Zum Inhalt springen
Interaktive Ergebnisse Spenden

Keine Ausrichtung gegen das Rechtsstaatsprinzip

  1. Weder sind der AfD aktuell rechtsstaatsfeindliche Ziele nachweisbar noch liegt ein hinreichend systematisches rechtsstaatsfeindliches Verhalten ihrer Anhänger*innen vor, obwohl es verschiedene Anhaltspunkte und Belege für Angriffe auf die richterliche Unabhängigkeit gibt.

  2. Das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit verbietet in weiten Grenzen staatliche und gesellschaftliche Einflussnahme auf die Entscheidungen von Richter*innen oder deren Rechtsstellung und ist in seinem Kern konstitutiv für das Rechtsstaatsprinzip als Teil der freiheitlichen demokratischen Grund­ordnung. Gegen diesen Kern der richterlichen Unabhängigkeit verstößt es, wenn Strafverfahren oder dienstliche Konsequenzen instrumentalisiert werden, um die richterliche Unabhängigkeit zu untergraben; ebenso, wenn Richter*innen solche gezielten Einflussnahmen angedroht oder sie auf andere Art gezielt eingeschüchtert werden.

  3. Funktionär*innen der AfD verbreiten ein Weltbild, wonach es in Deutschland faktisch keine Gewaltenteilung gebe und Richter*innen nicht unabhängig entschieden. Auf dieser Grundlage kündigten oder drohten mehrere Funktionär*innen der AfD Richter*innen wegen getroffener Gerichts­entscheidungen Strafverfahren oder sonstige Konsequenzen an. So erklärte der Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen Björn Höcke im September 2025 in einer Rede, die für eine Gerichtsentscheidung „verantwortlichen Richter und Staatsanwälte” müssten „vor Gericht gestellt” und „der Gerechtigkeit zugeführt werden”. Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Beatrix von Storch, damals auch Mitglied des Bundesvorstands, forderte im April 2018, man solle Richter*innen, die „solche Urteile” sprächen — gemeint war die ‚Verkürzung’ einer Gefängnisstrafe wegen Haftempfindlichkeit aufgrund fehlender Deutschkenntnisse —, „gleich selbst den Prozess machen”. Der Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf, auch Mitglied im Landesvorstand Sachsen, drohte Richter*innen im Februar 2026 auf X Festnahmen wegen angeblicher Rechtsbeugung an. Und mehrere AfD-Funktionär*innen ver­öffentlichten und verbreiteten in Verbindung mit scharfer Kritik an ihren Entscheidungen Fotoaufnahmen und die vollen Namen der betreffenden Richter*innen.

  4. Die angedrohten Maßnahmen wären im Falle ihrer Umsetzung nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Angesichts der geringen Anzahl an Personen, die entsprechende Forderungen aufstellen, sowie der geringen Frequenz ihrer Äußerungen kann allerdings keine Grundtendenz innerhalb der Partei für entsprechende staatliche Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit festgestellt werden.

  5. Zwar handelt es sich auch schon bei der Androhung oder Ankündigung dieser Maßnahmen — ebenso wie bei der vereinzelt vorkommenden Einschüchterung von Richter*innen durch Veröffentlichung von Namen und Fotos — um rechts­staatsfeindliches Verhalten der entsprechenden Funktionär*innen. Dieses ist allerdings in Ermangelung einer hinreichenden Verbreitung innerhalb der Partei, die eine gewisse Systematik erkennen ließe — es liegen nur etwa 20 Äußerungen vor —, für die Frage ihrer Verfassungswidrigkeit nicht relevant.

Jetzt deinen Abgeordneten schreiben