier nicht weiter erklärt. Die Formulierung „Antifa verbieten” wird von Funktionär*innen der AfD teilweise gerade auch dann verwendet, wenn explizit nur von einem Verbot bestimmter Gruppierungen, die sie der „Antifa-Szene” zuordnet, die Rede ist (siehe oben Teil 3 B.II.4.b)cc)(1)(b)). Der Aussage kann damit nicht zweifelsfrei die Intention entnommen werden, „die Antifa” zum Objekt eines Vereinsverbots zu machen.

Dennis Hohloch erklärte am 12. Oktober 2025 auf TikTok:

In anderen Ländern wie in den USA oder Niederlanden wird die Antifa verboten, hier in Deutschland sagt man, das würde nicht gehen und finanziert die Leute auch noch über linke NGOs und Vorfeldorganisationen von unseren Steuergeldern. Behauptet wird immer, dass die Antifa wäre kein Verein also könnte man sie nicht verbieten. Was für ein Schwachsinn, denn die Spreelichter in Brandenburg waren auch kein Verein und man hat sie einfach zu einem Verein gemacht und dann verboten. Und so könnte man das auch bei der Antifa machen, liebe Freunde.

Hohloch bezieht sich auf das Verbot der Brandenburger Vereinigung „Spreelichter”, das 2013 durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt wurde. Bei den „Spreelichtern” handelte es sich durchaus um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes und Art. 9 Abs. 2 GG, so dass Hohloch’s Aussage, diese seien zu einem „Verein gemacht” worden, in diesem Kontext so zu verstehen ist, dass das Gericht annahm, es liege ein „Verein” vor, obwohl keine direkt erkennbaren Vereinsstrukturen wie etwa eine Eintragung im Vereinsregister oder ein offizielles Mitgliederverzeichnis bestanden. Damit bezieht er sich auf den weiten Vereinsbegriff des Art. 9 Abs. 2 GG. Wenn er dann erklärt, so könne dies „auch bei der Antifa” gemacht werden, erklärt er in diesem Kontext folglich lediglich, er nehme an, dass auch diese die Anforderungen an einen Verein i.S.d. Art. 9 II GG, § 2 VereinsG erfülle.

Andreas Mayer erklärte in einem Interview am 25. Oktober 2025:

Wir müssen als Deutschland auch nachziehen. Die Antifa ist eine kriminelle Terror­organisation, linksextremistisch, klar gewaltorientiert. Wir müssen sie bundesweit verbieten und das muss natürlich dann auch in die Gliederung runtergehen. Ich hab das auch schon ein paarmal so öffentlich geäußert, dann kam immer von unseren linksgrünen Freunden so, ja wie sollen wir denn die verbieten? Wo haben die denn einen Briefkasten? Und so weiter. Das kann keine Ausrede sein, wenn irgendwelche Islamisten irgendwo eine Terrororganisation in Deutschland haben können wir die auch verbieten ohne dass wir da ganz bürokratisch deutsch einen Brief hinschreiben dass die jetzt verboten sind.

Mit der Forderung eines „bundesweit[en]” Verbots, das „auch in die Gliederung runtergeh[t]” stellt Mayer heraus dass es ihm nicht allein um ein Verbot einzelner „Antifa-Gruppierungen”, sondern „der Antifa” an sich geht; ebenso durch die Beschreibung der Problematik, „die Antifa” habe keinen Briefkasten.

Petr Bystron schrieb am 26. Oktober 2025 auf X:

Die AfD Bayern hat mit 98,92 % für das Antifa-Verbot gestimmt.
Höchste Zeit, zurückzuschlagen:
Nach den USA brauchen auch wir das Antifa-Verbot JETZT!

Peter Boehringer erklärte am 29. Oktober 2025 auf TikTok:

Und auch die Tatsache, dass es nicht einen Verein Antifa e.V. gibt, das stimmt zwar, heisst noch lange nicht dass wir da nicht rankämen. Dann müsste man halt alle, die sich auf Antifa berufen verbieten, oder zumindest die dann dem nicht abschwören. Natürlich ist da die gleiche gewalttätige Ideologie dahinter.

