Empirische Operationalisierung der Prüfkriterien
Die in Teil 2 des Gutachtens entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe sind das Ergebnis der Auslegung des Art. 21 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht und entfalten ihre Funktion als Prüfungsprogramm für die in Teil 3 vorzunehmende Subsumtion. Sie sind ihrer Natur nach abstrakt-rechtlich formuliert und beziehen sich auf Begriffe wie die freiheitliche demokratische Grundordnung, auf deren Beeinträchtigung oder Beseitigung, das Verhalten der Anhänger*innen der Partei, die Frage der Zurechnung und das Daraufausgehen. Solche Begriffe geben die Richtung der Prüfung vor; sie geben jedoch noch nicht an, in welchem konkreten Material und nach welchen Kriterien die hierfür erheblichen Sachverhalte zu suchen sind. Diese Lücke schließt der Schritt der empirischen Operationalisierung.
Operationalisierung bezeichnet in diesem Sinne die kontrollierte Übersetzung verfassungsrechtlicher Maßstäbe in materialbezogene Such- und Prüfanweisungen. Sie beantwortet drei aufeinander aufbauende Fragen: erstens, welche Prüfungsdimensionen aus den Maßstäben folgen und gesondert untersucht werden müssen; zweitens, auf welche Weise sich diese Dimensionen niederschlagen können (Prüffragen); drittens, welche Materialien und Belege geeignet sind, um über das Vorliegen oder Nichtvorliegen dieser Phänomene belastbare Aussagen zu treffen.
Die Prüfungsdimensionen sind die juristisch-thematischen Hauptkategorien, in denen sich diese Maßstäbe im Hinblick auf die AfD ausdifferenzieren lassen: darunter (antimuslimischer) Rassismus, Herabwürdigung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten, Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen und weitere Ausformungen, jeweils zugeordnet zu den durch die Maßstäbe vorgegebenen Schutzgütern (insbesondere Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit). Die Prüffragen sind die konkreten, materialbezogenen Suchanweisungen, die aus den Prüfungsdimensionen abgeleitet werden und in die Erhebungs- und Filterungsprozesse eingehen — bis hin zu einer KI-gestützten Vorfilterung. Diese begriffliche Stufung gewährleistet, dass die Brücke vom verfassungsrechtlichen Maßstab zur empirischen Suche in jedem Schritt nachvollziehbar bleibt.
Bei der Operationalisierung war zugleich zu bestimmen, welche Quellen und Materialien für die Beantwortung der Prüffragen besonders aussagekräftig sind. Die Auswahl orientierte sich an der Stellung des jeweiligen Materials im innerparteilichen Willensbildungsprozess und an seiner abstrakten Eignung, sowohl die programmatische Selbstdarstellung der Partei als auch ihr tatsächliches kommunikatives Verhalten abzubilden. Wahlprogramme und Parlamentsdokumente haben für Aussagen zu rechtlichen Forderungen besonders hohe Relevanz; Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträge und Interviews tragen demgegenüber maßgeblich zur Erfassung der ideologischen Aussagen und des Verhaltens der Funktionär*innen und Anhänger*innen bei. Die Hierarchisierung dieser Quellen wird im folgenden Abschnitt zur Datenerhebung im Einzelnen vorgestellt.
Die Operationalisierung war in der Erarbeitung des Gutachtens kein einmaliger Übersetzungsakt, sondern ein iterativer Prozess. Die Konfrontation der zunächst aus den Maßstäben beziehungsweise Prüfungsdimensionen abgeleiteten Prüffragen mit dem tatsächlichen Material führte an mehreren Stellen dazu, dass die Suchanweisungen geschärft, Abgrenzungen präzisiert oder zusätzliche Phänomene berücksichtigt wurden. Dieser Rückkopplungsprozess wird unten beschrieben.
Dieser Prozess mündete in der Konzeption zweier Systemprompts für eine Unterstützung durch ein KI-Sprachmodell, das in einem ersten Schritt den Gesamtkorpus an Daten vorfilterte (Systemprompt I) und in einem zweiten Schritt die relevanten Textpassagen in den vorgefilterten Daten zuvor definierten Kategorien zuwies (Systemprompt II). Das wird unten näher beschrieben (D.III.3.b)aa) und D.IV.1).