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Andere Gutachten und Stellungnahmen, die die Forschungsfrage berühren

Die Voraussetzungen für die verfassungsschutzrechtliche Einstufung einer Partei als (gesichert) extremistische Bestrebung überschneiden sich mit den Voraus­setzungen für ihre Verfassungswidrigkeit, jedenfalls in der Rechtspraxis.

Deshalb ist für die hiesige Forschungsfrage insbesondere das 1.108 Seiten lange Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) relevant, das im Mai 2025 öffentlich wurde (BfV-Gutachten). Im BfV-Gutachten unternimmt es das BfV, die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu begründen, gestützt unter anderem auf gut 1.100 Zitate aus Reden, Posts und Publikationen von Parteifunktionär*innen. Eine Zusammenfassung des BfV-Gutachtens nähme zu viel Raum ein. Deshalb wird sich an dieser Stelle darauf beschränkt, was das BfV in seinem Gutachten nicht beleuchtet hat.

Zunächst fällt auf, dass sich das BfV stark auf den Bundesverband der Partei konzentriert hat. Das liegt wohl in der Zuständigkeitsverteilung zwischen dem BfV einerseits und den Landesämtern für Verfassungsschutz andererseits begründet. Dadurch fehlen jedoch wesentliche, das Gesamtbild der Partei prägende programmatische Festlegungen und Äußerungen aus den Landes­verbänden. Weiter hat das BfV keine Parlamentsvorgänge ausgewertet — weder Gesetzentwürfe oder andere Anträge noch Reden im Plenum. Vermutlich meinte das BfV, wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Überwachung von Abgeordneten derlei Daten nicht verarbeiten zu dürfen. Diese Vorgänge haben jedoch hohe Relevanz, weil die meisten hochrangigen Funktionär*innen der AfD auch Parlamentsmandate innehaben und weil die Parlamentsarbeit auf Grund einer guten personellen Ausstattung sowohl der Abgeordneten als auch der Fraktionen besonders dazu geeignet ist, Positionen einer Partei zu konkretisieren. Schließlich weist das BfV-Gutachten — auch, aber nicht nur aus den vorgenannten strukturellen Gründen — erhebliche thematische Lücken auf: Das BfV blendet Forderungen der AfD zur Ausbürgerung von Eingebürgerten und Doppelstaatler*innen sowie ihre familienpolitischen Maßnahmen aus, diskutiert nicht die mögliche Verletzung von Schutzsuchenden in ihrem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, geht nicht auf feindliche Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber LGBTIQ-Personen ein und problematisiert nicht die Forderungen von AfD-Funktionär*innen, Politiker*innen anderer Parteien für demokratisch legitimierte Entscheidungen strafrechtlich zu verfolgen. Andererseits misst das BfV Belegen teils zu große Bedeutung bei, in denen sich AfD-Funktionär*innen kritisch bis feindselig gegenüber den Politiker*innen anderer Parteien und demokratischen Institutionen äußern.

Der Rechtswissenschaftler Markus Ogorek hat das BfV-Gutachten in einer mehr als 60 Seiten umfassenden Analyse unter dem Gesichtspunkt untersucht, welche Bedeutung es für ein Parteiverbotsverfahren haben könnte. Er kommt auf der Grundlage einer Prüfung exemplarischer Belege des BfV zu dem Schluss, dass sich „jedenfalls zahlreiche” der in dem BfV-Gutachten zusammen­­getragenen Belege auch für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit der AfD fruchtbar machen ließen.

Ogorek hatte bereits 2024 im Rahmen des Projekts „Extremismusmonitor Thüringen” die AfD Thüringen genauer untersucht. Dazu hatte er mehr als 1.000 Belege von Thüringer AfD-Funktionär*innen aus einem Zeitraum von etwa zwei Jahren gesichtet und daraus 150 problematische Äußerungen ermittelt. Er zog daraus jedoch keine Schlüsse mit Blick auf die Verfassungswidrigkeit des AfD-Landesverbands Thüringen.

