Kategorisierung
Zur Kategorisierung diente der Systemprompt II, eine Variante des zur KI-gestützten Vorfilterung eingesetzten Systemprompt I (der Systemprompt II unter Anhang A.II). Dieser Systemprompt definiert erstens Kategorien mit jeweils zugeordneten Anwendungsbeispielen; zweitens explizite Ausschlusskriterien, die Konstellationen benennen, in denen eine Zuordnung trotz oberflächlicher Stichworttreffer nicht erfolgen darf (etwa Berichte über einzelne Verbrechen, polemische Regierungskritik, bloße Erwähnung von „Remigration” ohne Zusatzkriterium); drittens Entscheidungsregeln bei Unsicherheit (Zweifel zwischen den Ausprägungen werden zugunsten der jeweils zurückhaltenderen Bewertung aufgelöst).
Der Output des Systemprompts II unterscheidet sich grundlegend von dem des Systemprompts I: Während Systemprompt I lediglich eine dreistufige Relevanzeinschätzung ausgibt, trifft Systemprompt II für jeden Beleg eine detailliertere Entscheidung. Er ordnet jeden Beleg einer oder mehreren der strikt vorgegebenen Kategorien zu. Eigenständige Kategorienbildungen oder Erweiterungen des Kategoriensets durch das Modell sind ausgeschlossen. Zu jeder Kategorienzuweisung wird zudem eine wörtliche Textstelle aus dem jeweiligen Beleg als Begründung hinzugefügt. Im Anschluss werden diese Belegstellen automatisiert gegen den Ausgangstext abgeglichen, um Halluzinationen — also frei erfundene oder paraphrasierte Zitate — auszuschließen. Die auf diese Weise erzeugte Kategorisierung wurde nicht quantitativ ausgewertet, etwa im Sinne von Häufigkeitsverteilungen oder statistischen Aussagen über das Korpus. Sie diente ausschließlich als Hilfestellung, um die anschließende qualitative Prüfung durch Jurist*innen und Sozialwissenschaftler*innen zu strukturieren und effektiver zu gestalten.