Durch die Formulierung „dann müsste man halt alle, die sich auf Antifa berufen verbieten” stellt Boehringer hier klar, dass er als Verbotsobjekt ‚die Antifa’ selbst ansieht, nicht einzelne Gruppierungen, ebenso durch die Darstellung der Problematik, dass es keinen „Verein Antifa e.V.” gäbe. Durch die Begründung, diese Vereine hätten die „gleiche gewalttätige Ideologie” erklärt Boehringer auch explizit, dass er als Grund für ein generelles Verbot der Gruppierungen deren „Ideologie” ansieht.

Am 4. November 2025 schrieb Marc Bernhard auf Telegram:

Antifa-Terror stoppen — Jetzt Verbot wie in USA und Ungarn!
Der Brandanschlag auf den Privat-Pkw unseres Parlamentarischen Geschäftsführers Bernd Baumann in Hamburg ist der nächste traurige Höhepunkt linksextremen Terrors in Deutschland und war ein ganz klares politisches Attentat. In der Nacht von Sonntag auf Montag gingen vier Autos vor seinem Wohnhaus in Flammen auf und die Antifa bekannte sich stolz auf Indymedia dazu: „Feurige Grüße” an Genossen und die Drohung „Ihr verdammten MAGA-Freaks, ihr werdet Kirk in die Hölle folgen!”. Sie fordern offen militante Gewalt und Mordanschläge!
Genug ist genug. In den USA stufte Präsident Trump die Antifa per Dekret als inlandsterroristische Organisation ein. Folge: Finanzsperren, Ermittlungen und Ausweisungen gegen die linken Terroristen. Ungarn folgte unmittelbar: Orbán verbot Antifa-Gruppen und fror Konten ein.
Deutschland muss jetzt nachziehen: Ein sofortiges Antifa-Verbot, sämtliche „NGO”-Steuergeld-Hähne zudrehen und diesen kriminellen Sumpf endlich trockenlegen. Die linken Terroristen kündigen dreist Morde an — stoppen wir sie, bevor es erste Todesopfer gibt!

Wie bereits ausgeführt (siehe oben Teil 3 B.II.4.b)cc)(1)(b)) wird die Formulierung, „die Antifa” solle verboten werden, innerhalb der Partei insbesondere auch dann genutzt, wenn es um ein Verbot einzelner Gruppierungen geht, so dass sich aus dieser Äußerung keine weitergehenden Schlüsse ziehen lassen.

Am 11. Juli 2017 veröffentlichte die Landtagsfraktion die folgende Pressemitteilung auf ihrer Website:

Jörg Meuthen: Antifa als terroristische Vereinigung behandeln
73 Polizeibeamte aus Baden-Württemberg sind bei den Krawallen in Hamburg von Linkskriminellen verletzt worden. 20.000 Polizisten mussten insgesamt eingesetzt werden, um den G20-Gipfel zu schützen. Der Sicherheitsaufwand kostet den Steuerzahler Dutzende Millionen Euro. Die Sachschäden werden ebenfalls Millionenhöhe erreichen.
Die Alternative für Deutschland will dieses Problem schon lange angehen. Im vergangenen Jahr hat die AfD-Fraktion in Stuttgart einen Antrag auf die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses Linksextremismus gestellt — vergeblich.
Zu den Hamburger Ausschreitungen erklärt Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD und Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag: „Wir fordern, dass die sogenannte Antifa künftig als terroristische Vereinigung behandelt wird. Das heißt, dass bereits die Zugehörigkeit zu diesem Mob, dessen Ziel Straftaten sind, strafrechtlich relevant sein muss. Wir fordern eine rigorose Strafverfolgung aufgrund einer solchen Rechtslage — inclusive digitaler Täterdateien, Einschränkung der Reisefreiheit bei drohendem Gewalttourismus sowie der Austrocknung linksextremer Internetforen, die der Verabredung und Propagierung von Straftaten dienen.”

Meuthen sprach hier ersichtlich über eine strafrechtliche Behandlung „der Antifa” insgesamt als „terroristische Vereinigung”. Anders als Politiker*innen, die vage von einer „Einstufung als Terrororganisation” sprechen und damit erkennbar den Wortlaut des US-amerikanischen Präsidenten (dieser äußerte entsprechende Absichten seit 2020) übernehmen, ohne sich konkret auf die Möglichkeiten im deutschen Recht zu beziehen, nahm Meuthen mit der Formulierung, die „Zugehörigkeit” zu dem „Mob, dessen Ziel Straftaten sind” müsse „strafrechtlich relevant sein”, eindeutig Bezug auf die §§ 129, 129a StGB.