Indes haben mittlerweile alle Landesämter für Verfassungsschutz die jeweiligen AfD-Landesverbände als rechtsextremistischen Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft:

Datum

Verband

Einstufung

Gerichtliche Bestätigung

2018

06.09.2018

AfD Thüringen

Prüffall

Thüringer Verfassungs­gerichtshof lehnt Anträge der AfD durch Urteil ab

03.09.2018

JA Bremen

JA Nieder-sachsen

Beobachtungs-objekte

07.09.2020

JA Brandenburg

„Der Flügel” Brandenburg

Verdachtsfall

15.01.2019

JA Deutschland

Verdachtsfall

VG Köln bestätigte Einstufung als Verdachts­fall durch Urteil

15.01.2019

„Der Flügel” Deutschland

Prüffall

2020

12.03.2020

AfD Thüringen

Verdachtsfall

12.03.2020

„Der Flügel” Deutschland

Erwiesen extremistische Bestrebung

12.03.2020

„Der Flügel” Sachsen

Erwiesen extremistische Bestrebung

15.06.2020

AfD Branden-burg

Verdachtsfall

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt BfV-Einschätzung durch Beschluss

23.11.2020

AfD Sachsen-Anhalt

Verdachtsfall

2021

15.01.2021

AfD Sachsen

Verdachtsfall

25.02.2021

AfD Deutschland

Verdachtsfall

VG Köln bestätigte Einstufung als Verdachtsfall durch Urteil

OVG NRW weist Berufung der AfD durch Urteil zurück

15.03.2021

AfD Thüringen

Erwiesen rechts­extremistische Bestrebung

AfD-Textpassagen im Verfassungsschutzbericht 2021 Thüringen (VS TH): VG Weimar bestätigt durch Urteil

2021

JA Thüringen

Verdachtsfall

2022

07.03. 2022

AfD Sachsen-Anhalt

Verdachtsfall

VG Magdeburg bestätigte Einstufung durch Beschluss

17.06.2022

AfD Bremen

Beobachtungs-projekt

21.06.2022

AfD Bayern

Beobachtungs-projekt

VG München lehnt Klage des AfD-Landesverbands durch Urteil ab

13.07.2022

AfD Baden-Württemberg

Verdachtsfall

VG Stuttgart lehnt Anträge der AfD durch Beschluss ab

VGH BW lehnt Beschwerde der AfD durch Beschluss ab

05.09.2022

AfD Hessen

Verdachtsfall

VG Wiesbaden erklärt Einstufung als Verdachts­fall und Beobachtung durch Beschluss für rechtmäßig, die öffentliche Bekannt­gabe der Beobachtung für rechtswidrig

2023

01.04.2023

JA Deutschland

gesichert rechtsextre-mistische Bestrebung

OVG NRW weist Berufun­gen gegen Urteile des VG Köln zurück. Einstufung der AfD, der JA sowie des „Flügels” als Verdachtsfall bzw. erwiesen extremis­tische Bestrebung und deren Bekanntgabe rechtmäßig.

28.04.2023

JA Sachsen

Erwiesen rechts­extremistische Bestrebung

12.07.2023

JA Brandenburg

Erwiesen rechts­extremistische Bestrebung

07.11.2023

AfD Sachsen-Anhalt

gesichert rechts­extremistische Bestrebung

08.12.2023

AfD Sachsen

gesichert rechts­extremistische Bestrebung

VG Dresden weist Eilantrag der AfD durch Beschluss zurück

Sächsisches OVG weist Beschwerde durch Beschluss zurück

12.12.2023

JA Nordrhein-Westfalen

Verdachtsfall

2024

01.01.2024

„Der Flügel” Deutschland

Als eigenständi­ges Beobach­tungs­projekt eingestellt

28.03.2024

JA Thüringen

erwiesen rechts­extremistische Bestrebung

2025

14.04.2025

AfD Brandenburg

gesichert rechts­extremistische Bestrebung

02.05.2025

AfD Deutschland

gesichert rechts­extremistische Bestrebung

VG Köln verbietet vorläufig Einstufung durch Beschluss

24.06.2025

AfD Bayern

Aufgenommen in „Verzeichnis extremistisch beeinflusster Organisationen”

Von den Gutachten, die diesen Einstufungen zugrunde liegen, sind nur einzelne zugänglich. Während das Gutachten zum Landesverband Brandenburg veröffentlicht wurde, gelangten die den Bundesverband betreffenden Gutachten zur Verdachtsfalleinstufung und zur Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch Leaks in die Öffentlichkeit.

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