Einleitung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Äußerungen, mit denen der Parlamentarismus „verächtlich” gemacht wird, Indizien für die Zielsetzung einer Partei darstellen, die parlamentarische Demokratie als System abzuschaffen und durch ein undemokratisches System zu ersetzen. Ein solches ‚Verächtlichmachen’ nahmen das Verwaltungsgericht Köln bei der Jungen Alternative,
Fraglich ist, ob dieser Schluss auch vorliegend gezogen werden kann.
Zur Beantwortung dieser Frage wird im Folgenden zunächst die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Verächtlichmachen des Parlamentarismus sowie deren Erweiterung durch das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Münster dargestellt (dazu unter B.III.1). Unter B.III.2 wird dann die konkrete Anwendung dieser Maßstäbe durch das Verwaltungsgericht Köln auf die Junge Alternative sowie durch Bundes- und Landesverfassungsschutz auf den Bundes- und brandenburgischen Landesverband der AfD dargestellt. Es folgt die Prüfung, ob diese Schlussfolgerungen auch bei der vorliegenden Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD gezogen werden können (dazu unter B.III.3). Schließlich wird unter B.III.4 analysiert, ob unabhängig von der unter B.III.2 dargestellten Argumentation aus den vorliegenden Äußerungen der Schluss zu ziehen ist, die AfD wolle das parlamentarische System abschaffen. Das so ermittelte Gesamtergebnis findet sich unter B.III.5.