Der Landesverband veröffentlichte im August 2017 die folgende Pressemitteilung auf seiner Website:

Bystron: „Antifa” als terroristische Vereinigung verbieten!
„Das indymedia-Verbot war längst überfällig und erfüllt eine langjährige AfD-Forderung. Es ist ein guter erster Schritt. Jetzt müssen weitere folgen, vor allem ein Verbot der Antifa.”
„Das war längst überfällig”, kommentiert der bayerische Landesvorsitzende und Bundestagskandidat der AfD Petr Bystron das von Bundesinnenminister Thomas de Maizière verhängte Verbot der linksextremen Mobilisierungsplattform „indymedia”. „Aber das reicht nicht: Jetzt muss als nächste Konsequenz das Verbot der sogenannten ‚Antifa’ als terroristische Vereinigung erfolgen, wenn der Kampf gegen linksextreme Gewalt und linken Straßenterror glaubwürdig geführt werden soll”, fordert Bystron.
Auf diese Weise könnten auch Sympathisanten, Helfer und Unterstützer, die linksextreme Gewalttaten ermöglichten und zu ihrer Verharmlosung und Vertuschung beitrügen, nach § 129 a StGB strafrechtlich belangt und verfolgt werden. „Angesichts der Sympathiebekundungen aus dem linksgrünen Spektrum, die nach Bekanntwerden des Verbots laut geworden sind, ist dieser Schritt unumgänglich”, erklärt der AfD-Politiker. […].

Bystron spricht hier ersichtlich nicht von einem Verbot einzelner Strukturen, sondern von einer Einstufung „der Antifa” als terroristische Vereinigung i.S.d. § 129a StGB und einem entsprechenden übergreifenden Verbot.

Andreas Winhart postete am 1. Oktober 2025 auf Facebook einen Screenshot von der Website de.indymedia.org und schrieb dazu:

Die Antifa jetzt verbieten und zerschlagen! … und ihr ganzes buntes Umfeld!
Und nicht nur das - wir von der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag haben in weiser Voraussicht in unserer Klausurtagung beschlossen, ein Verbot dieser Website zu fordern! #Oktoberfest #Oktoberfest2025 #München #muenchen

Winhart weitet die Verbotsforderung auf das „Umfeld” der Antifa aus. Ziel ist ausdrücklich kein als solcher angesehener Verein, sondern eine politische Gesinnung. Er fordert damit ein demokratiefeindliches Gesinnungsverbot.

Am 4. November 2025 postete der Landesverband auf Telegram:

Wir als bayerische AfD fordern:
Antifa Verbot jetzt und gleich❗️
Es macht einfach nur wütend! Wir als bayerische AfD haben erst vor ein paar Tagen auf unserem Parteitag mit 98,92% offiziell ein Verbot und eine Einstufung der „Antifa” als inländische, extremistische und terroristische Organisation gefordert.
Seit gestern gehen die schockierenden Bilder viral. Es kam schon wieder zu einem Anschlag auf einen AfD-Politiker. Diesmal hat es Bernd Baumann getroffen, und das nicht zum ersten mal.
Besonders dramatisch: Vor ungefähr einem Monat kam es zu einem Anschlag auf die Wahlkreisbüros unser Abgeordneten Rene Dierkes und Tobias Teich!
Man könnte jetzt groß ins Detail alles einordnen und vieles mehr, doch man kommt immer zum gleichen Ergebnis:
Die ANTIFA muss VERBOTEN werden!

Die Äußerung bezieht sich auf den Beschluss des Landesverbandes auf dem Landesparteitag am 25./26. Oktober 2025 (siehe hierzu oben unter Teil 3 B.II.4.b)bb)(3)(c)), in dem ausdrücklich ein Verbot „der Antifa” als einheitlicher „Verein” gefordert wird.

Thorsten Weiß erklärte in einem TikTok-Video am 19. September 2025:

Und klar ist, wenn die AfD eines Tages hier bei uns regiert, werden wir das gleiche natürlich auch in Deutschland durchsetzen. Dann wird die Antifa bei uns ebenso verboten. Dann wird ihr der Stecker gezogen, sowohl politisch, organisatorisch als auch finanziell. Und jeder, der sich zu ihr bekennt oder sie unterstützt und mit ihr sympathisiert, ja der muss sich dann vor Gericht verantworten. Und auf diesen Tag freu ich mich schon ganz besonders.

Weiß spricht hier eindeutig von einem Verbot, dass „die Antifa” insgesamt erfassen soll.

Am 23. September 2025 postete Weiß auf X:

Es ist einfach herrlich, wie die Antifa rumheult, weil die Polizei tatsächlich hartnäckig versucht, ihren Terrorbus aus dem Verkehr zu ziehen 😂 Was wohl erst los ist, wenn wir sie nach AfD-Regierungsübernahme zur Terrororganisation erklärt haben 😏

Mit „Terrorbus” meint Weiß den „Adenauer SRP+” des Zentrums für politische Schön­heit — einen umgebauten Gefangenentransporter, den das Künstler*innen­kollektiv ab Januar 2025 bei Demonstrationen gegen die AfD einsetzte und der im Februar 2025 von der Berliner Polizei wegen angeblicher technischer Mängel beschlagnahmt wurde. Die Äußerung weist deutlich darauf hin, dass Weiß mit „der Antifa” nicht eine angenommene Organisation, sondern eine Gesinnung meint, auf die sich entsprechend auch seine oben dargestellte Verbots­forderung bezieht. Das Zentrum für politische Schönheit wird willkürlich ‚der Antifa’ zugeordnet, Teil der zu verbietenden und bekämpfenden ‚Organisa­tion’ scheinen damit für Weiß pauschal Vereinigungen zu sein, die sich gegen die AfD positionieren.

Die Landtagsfraktion Sachsen postete am 5. Juli 2018 auf X:

#Antifa einschließlich aller Untergruppen sowie deren Kennzeichen bundesweit verbieten und staatliche Unterstützung beenden. #AfD Fraktion #Sachsen wird im #saxlt Antrag stellen. […]

Die Fraktion fordert hier ausdrücklich ein Verbot ‚der Antifa’, was insbesondere durch die Formulierung „einschließlich aller Untergruppen” deutlich wird. „Untergruppen” können nur (mit-)verboten werden, wenn auch eine entsprechende ‚Übergruppierung’ verboten wird.

Der Landesverband postete am 21. September 2025 auf Telegram ein Bild mit vermummten Personen und einem brennenden Auto mit der Aufschrift:

Trump will Antifa als Terrororganisation einstufen: Wann auch in Deutschland?

Und dazu den Text:

Die jüngste Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, Antifa als „major terrorist organization” einstufen zu wollen, ist kein reiner Schlagabtausch in der Rhetorik, sondern ein Weckruf.
Wenn in den USA schon erkannt wird, dass Antifa nicht nur eine Idee, sondern ein real existierendes Gewalt-Konstrukt mit echten Bedrohungen ist, dann muss Deutschland diesem Beispiel folgen — und zwar sofort.
Denn: Die Anschläge in Berlin auf das Stromnetz, Attacken auf Politiker und Institutionen — sind kein „lauter Protest”, sondern direkte Angriffe auf unsere gesellschaftliche Infrastruktur und unsere Werte. Wenn Gewalt legitimiert wird unter dem Deckmantel von „Protest”, dann wird das Fundament unserer Demokratie unterhöhlt.
Wenn Trump jetzt erklärt, dass Antifa als Terrororganisation betrachtet werden soll, inklusive der Überprüfung, wer solche Strukturen finanziert, dann muss Deutschland fragen: Warum zögern wir? Wo bleibt bei uns eine ähnliche Klarheit und Konsequenz?

Der Landesverband bezieht sich auf ‚die Antifa’ als solche, stellt mit der ‚Einstufung als Terrororganisation’ allerdings keine konkrete Forderung auf (siehe oben Teil 3 B.II.4.b)cc)(2)(a)).

Die Generation Deutschland Niedersachsen postete am 18. September 2025 auf X:

Die USA stufen die ANTIFA als Terrororganisation ein.
Wir können es kaum erwarten, bis es auch in Deutschland so weit ist.

Die Generation Deutschland bezieht sich auf ‚die Antifa’ als solche, stellt mit der ‚Einstufung als Terrororganisation’ allerdings keine konkrete Forderung auf (siehe oben Teil 3 B.II.4.b)cc)(2)(a)).

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